Previous Page  41 / 60 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 41 / 60 Next Page
Page Background

Ærzte

Steiermark

 || 02|2017

41

news

„Für die Gebietskrankenkasse ist das kein Modell. Die finanziellen

Auswirkungen sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Dafür riskieren wir,

dass der Solidaritätsgedanke der … Krankenversicherung ausgehöhlt wird.“

WGKK-Obfrau Alexandra Reischl zum Selbstbehalt für GKK-Versicherte

(derstandard.at,

26. 1. 2017)

Foto: Comstock

AKUT

Vermittlungsprobleme

Terminservicestellen sollen, so

der Plan von Bundeskanzler

Christian Kern, für schnellere

MRT- und CT-Termine sorgen.

Ein derartiges Modell gibt es

seit 2016 für alle fachärzt-

lichen Termine in Deutschland.

Dort kann man also schon

Bilanz ziehen. Die fällt einiger-

maßen durchwachsen aus. Der

deutsche Bundesgesundheits-

minister Hermann Gröhe und

die Krankenkassen sprechen

zwar von einem Erfolg, die

Kassenärztliche Bundesverei-

nigung, die diese Form der

Terminvermittlung von vorn-

herein kritisiert hat, sieht es

aber anders: 120.000 Termine

seien über die Servicestellen

vermittelt worden – ein äu-

ßerst bescheidener Anteil der

580 Millionen Behandlungs-

fälle insgesamt.

Zudem hätte ein Drittel der

Anrufer über die Vermittlungs-

stellen nur allgemeine Infor-

mationen erfragt, ein weiteres

Drittel hätte nicht den Anfor-

derungskriterien für eine Ter-

minvermittlung entsprochen.

In Hessen, wo im ersten Jahr

9.000 Termine vermittelt

wurden, seien Kosten in der

Höhe von einer Million Euro

entstanden, schreibt die „Die

Welt“. „Da hat man das Geld

der Versicherten sinnlos raus-

geworfen“, zitiert die Tageszei-

tung die Betreiber eines nord-

deutschen Fachärztezentrums,

das über die Servicestelle in

einem Jahr 25 Patienten ver-

mittelt bekam, von denen vier

den Termin nicht wahrnah-

men.

Dennoch wird das Terminser-

vice-Projekt ausgeweitet: Ab

April soll auch die Psychothe-

rapie eingebunden werden.

Zitat

Jetzt einreichen: Erzherzog-Johann-

Forschungspreis 2017

Um hervorragenden Leis-

tungen auf dem Gebiet

der Forschung sichtbare

Anerkennung zu ver-

schaffen und steirische

Wissenschaftlerinnen/

Wissenschaftler im ver-

stärkten Maße zu wissen-

schaftlichen Leistungen

anzuregen, wurden die

„Forschungspreise des

Landes Steiermark“ ge-

schaffen.

Die Forschungspreise, die in

Höhe von je 12.000,-- Euro ver-

geben werden, werden jährlich

ausgeschrieben respektive ver-

liehen. Durch die Forschungs-

preise sollen hervorragende

Leistungen auf allen Gebieten

der wissenschaftlichen For-

schung ausgezeichnet werden.

Voraussetzungen

Die Bewerberinnen/Bewerber

müssen in der wissenschaftli-

chen Forschung tätig gewesen

sein und aufgrund ihrer bishe-

rigen Leistungen Gewähr für

weitere Forschungsergebnisse

auf dem Gebiet der eingereich-

ten Arbeiten bieten. Sie müssen

die österreichische oder eine

EU-Staatsbürgerschaft besitzen

und eines der folgenden Krite-

rien erfüllen: im Land Steier-

mark geboren sein oder dort

ihren ordentlichen Wohnsitz

(Haupt- oder Nebenwohnsitz)

oder ein Anstellungsverhältnis

zu einer steirischen Hochschu-

le oder einer außeruniversi-

tären Forschungseinrichtung

haben. Staatsbürgerinnen/

Staatsbürger von EU-Staaten

und Vertragsparteien des

Übereinkommens zur Schaf-

fung des Europäischen Wirt-

schaftsraumes (EWR) sind

österreichischen Staatsbürge-

rinnen/Staatsbürgern gleichge-

stellt, soweit es sich aus diesem

Übereinkommen ergibt.

Bewerberinnen/Bewerber kön-

nen auch von Dritten vorge-

schlagen werden.

Für eine Diplomarbeit, eine

Dissertation oder ein abge-

schlossenes Lebenswerk wird

der Preis nicht vergeben.

Die Wiedereinreichung einer

zuvor für einen der steirischen

Forschungspreise bereits einge-

reichten Arbeit ist zulässig.

Einreichung

Die Einreichung der Bewer-

bungsunterlagen hat bis spätes­

tens 20. April 2017 beim Amt

der Steiermärkischen Landes-

regierung, Abteilung 8 – Ge-

sundheit, Pflege und Wissen-

schaft, Referat – Wissenschaft

und Forschung, per E-Mail:

maria.ladler@stmk.gv.at

mit-

tels eines Antragsformulars

(möglichst in Form von PDF-

Dokumenten), welches Sie auf

unserer Homepage finden:

http://www.gesundheit.steier- mark.at/cms/ziel/76925500/

DE/, zu erfolgen.

Bei offenen Fragen steht Ih-

nen die zuständige Referentin,

Frau Maria Ladler, jederzeit

und gerne zur Verfügung:

ma-

ria.ladler@stmk.gv.at

,

Tel. 0316/877-2003, Fax:

0316/877-3998, Abteilung 8 –

Gesundheit, Pflege und Wissen-

schaft – Referat Wissenschaft

und Forschung, Amt der Stei-

ermärkischen Landesregierung,

Friedrichgasse 9, 8010 Graz.