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ÆRZTE

Steiermark

 || 09|2015

GESUNDHEITSPOLITIK

„Primary Health Care“ ist

der international gebräuch-

liche Begriff für eine inter-

disziplinäre medizinische

Grundversorgung. Also si-

cher nichts Schlechtes. Die

von Gesundheitsministerium

und Sozialversicherungen ge-

plante österreichische Version

soll aber offenbar weniger

den Patientinnen und Pa-

tienten helfen oder gar den

Leistungserbringern die Ar-

beit erleichtern, sondern eine

weitgehende Machtverschie-

bung zu den Krankenkassen

bringen – per „PHC-Gesetz“.

Das zeigt eine im August be-

kannt gewordene Punktation

aus dem Ministerium. Dem-

nach soll es einen neuen, ei-

genen Gesamtvertrag für die

PHCs geben. In der Realität

liegt der Schwerpunkt aber

auf Einzelverträgen „zwi-

schen Krankenversicherung

und Primärversorgungsein-

heit“. Darin sollen offenbar

Leistungsspektrum und Ta-

rife „verbindlich“ festgelegt

werden. Das bedeutet für die

PHCs: Abschaffung des kas-

senfreien Raums, eine Über-

macht der Krankenversiche-

rung, die die Bedingungen

quasi diktieren kann – kurz:

von den Sozialversicherungen

kontrollierte Staatsmedizin.

Denn, so das Vorhaben, sollte

es keine Einigung im Gesamt-

vertrag als Rahmenvertrag

geben, wird die Krankenver-

sicherung dennoch Einzel-

verträge abschließen können

– „aufgrund des öffentlichen

Interesses“. Es ist also ein

„Notgesetz“, das zum Dauer-

zustand werden kann.

Kein Wunder also, dass die

Repräsentanten der Kranken-

versicherungen und ihnen na-

hestehende Parlamentarier­

Innen die Prinzipien des

PHC-Gesetzes durch die

Bank begrüßen. Für Haupt-

verbands-Vorsitzenden Peter

McDonald ist es „ein wichtiger

Beitrag zu einer für die Men-

schen spürbaren Weiterent-

wicklung im österreichischen

Gesundheitswesen“. „Die Pa-

PHC: Ein Zwangs

Unter dem Vorwand

einer besseren Versorgung

sollen die Gesamtvertragsbalance und der letzte Rest

an ärztlicher Freiheit im kassenmedizinischen Bereich

entsorgt werden.

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