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ÆRZTE
Steiermark
|| 09|2015
GESUNDHEITSPOLITIK
„Primary Health Care“ ist
der international gebräuch-
liche Begriff für eine inter-
disziplinäre medizinische
Grundversorgung. Also si-
cher nichts Schlechtes. Die
von Gesundheitsministerium
und Sozialversicherungen ge-
plante österreichische Version
soll aber offenbar weniger
den Patientinnen und Pa-
tienten helfen oder gar den
Leistungserbringern die Ar-
beit erleichtern, sondern eine
weitgehende Machtverschie-
bung zu den Krankenkassen
bringen – per „PHC-Gesetz“.
Das zeigt eine im August be-
kannt gewordene Punktation
aus dem Ministerium. Dem-
nach soll es einen neuen, ei-
genen Gesamtvertrag für die
PHCs geben. In der Realität
liegt der Schwerpunkt aber
auf Einzelverträgen „zwi-
schen Krankenversicherung
und Primärversorgungsein-
heit“. Darin sollen offenbar
Leistungsspektrum und Ta-
rife „verbindlich“ festgelegt
werden. Das bedeutet für die
PHCs: Abschaffung des kas-
senfreien Raums, eine Über-
macht der Krankenversiche-
rung, die die Bedingungen
quasi diktieren kann – kurz:
von den Sozialversicherungen
kontrollierte Staatsmedizin.
Denn, so das Vorhaben, sollte
es keine Einigung im Gesamt-
vertrag als Rahmenvertrag
geben, wird die Krankenver-
sicherung dennoch Einzel-
verträge abschließen können
– „aufgrund des öffentlichen
Interesses“. Es ist also ein
„Notgesetz“, das zum Dauer-
zustand werden kann.
Kein Wunder also, dass die
Repräsentanten der Kranken-
versicherungen und ihnen na-
hestehende Parlamentarier
Innen die Prinzipien des
PHC-Gesetzes durch die
Bank begrüßen. Für Haupt-
verbands-Vorsitzenden Peter
McDonald ist es „ein wichtiger
Beitrag zu einer für die Men-
schen spürbaren Weiterent-
wicklung im österreichischen
Gesundheitswesen“. „Die Pa-
PHC: Ein Zwangs
Unter dem Vorwand
einer besseren Versorgung
sollen die Gesamtvertragsbalance und der letzte Rest
an ärztlicher Freiheit im kassenmedizinischen Bereich
entsorgt werden.
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