Previous Page  37 / 68 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 37 / 68 Next Page
Page Background

ÆRZTE

Steiermark

 || 09|2015

37

FORTBILDUNG

Korrekte Meldung

einer Arzneimittelnebenwirkung

Der aktuelle Fall ereignete sich im Rahmen einer am-

bulanten psychiatrischen Behandlung, betroffen war ein

männlicher Patient zwischen 31 und 40 Jahren. Gemeldet

wurde der Vorfall von einem Arzt/einer Ärztin mit mehr

als fünf Jahren Berufserfahrung.

Nachdem einem Patienten im Zuge einer ambulanten

Behandlung intradeltoidal Xeplion injiziert worden war,

begann dieser am nächsten Tag bis 38 Grad zu fiebern und

klagte über Müdigkeit. Ansonsten gab es keinen Hinweis

auf eine somatische Krankheit, das Fieber dauerte noch am

darauf folgenden Tag an. Der behandelnde Arzt/die Ärztin

kontrollierte BSG, CPK und CRP – mit unauffälligem Er-

gebnis. Er/sie vermutete zunächst ein beginnendes malignes

neuroleptisches Syndrom.

Ergebnis:

Für den Patienten entstand nur ein minimaler

Schaden, jedoch war er sehr verunsichert.

Gründe für das Ereignis:

Vermutlich Arzneimittelneben-

wirkung.

Eigener Ratschlag:

Jeden Verdachtsfall einer Arzneimittel-

nebenwirkung unverzüglich melden.

Die CIRSmedical ExpertInnen dazu:

Die geschilderten Nebenwirkungen von Xeplion sind be-

reits bekannt, jeder Verdacht auf eine Arzneimittelneben-

wirkung sollte aber an das Bundesamt für Sicherheit im Ge-

sundheitswesen BASG gemeldet werden. Dadurch kann das

Risiko-/Nutzenverhältnis von zugelassenen Arzneimitteln

laufend evaluiert werden. Minimalkriterien einer validen

Nebenwirkungsmeldung sind die Identifikation des Pati-

enten/der Patientin ebenso wie des/der Meldenden. Weiters

müssen das verdächtige Medikament und die beobachtete

Nebenwirkung genau benannt werden. Informationen über

Größe, Gewicht, Geburtsdatum, Anamnese, Medical Histo-

ry und Begleitmedikation des Patienten/der Patientin sind

hilfreich; ebenso Datum und Uhrzeit der Arzneimittelgabe

sowie des Auftretens und Abklingens der Nebenwirkungen,

außerdem eine Beschreibung des aktuellen Gesundheitszu-

standes. Auch Angaben dazu, in welcher Dosierung und ob

der Patient/die Patientin das Arzneimittel erstmalig erhalten

hat, sollten gemacht werden.

Gefahren- /Wiederholungspotenzial:

Es liegt keinerlei Fehlverhalten des Arztes/der Ärztin vor.

Die Meldung einer möglichen Arzneimittelnebenwirkung

sollte jedoch immer auch an das BASG erfolgen: elektro-

nisch über das Webportal VigiWeb, mittels Meldeformular

auf

www.basg.gv.at

, formlos per Mail unter pharm-vigi-

lanz@ages.at

oder per Fax an +43 (0)50 555 36207.

CIRSmedical.at

FALL DES MONATS

Der Tipp von

der Expertin

Bitte vergessen Sie nicht,

Ihren Dienstgeberwechsel zu melden!

Das Ärztegesetz sieht in § 29 Abs. 1 Z 2 vor, dass Ärztinnen

und Ärzte die Ärztekammer über jede Änderung den

Dienstort betreffend binnen einer (1) Woche (schriftlich)

informieren.

Zu Beginn eines Dienstverhältnisses ist der Einstellungsver-

trag (Dienstvertrag) zu übermitteln.

Sollte sich die Verwendung ändern, wird die Ergänzung

zum Dienstvertrag oder der neue Dienstvertrag benötigt,

insbesondere bei Ausbildungsverträgen zur Anrechnung

der Ausbildungszeit.

Die Bekanntgabe eines Abteilungswechsels innerhalb des

Spitalerhalters bzw. Dienstzeitänderungen (Vollzeit/Teilzeit)

können telefonisch erfolgen.

Sollten Sie den Spitalerhalter wechseln, ist die Meldung

schriftlich mit neuem Dienstvertrag der Ärztekammer zu

übermitteln.

Wichtig bei Änderungsmeldungen ist, dass für die Ärzte-

kammer Beginn, Art der Tätigkeit und das Stundenausmaß

ersichtlich sind.

Zur Meldung der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Lehrpra-

xis ist die Übermittlung des Lehrpraxisvertrages notwendig.

Die Einstellung einer ärztlichen Tätigkeit im Rahmen eines

Dienstverhältnisses ist binnen einer Woche mit Enddatum

der Ärztekammer schriftlich bekannt zu geben.

Um Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können und

die Ärzteliste gesetzeskonform führen zu können, ersuchen

wir um Verständnis für die Dringlichkeit dieser Meldungen.

Diese Änderungen können entweder per Post,

per Fax: 0316-8044-790 oder

per Email:

info@aekstmk.or.at

erfolgen.

Katharina Pichler

Informations- und Mitgliederservice

Foto: Schiffer/Ärztekammer