

40
ÆRZTE
Steiermark
|| 09|2015
WIRTSCHAFT
&
ERFOLG
Altersversorgung –
die Voraussetzungen
Die Altersversorgung des
Wohlfahrtsfonds bildet das zweite Pensionsstandbein ne-
ben der staatlichen Pension (SVA oder ASVG bzw. Beamtenpension). Im Gegensatz zur
staatlichen Pension ist das Regelpensionsalter für Männer und Frauen gleich, nämlich das
vollendete 65. Lebensjahr.
Folgende Zusammenfassung
soll einen kurzen Überblick
über die Voraussetzungen
und das Procedere geben:
Erreichen der
Altersgrenze:
y
Regelpensionsalter ist für
Männer und Frauen das
vollendete 65. Lebensjahr
y
Möglichkeit einer vorzei-
tigen Altersversorgung ab
dem vollendeten 60. Le-
bensjahr (mit lebenslangen
Abschlägen)
Voraussetzungen:
y
Zurücklegung aller Kassen-
verträge (inkl. des Vertrages
für die Gesundenuntersu-
chung); Bitte beachten Sie
die Kündigungsfrist von
einem Quartal!
y
Beendigung aller
Dienstverhältnisse
y
Bei Gruppenpraxen mit
Kassenverträgen: Nachweis
des Ausscheidens des Ge-
sellschafters bzw. Gesell-
schafterwechsels
y
Begleichung sämtlicher
zum Stichtag bestehenden
offenen Beiträge
Möglichkeiten
nach Pensionsantritt:
y
Weiterführung der ärzt-
lichen Tätigkeit als Wahl-
arzt
y
Weiterführung der ärzt-
lichen Tätigkeit als Wohn-
sitzarzt
y
Beendigung der ärztlichen
Tätigkeit samt Streichung
aus der Ärzteliste
y
Eintragung als außeror-
dentliches Mitglied
y
WICHTIG: Es darf kein
ärztliches Dienstverhältnis
bestehen und auch nicht
zukünftig eingegangen wer-
den, da dies ansonsten zum
Verlust der Pension vom
Wohlfahrtsfonds führen
würde.
Wie und wann ...
komme ich zu meiner Pension
vom Wohlfahrtsfonds und
vom Staat (SVA oder ASVG
bzw. Beamtenpension)?
y
Beide Pensionen müssen
separat beantragt werden.
y
Die Altersversorgung vom
Wohlfahrtsfonds muss im
Vorhinein beantragt werden.
y
Altersversorgung vomWohl-
fahrtsfonds: Ausfüllen eines
vorgefertigten Formulars,
dieses kann auf der Home-
page heruntergeladen oder
direkt beimWohlfahrtsfonds
beantragt werden.
y
Zusätzlich zum Antrag an
den Wohlfahrtsfonds müs-
sen folgende Beilagen über-
mittelt werden:
-
Antrag auf bargeldlose
Pensionszahlung (Stan-
dardformular der Bank)
-
Bestätigung über die Be-
endigung des Dienstver-
hältnisses
-
Bestätigungen über die
Beendigung sämtlicher
Kassenverträge
Wann wird meine
Pension ausbezahlt?
y
Bei Erfüllen der Vorausset-
zungen und Vorlage aller
notwendigen Unterlagen.
y
Die erste Pension wird im
Nachhinein ausbezahlt.
y
Alle weiteren Pensionen
werden im Vorhinein aus-
bezahlt.
y
Das heißt, dass mit der
ersten Pensionsauszahlung
zwei Pensionen ausbezahlt
werden.
y
Die Pension wird 14 Mal
jährlich ausbezahlt, wobei
die Sonderzahlungen mit
der Juni- und der Novem-
ber- Pension erfolgen.
y
Mit der ersten Pensions-
abrechnung wird auch der
individuelle Pensionsbe-
scheid erstellt.
Für Fragen zur Pension steht
Ihnen das Team des Wohl-
fahrtsfonds gerne zur Ver-
fügung:
Tel. (0316) 8044-64
Fax: (0316) 8044-136
E-Mail:
wff@aekstmk.or.atGraz-Andritz
Büro/Ordinationsräumlichkeiten
mit ca. 170 m² Nutzfläche sowie mit
ca. 75 m² Nebenräume zu mieten.
Parklätze vorhanden
Auf Wunsch kann der Mieter die Gestaltung
der Räumlichkeiten
mitplanen.
Mieter zahlt keine
Provision sowie 6
Monate mietfrei.
Kontakt:
Immobilien
W. Wesiak GmbH
Frau Schweiger
0664 54 14 047
office@wesiak.com