Leistungsbericht 2013 - page 20

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Entspannung bei
Hausapotheken
Die Ärztekammer warnte davor, dass
durch die Zusammenlegungen der Ge-
meinden im Rahmen der Gemeinde­
strukturreform die Zahl der von
Schließung bedrohten ärztlichen
Hausapotheken in der Steiermark er-
heblich steige.
Grund dafür war das Bundesapothe-
kengesetz, infolge dessen die Zahl
der ärztlichen Hausapotheken in der
Steiermark von 2003 bis 2012 um
rund 20 Prozent gesunken ist. Von
den 167 Hausapotheken zum Stand
Herbst 2012 würden fast 60 nach
der Übergabe der betroffenen Pra-
xen nicht weiter bestehen oder seien
zumindest ernsthaft in Gefahr. Eine
Änderung des Apothekengesetzes im
Frühjahr 2013 führte jedoch zu einer
vorläufigen Entschärfung der Lage
für ärztliche Hausapotheken: Es wird
keine negativen Auswirkungen durch
die Zusammenlegungen der Gemein-
den in der Steiermark geben, weil die
Änderung vorsieht, dass bestehende
Hausapotheken in Gemeinden, die von
zwei AllgemeinmedizinerInnen mit
Kassenverträgen versorgt werden, nun
nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ansiedlung einer öffentlichen Apothe-
ke stillgelegt werden müssen, sondern
spätestens Ende 2018.
Landeszielsteuerungsvertrag
Der heiß diskutierte Bundeszielsteu-
erungsvertrag enthält auch die Ver-
pflichtung der Länder, im Einverneh-
men mit der GKK einen Landesziel-
steuerungsvertrag 2013 – 2016 zu be-
schließen. Das geschah in der Stei-
ermark in mehreren Schritten, im
Dezember wurde der Vertrag vom
Landtag endgültig genehmigt.
Der Vertrag enthält langfristige, stra-
tegische sowie operative Ziele. Dabei
handelt es sich grundsätzlich eher um
Weichenstellungen als um konkrete
Maßnahmen.
Der Vertrag enthält vier große
Themenbereiche:
• Versorgungsstrukturen
• Versorgungsprozesse
• Ergebnisorientierung
• Finanzziele
Versorgungsstrukturen
Hier geht es um die Definition und
Umsetzung von Versorgungsaufträ-
gen und Rollenverteilungen für alle
Versorgungsstufen im intra- und ex-
tramuralen Bereich. Die Anpassung
der Versorgungsdichte ist hier grund-
gelegt, zentrale Faktoren sind die Sen-
kung der Verweildauer und die Reduk-
tion der Krankenhaushäufigkeit. Auch
versorgungsrelevante Ausbildungs-
schwerpunkte sind enthalten. Der
Regionale Strukturplan Gesundheit
(RSG) bleibt weiterhin die relevante
Planungsgrundlage.
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