AERZTE Steiermark 09 | 2014 - page 36

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Ærzte
Steiermark
 || 09|2014
Foto: Schiffer
wirtschaft
&
Erfolg
Rat und D@ten
:
Die EDV-Kolumne
Die wichtigsten
Windows-Shortcuts
Die Arbeit am
Computer ge-
hört für viele
bereits zur täg-
lichen Routine.
Ich verwende
bevorzugt Ta-
stenkombinati-
onen. Es ist erstaunlich, wieviel
Zeit man sparen kann, wenn
man ohne Mausklicks arbeitet.
Diesmal erlaube ichmir, Ihnen,
vielleicht noch unbekannte,
wichtige Shortcuts vorzustellen:
Kopieren eines ausgewählten
Elements:
STRG+C
Ausschneiden eines ausge-
wählten Elements:
STRG+X
Einfügen eines ausgewählten
Elements:
STRG+V
Rückgängigmachen einer
Aktion:
STRG+Z
Wiederholen der zuletzt rück-
gängig gemachten Aktion:
STRG+Y
Alles auswählen:
STRG+A
Wechseln Sie zwischen geöff-
neten Fenstern:
ALT+TAB
Minimieren aller Fenster und
Anzeigen des Desktops:
Win-
dows-Logo-Taste +D
Minimieren des Fensters:
Windows-Logo-Taste +
nach-unten-Taste
Maximieren des Fensters:
Windows-Logo-Taste +
nach-oben-Taste
Öffnen des Task-Managers:
STRG+Umschalt+ESC
Sperren des PCs oder Wech-
seln des Benutzers:
Windows-
Logo-Taste +L
Suchen nach Dateien und
Ordnern:
Windows-Logo-
Taste +F
Die meisten Tastenkombinati-
onen gehenmit der Apfel-Taste
(statt der Windows-Logo-Ta-
ste) auch am Mac.
Alwin
Günzberg
Vergessen ist auch
im Internet erlaubt
Google-Eintrag löschen – so funktioniert es
Folgende Informationen sollten Sie zusammentragen und angeben,
um die Linklöschung zu beantragen:
• Land, aus welchem die Seite mit dem Link kommt
• Namen der betroffenen Person eingeben (Linklöschung ist auch im Auftrag anderer
Personen möglich), Beziehung zueinander erläutern
• E-Mail-Adresse für Kontaktaufnahme angebeben
• URLs der entsprechenden Seiten
• Grund für Linklöschung
• Ausweiskopie
• Digitale Unterschrift durch Eingabe des eigenen Namens
Das derzeit verfügbare Formular ist der erste Schritt Googles, das Löschen von Links
transparenter und einfacher zu gestalten. Zukünftig sind weitere Wege geplant.
Link zum Formular:
Weitere Infos:
/
Online-Bewertungsportale machen auch
vor den
Arztpraxen nicht halt. Was hilft? Regelmäßiges Kontrol-
lieren diverser Internetseiten – und es gibt nun auch die
Möglichkeit, auf „das Recht, zu vergessen“ zu pochen.
Auch Ärztinnen und Ärzte müssen sich der
Kritik, oder im besseren Fall dem Lob, im
Internet stellen. Bewertungsportale, wie etwa
,
und
-
report.at, bieten Patientinnen und Patienten
die Möglichkeit, ihre Erfahrungen beim
letzten Praxisbesuch einem breiten Publikum
zugänglich zu machen. Nicht immer gefällt
der oder dem Betroffenen das, was sie oder er
dort zu lesen bekommt.
Grundlegend gilt: Behalten Sie regelmäßig
Seiten, wie die oben genannten, im Auge, ob
Einträge über Sie zu finden sind. Gegen wah-
re Tatsachenberichte kann sich eine Ärztin/
ein Arzt nicht wehren, diese fallen unter die
Meinungsfreiheit. Wird jedoch ein rechts-
widriger und unwahrer Eintrag entdeckt, so
kann gegen diesen auch vorgegangen werden:
Es sollte sofort ein Screenshot des Eintrages
erstellt und danach eine schriftliche Auffor-
derung an die BetreiberInnen der Website,
mit der Bitte, den Eintrag zu entfernen,
versendet werden. Kommt die Betreiberin/
der Betreiber dieser Bitte innerhalb von drei
Tagen nicht nach, kann eine Unterlassungs-
klage bei Gericht eingebracht werden. Ist
der Eintrag gelöscht, können weitere recht-
liche Schritte gegen die BetreiberInnen oder
VerfasserInnen der Bewertung überlegt und
unternommen werden.
Viele Patientinnen und Patienten suchen In-
formationen über Ärztinnen und Ärzte auch
über Suchmaschinen wie Google. Auch dort
finden sich Einträge, die oft nicht der Wahr-
heit entsprechen. Ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofes räumt EU-BürgerInnen nun
das „Recht auf Vergessen“ ein. Das heißt, dass
EU-BürgerInnen nun von Suchmaschinen-
betreibern verlangen können, dass sie Links
nicht mehr anzeigen, wenn die Inhalte ihre
Persönlichkeitsrechte verletzen (siehe Kasten).
Eine Löschung der Information in der Such-
maschine bedeutet jedoch nicht, dass der Ein-
trag auch auf dem Bewertungsportal gelöscht
wird. Dort bleibt die Information weiterhin
sichtbar, der Vorteil besteht nur darin, dass
der Eintrag über Suchmaschinen nicht mehr
gefunden werden kann.
In der März-Ausgabe dieses Jahres hat sich
AERZTE Steiermark bereits ausführlich mit
dem Thema der Bewertungsportale beschäf-
tigt. Unter folgendem Link können Sie diesen
Artikel abrufen:
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