AERZTE Steiermark 09 | 2014 - page 23

Ærzte
Steiermark
 || 09|2014
23
notfallmedizin
Foto: beigestellt, Fotolia, AGN
„Drück mich!“
soll Leben retten
Steirische NotfallmedizinerInnen
wollen
Re­
animations-Bewusstsein der Bevölkerung schärfen.
Ziele der Initiative
• Nachhaltige Initiative der Arbeitsgemeinschaft
für Notfallmedizin und Partnern.
• Steigerung des Überlebens bei plötzlichem Herztod
durch Steigerung der Laienreanimationsrate und
Bewusstseinsstärkung der Bevölkerung.
• Angebot von kurzen und kostenlosen Wiederbelebungstrainings
zur Schulung der Bevölkerung.
• Jährlich wiederkehrende Veranstaltung des ERC
(European Resuscitation Council).
Rund 50 Prozent aller Todesfälle
in Österreich sind auf Erkran-
kungen des Herz-Kreislaufsystems
zurückzuführen. Ein großer Teil
dieser Menschen verstirbt an einem
außerklinischen Herzstillstand. In
der Steiermark ist von rund 1.100
Betroffenen pro Jahr – also etwa drei
Personen am Tag – auszugehen. Nur
etwa jeder Zehnte überlebt einen
plötzlichen Herzstillstand, viele da-
von mit schweren Dauerfolgen.
Diese Zahlen sind für die „Arbeits-
gemeinschaft für Notfallmedizin“
(AGN) Grund genug, das Projekt
„Drück mich!“ ins Leben zu rufen.
Ziel dieser Initiative ist es, die Be-
wusstseinsbildung der Steirerinnen
und Steirer zu erhöhen und durch
Schulung von Laien aller Alters-
gruppen steiermarkweit die Rate an
Laienreanimationen, und damit die
Überlebensrate, zu steigern, damit sie
in Zukunft gerüstet sind, wenn sich in
ihrer Umgebung ein Notfall ereignet.
Der große Kick-Off zu diesem Projekt
wird am 16. Oktober in Graz über
die Bühne gehen: Expertinnen und
Experten werden im gesamten Innen-
stadtgebiet unterwegs sein und unter
den PassantInnen Reanimations-
Schulungen durchführen. Weiters ist
am Grazer Hauptplatz an diesem Tag
eine Veranstaltung geplant.
Die rechtlich und praktisch bedeutsamste Aufklä-
rung ist diejenige, über die in der medizinischen
Wissenschaft bekannten Risiken und Kompli-
kationen eines Eingriffs, welche auch bei lege
artis-Behandlung nicht vermieden werden können.
Im Rahmen der Risikoaufklärung ist der Patientin/
dem Patienten eine Vorstellung darüber zu ver-
mitteln, welche Gefahren und unberechenbaren
Komplikationen im Zuge des geplanten Eingriffs
trotz lege artis-Behandlung auftreten können.
Soweit Komplikationen wissenschaftlich bekannt
sind, nach dem medizinischen Kenntnisstand
tatsächlich bestehen und einigermaßen ernsthaft
in Betracht kommen, ist die Patientin/der Patient
über dieses mögliche Risiko aufzuklären. Dabei
muss der Patientin/dem Patienten gesagt werden,
wie sich die Krankheit ohne Behandlung aller Vo-
raussicht nach weiterentwickeln wird. Die Ärztin/
der Arzt ist aber auch verpflichtet darzustellen,
wie sich der Gesundheitszustand bei erfolgreicher
Behandlung darstellen wird sowie darüber, welche
Nebenwirkungen eintreten können und welche
Gesundheitsverschlechterung im Rahmen der
Behandlung eintreten kann.
Die Ärztin/der Arzt ist allerdings nicht verpflichtet,
die Patientin/den Patienten auf alle nur erdenk-
lichen nachteiligen Folgen der Behandlung oder
ihre Unterlassung aufmerksam zu machen. Bei
Routineeingriffen besteht jedoch eine Verpflichtung,
dass die Patientin/der Patient die entsprechenden
Informationen verfügt, von der Alltäglichkeit des
Eingriffs nicht irrig auf dessen Ungefährlichkeit
zu schließen. Über iatrogene Risiken, also solche
Gefahrenmomente, die im Unterschreiten der
geforderten ärztlichen Qualifikation liegen, ist eine
Aufklärung nicht erforderlich. Ein Unterschreiten des
geforderten ärztlichen Qualitätsstandards impliziert
vielmehr den Vorwurf eines Behandlungsfehlers. In
diesem Zusammenhang gibt es eine permanente
Fortbildungspflicht für Ärztinnen und Ärzte. Diese
haften für den zumutbaren Erkenntnisgrad einer/
eines durchschnittlichen Ärztin/Arztes ihres Faches.
Grundsätzlich sind jene Risiken und Komplikationen
mitteilungsbedürftig, die für den Behandlungs-
entschluss der Patientin/des Patienten ernsthaft
ins Gewicht fallen. Aufgeklärt werden muss die
Patientin/der Patient nach ständiger Rechtspre-
chung auch über alternativ in Betracht kommende
Behandlungsmethoden, vor allem dann, wenn
damit unterschiedliche Risiken, eine verschieden
starke Intensität des Eingriffs, differenzierte Folgen
– insbesondere in der Schmerzbelastung – oder ver-
schieden hohe Erfolgsaussichten verbunden sind.
Das bloße Wissen darum, dass es verschiedene
Behandlungsalternativen gibt, ist nicht ausreichend.
Der Patientin/dem Patienten muss Pro und Contra
der verschiedenen Behandlungsmethoden und der
damit einhergehenden unterschiedlichen Risiken
und Komplikationen dargelegt werden, damit die
Patientin/der Patient eine Interessensabwägung
machen und eine selbstständige Entscheidung für
die jeweilige Behandlungsmethode treffen kann.
Grundsätzlich gilt, dass die Aufklärung hinsichtlich
der Risiken und Komplikationen umso umfassender
erforderlich ist, je weniger dringlich der Eingriff – so-
wohl in sachlicher als auch zeitlicher
Hinsicht – ist. Bei medizinisch nicht
indizierten Eingriffen (beispielsweise
kosmetischen Eingriffen) wird ein
Höchstmaß an Aufklärung gefor-
dert, sodass eine umfassende
Aufklärungsdokumentation dringend
angeraten wird.
RA Dr. Karin Prutsch
RA Dr. Jörg Herzog
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Risikoaufklärung
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