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Ærzte
Steiermark
 || 11|2013
Foto: Schiffer
interview
Nussbaum:
Dass man ihnen
die Vorteile und den Nutzen
der betrieblichen Gesund-
heitsförderung noch näher
bringt.
Man könnte sie also zu Maß-
nahmen verpflichten?
Nussbaum:
Nein. Aber heut-
zutage muss alles messbar
sein. Viele Unternehmer ha-
ben noch nicht erkannt, dass
betriebliche Gesundheitsför-
derung auch ihnen großen
Nutzen bringt. Es geht um
Bewusstseinsbildung und da-
rum, gute Beispiele auch im
Marketing zu nutzen.
Ist für Sie ein Anreizsystem
denkbar, wie es die SVA instal-
liert hat? Menschen werden
für einen gesunden Lebensstil
finanziell belohnt?
Nussbaum:
Das geht eher in
Richtung einer Privatversi-
cherung und ist abzulehnen.
Ihre generelle Position zu
Selbstbehalten?
Nussbaum:
Das ist für uns
kein Thema. Die SVA bestraft
mit diesem Modell ja auch
das Kranksein.
Beim Mamma-Screening gab
es zuletzt keine Einigung.
Rechnen sie damit, dass sie
bis zum 1. Jänner gelingt? Was
wollen Sie dafür tun?
Nussbaum:
Nachdem ich bei
den ersten Verhandlungen
nicht dabei war, will ich mich
da noch nicht festlegen. Wün-
schenswert wäre eine Eini-
gung natürlich.
Stichwort Gesundheitsreform:
Wie zufrieden sind Sie mit dem
Bundeszielsteuerungsvertrag?
Nussbaum:
Ganz sicher ist
der Zeitpunkt gekommen, wo
wir uns ab- und angleichen
müssen, um die bestmögliche
Versorgung zu schaffen.
Und wie zufrieden sind Sie
mit dem Fortgang bei der
Landeszielsteuerungsverein-
barung?
Nussbaum:
Die Zusammen-
arbeit ist gut und konstruktiv,
das Resultat kann sich sehen
lassen.
Ein Stichwort ist „best point
of service”. Was verstehen Sie
darunter? Im Gesetz und in
den Vertragswerken wird das
ja nicht sehr genau erläutert.
Nussbaum:
Das heißt, dass
die Versicherten den besten
Ansprechpartner auf medizi-
nischer Ebene in ihrer Um-
gebung finden – und zwar
losgelöst davon, ob es ein Spi-
tal, ein niedergelassener Arzt
oder ein Ambulatorium ist.
Welche Rolle spielt die Nähe?
Vor allem Gemeinden wün-
schen sich ja immer wieder
die Ärztin, den Arzt im Ort.
Sind solche Wünsche aus Ihrer
Sicht erfüllbar? Was sagen
Sie etwa den Eisenerzern, die
dazu kürzlich eine öffentliche
Diskussion veranstaltet haben?
Nussbaum:
Wünsche wird
es immer geben. Man muss
aber sehr genau schauen, wie
In der Vergangenheit hat man
immer wieder gehört, dass
Prävention und Gesundheits-
förderung nicht zu den gesetz-
lichen Aufgaben der Kranken-
kassen gehören. Muss man das
ASVG ändern?
Nussbaum:
Da muss man
unterscheiden: Die Vorsorge-
untersuchung ist sehr wohl
eine Pflichtleistung. Die Ge-
sundheitsförderung hingegen
ist eine Pflichtaufgabe, auf die
es keinen Rechtsanspruch der
Versicherten gibt. Das ASVG
als gesetzliche Basis ist ein
Faktum, in diesem Rahmen
wollen wir uns möglichst gut
bewegen.
Wo liegen Ihre inhaltlichen
Schwerpunkte in der betrieb-
lichen Gesundheitsförderung?
Nussbaum:
Die Dienstgeber
sind hier in die Pflicht zu
nehmen, um einen weiteren
Ausbau zu ermöglichen.
Was bedeutet „in die Pflicht
nehmen“?
„Die SVA bestraft mit diesem Modell
ja auch das Kranksein.“
Zur Person
Mag.
a
Verena Nussbaum
ist Juristin. In der Ge-
werkschaft GPA-djp arbei-
tete sie als Rechtsschutzse-
kretärin und stv. Regio-
nalgeschäftsführerin.
Seit Anfang November
ist sie als Nachfolgerin
von Josef Pesserl Obfrau
der Steiermärkischen Ge-
bietskrankenkasse. Be-
reits zuvor war sie dort
Mitglied des Vorstandes
und der Generalver-
sammlung.
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