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38

ÆRZTE

Steiermark

 || 07_08|2017

WIRTSCHAFT

&

ERFOLG

Foto: Fotolia

Im Gegensatz zur staatlichen

Pension ist das Regelpensions-

alter für Männer und Frauen

gleich, nämlich das vollendete

65. Lebensjahr. Folgende Zu-

sammenfassung soll Ihnen

einen kurzen Überblick über

die Voraussetzungen und das

Procedere geben:

Erreichen der

Altersgrenze:

y

Regelpensionsalter ist für

Männer und Frauen das

vollendete 65. Lebensjahr

y

Möglichkeit einer vorzei-

tigen Altersversorgung ab

dem vollendeten 60. Le-

bensjahr (mit lebenslangen

Abschlägen)

Voraussetzungen:

y

Zurücklegung aller Kas-

senverträge (inkl. des Ver-

trages für die Gesundenun-

tersuchung)

Bitte beachten

Sie die Kündigungsfrist von

mindestens einem Quartal!

y

Beendigung aller Dienstver-

hältnisse

y

Bei Gruppenpraxen mit

Kassenverträgen:

Nachweis

des Ausscheidens des Gesell-

schafters bzw. Gesellschaf-

terwechsels

y

Begleichung sämtlicher

zum Stichtag bestehenden

offenen Beiträge

Möglichkeiten nach

Pensionsantritt:

y

Weiterführung der ärzt-

lichen Tätigkeit als Wahlarzt

sen folgende Beilagen über-

mittelt werden:

-Antrag auf bargeldlose Pen-

sionszahlung (Standardfor-

mular von der Bank)

-Bestätigung über die Been-

digung des Dienstverhält-

nisses

-Bestätigungen über die Be-

endigung sämtlicher Kas-

senverträge

Wann wird ausbezahlt?

y

Bei Erfüllen der Vorausset-

zungen und Vorlage aller

notwendigen Unterlagen.

y

Die erste Pension wird im

Nachhinein ausbezahlt.

y

Alle weiteren Pensionen

werden im Vorhinein aus-

bezahlt.

y

Weit er f üh r ung

der ärztlichen Tä-

tigkeit als Wohn-

sitzarzt

y

Beendigung der

ärztlichen Tätig-

keit samt Strei-

chung aus der

Ärzteliste

y

Eintragung als

außerordentliches

Mitglied

y

WICHTIG:

Es

darf

kein

ärzt-

liches Dienstver-

hältnis bestehen

und auch nicht

zukünftig einge-

gangen werden,

da dies anson-

sten zum Verlust

der Pension vom

Wohlfahrtsfonds führen

würde.

Pensionen wann

& wie beantragen?

y

Beide

Pensionen (WFF und

SVA bzw. ASVG) müssen

separat

beantragt werden.

y

Die Altersversorgung vom

Wohlfahrtsfonds muss

im

Vorhinein

beantragt werden.

y

Altersversorgung vom

Wohlfahrtsfonds:

Ausfüllen

eines vorgefertigten Formu-

lars,

dieses kann auf der

Homepage herunter geladen

oder direkt beim Wohl-

fahrtsfonds angefordert

werden.

y

Zusätzlich zum Antrag an

den Wohlfahrtsfonds müs-

y

Das heißt, dass mit der er-

sten Pensionsauszahlung 2

Pensionen überwiesen wer-

den.

y

Die Pension wird 14 Mal

jährlich ausbezahlt, wobei

die Sonderzahlungen je-

weils gemeinsam mit der

Pensionszahlung Juni und

November erfolgen.

y

Mit der ersten Pensions-

abrechnung wird auch der

individuelle Pensionsbe-

scheid erstellt.

Für Fragen zur Pension steht

Ihnen das Team des Wohl-

fahrtsfonds gerne zur Ver-

fügung: Tel.: (0316) 8044-64

Fax: (0316) 8044-136

E-Mail:

wff@aekstmk.or.at

Altersversorgung:

die Voraussetzungen

Die Altersversorgung des

Wohlfahrtsfonds bildet

das zweite Pensionsstandbein neben der staatlichen

Pension (SVA oder ASVG bzw. Beamtenpension).