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ÆRZTE
Steiermark
|| 07_08|2017
WIRTSCHAFT
&
ERFOLG
Foto: Fotolia
Im Gegensatz zur staatlichen
Pension ist das Regelpensions-
alter für Männer und Frauen
gleich, nämlich das vollendete
65. Lebensjahr. Folgende Zu-
sammenfassung soll Ihnen
einen kurzen Überblick über
die Voraussetzungen und das
Procedere geben:
Erreichen der
Altersgrenze:
y
Regelpensionsalter ist für
Männer und Frauen das
vollendete 65. Lebensjahr
y
Möglichkeit einer vorzei-
tigen Altersversorgung ab
dem vollendeten 60. Le-
bensjahr (mit lebenslangen
Abschlägen)
Voraussetzungen:
y
Zurücklegung aller Kas-
senverträge (inkl. des Ver-
trages für die Gesundenun-
tersuchung)
Bitte beachten
Sie die Kündigungsfrist von
mindestens einem Quartal!
y
Beendigung aller Dienstver-
hältnisse
y
Bei Gruppenpraxen mit
Kassenverträgen:
Nachweis
des Ausscheidens des Gesell-
schafters bzw. Gesellschaf-
terwechsels
y
Begleichung sämtlicher
zum Stichtag bestehenden
offenen Beiträge
Möglichkeiten nach
Pensionsantritt:
y
Weiterführung der ärzt-
lichen Tätigkeit als Wahlarzt
sen folgende Beilagen über-
mittelt werden:
-Antrag auf bargeldlose Pen-
sionszahlung (Standardfor-
mular von der Bank)
-Bestätigung über die Been-
digung des Dienstverhält-
nisses
-Bestätigungen über die Be-
endigung sämtlicher Kas-
senverträge
Wann wird ausbezahlt?
y
Bei Erfüllen der Vorausset-
zungen und Vorlage aller
notwendigen Unterlagen.
y
Die erste Pension wird im
Nachhinein ausbezahlt.
y
Alle weiteren Pensionen
werden im Vorhinein aus-
bezahlt.
y
Weit er f üh r ung
der ärztlichen Tä-
tigkeit als Wohn-
sitzarzt
y
Beendigung der
ärztlichen Tätig-
keit samt Strei-
chung aus der
Ärzteliste
y
Eintragung als
außerordentliches
Mitglied
y
WICHTIG:
Es
darf
kein
ärzt-
liches Dienstver-
hältnis bestehen
und auch nicht
zukünftig einge-
gangen werden,
da dies anson-
sten zum Verlust
der Pension vom
Wohlfahrtsfonds führen
würde.
Pensionen wann
& wie beantragen?
y
Beide
Pensionen (WFF und
SVA bzw. ASVG) müssen
separat
beantragt werden.
y
Die Altersversorgung vom
Wohlfahrtsfonds muss
im
Vorhinein
beantragt werden.
y
Altersversorgung vom
Wohlfahrtsfonds:
Ausfüllen
eines vorgefertigten Formu-
lars,
dieses kann auf der
Homepage herunter geladen
oder direkt beim Wohl-
fahrtsfonds angefordert
werden.
y
Zusätzlich zum Antrag an
den Wohlfahrtsfonds müs-
y
Das heißt, dass mit der er-
sten Pensionsauszahlung 2
Pensionen überwiesen wer-
den.
y
Die Pension wird 14 Mal
jährlich ausbezahlt, wobei
die Sonderzahlungen je-
weils gemeinsam mit der
Pensionszahlung Juni und
November erfolgen.
y
Mit der ersten Pensions-
abrechnung wird auch der
individuelle Pensionsbe-
scheid erstellt.
Für Fragen zur Pension steht
Ihnen das Team des Wohl-
fahrtsfonds gerne zur Ver-
fügung: Tel.: (0316) 8044-64
Fax: (0316) 8044-136
E-Mail:
wff@aekstmk.or.atAltersversorgung:
die Voraussetzungen
Die Altersversorgung des
Wohlfahrtsfonds bildet
das zweite Pensionsstandbein neben der staatlichen
Pension (SVA oder ASVG bzw. Beamtenpension).