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ÆRZTE

Steiermark

 || 07_08|2017

19

ÄRZTEKAMMERWAHL

l i c he n

Tätigkeit

entsprechen,

wenden Sie sich bitte

so rasch wie möglich an das

Informations- und Mitglie-

derservice der Ärztekammer

für Steiermark (Tel. 0316-

8044-0 oder E-Mail info@

aekstmk.or.at

). Eine allfällige

Korrektur der Zuordnung auf

Aufforderung des Wahlbe-

rechtigten ist nach Maßgabe

der noch verfügbaren Zeit

möglich.

4. Adressänderungen

oder Dienstgeberwechsel

Um einen möglichst reibungs-

losen Ablauf zu gewährleisten,

ersuchen wir Sie, Adress-

änderungen oder Dienstge-

berwechsel, falls Sie diese

der Ärztekammer noch nicht

gemeldet haben, möglichst

rasch dem Informations- und

Mitgliederservice der Ärzte-

kammer für Steiermark be-

kanntzugeben (E-Mail: info@

aekstmk.or.at

).

5. Stimmabgabe

Die Stimmabgabe ist ab Zu-

gang der Abstimmungsun-

terlagen (die voraussichtlich

Mitte Oktober 2017 versendet

werden) bis spätestens 8. No-

vember 2017, 14.00 Uhr, an

den Wahlausschuss per Adres-

se: Ärztekammer für Steier-

mark, Kaiserfeldgasse 29, 8010

Graz zulässig. Die Stimmab-

gabe erfolgt grundsätzlich per

Post mit dem übermittelten

Rück-

sende-

k u v e r t .

S elbs t ver-

ständlich kann

das verschlossene

Rücksendekuvert (Inhalt: an-

onymes Wahlkuvert) auch bis

8. November 2017, 14.00 Uhr,

im Informations- und Mit-

gliederservice der Ärztekam-

mer für Steiermark abgegeben

werden. Nach diesem festge-

legten Zeitpunkt einlangende

Wahlunterlagen können nicht

mehr berücksichtigt werden.

Die Ermittlung des Wahler-

gebnisses erfolgt durch den

Wahlausschuss am 9. Novem-

ber 2017 und wird auf der

Homepage der Ärztekammer

für Steiermark und in der

Dezember-Ausgabe des „AE-

RZTE Steiermark“ verlautbart.

Die Fachgruppenobleute, Be-

zirksärzte- und Spitalsärzte-

vertreterInnen sind ein we-

sentliches Bindeglied zwi-

schen der steirischen Ärzte-

schaft, den Gremien und den

Funktionären der Ärztekam-

mer. Erst durch diese gewähl-

ten Vertreter wird es möglich,

die Anliegen, Wünsche und

Meinungen der Basis zu den

jeweiligen Entscheidungsträ-

gern zu transportieren. Eine

starke Vertretung in diesen

Bereichen ist dementspre-

chend von besonderer Wich-

tigkeit.

Nehmen Sie daher Ihr Wahl-

recht wahr und beteiligen Sie

sich an den Wahlen der

Fachgruppen-, Bezirks­

ärzte- und Spitalsärzte-

vertretungen 2017!

Wichtige Termine

im Überblick:

21. September 2017:

Stich-

tag für die Wählerliste,

alle zu diesem Zeitpunkt

in die Ärzteliste einge-

tragenen ÄrztInnen sind

aktiv und passiv wahlbe-

rechtigt.

6. Oktober 2017:

Stichtag

für das Einbringen von

Wahlvorschlägen.

8. November 2017:

Wahl-

tag – Abgabe von Wahl-

unterlagen bzw. persön-

liche Wahl bis 14 Uhr

möglich.

9. November 2017:

Kund-

machung des Wahler-

gebnisses auf

www.ae- kstmk.or.at

Sollten Sie noch Fragen

haben, wenden Sie sich

bitte gerne an Mag. Bea-

trice Steiner-Pollheimer

(Tel. 0316-8044-799 oder

info@aekstmk.or.at)

oder

Dr. Dieter Müller (Tel.

0316-8044-45 oder recht@

aekstmk.or.at

). Laufende

Informationen finden Sie

auf unserer Homepage

www.aekstmk.or.at.

Werden in diesem Ar-

tikel personenbezogene

Bezeichnungen zum Zwe-

cke der Erhaltung der

gebotenen Lesbarkeit in

geschlechtsspezifischer

Form verwendet, bezie-

hen sich diese auf Frauen

und Männer in gleicher

Weise.

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