

ÆRZTE
Steiermark
|| 07_08|2017
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ÄRZTEKAMMERWAHL
l i c he n
Tätigkeit
entsprechen,
wenden Sie sich bitte
so rasch wie möglich an das
Informations- und Mitglie-
derservice der Ärztekammer
für Steiermark (Tel. 0316-
8044-0 oder E-Mail info@
aekstmk.or.at). Eine allfällige
Korrektur der Zuordnung auf
Aufforderung des Wahlbe-
rechtigten ist nach Maßgabe
der noch verfügbaren Zeit
möglich.
4. Adressänderungen
oder Dienstgeberwechsel
Um einen möglichst reibungs-
losen Ablauf zu gewährleisten,
ersuchen wir Sie, Adress-
änderungen oder Dienstge-
berwechsel, falls Sie diese
der Ärztekammer noch nicht
gemeldet haben, möglichst
rasch dem Informations- und
Mitgliederservice der Ärzte-
kammer für Steiermark be-
kanntzugeben (E-Mail: info@
aekstmk.or.at).
5. Stimmabgabe
Die Stimmabgabe ist ab Zu-
gang der Abstimmungsun-
terlagen (die voraussichtlich
Mitte Oktober 2017 versendet
werden) bis spätestens 8. No-
vember 2017, 14.00 Uhr, an
den Wahlausschuss per Adres-
se: Ärztekammer für Steier-
mark, Kaiserfeldgasse 29, 8010
Graz zulässig. Die Stimmab-
gabe erfolgt grundsätzlich per
Post mit dem übermittelten
Rück-
sende-
k u v e r t .
S elbs t ver-
ständlich kann
das verschlossene
Rücksendekuvert (Inhalt: an-
onymes Wahlkuvert) auch bis
8. November 2017, 14.00 Uhr,
im Informations- und Mit-
gliederservice der Ärztekam-
mer für Steiermark abgegeben
werden. Nach diesem festge-
legten Zeitpunkt einlangende
Wahlunterlagen können nicht
mehr berücksichtigt werden.
Die Ermittlung des Wahler-
gebnisses erfolgt durch den
Wahlausschuss am 9. Novem-
ber 2017 und wird auf der
Homepage der Ärztekammer
für Steiermark und in der
Dezember-Ausgabe des „AE-
RZTE Steiermark“ verlautbart.
Die Fachgruppenobleute, Be-
zirksärzte- und Spitalsärzte-
vertreterInnen sind ein we-
sentliches Bindeglied zwi-
schen der steirischen Ärzte-
schaft, den Gremien und den
Funktionären der Ärztekam-
mer. Erst durch diese gewähl-
ten Vertreter wird es möglich,
die Anliegen, Wünsche und
Meinungen der Basis zu den
jeweiligen Entscheidungsträ-
gern zu transportieren. Eine
starke Vertretung in diesen
Bereichen ist dementspre-
chend von besonderer Wich-
tigkeit.
Nehmen Sie daher Ihr Wahl-
recht wahr und beteiligen Sie
sich an den Wahlen der
Fachgruppen-, Bezirks
ärzte- und Spitalsärzte-
vertretungen 2017!
Wichtige Termine
im Überblick:
21. September 2017:
Stich-
tag für die Wählerliste,
alle zu diesem Zeitpunkt
in die Ärzteliste einge-
tragenen ÄrztInnen sind
aktiv und passiv wahlbe-
rechtigt.
6. Oktober 2017:
Stichtag
für das Einbringen von
Wahlvorschlägen.
8. November 2017:
Wahl-
tag – Abgabe von Wahl-
unterlagen bzw. persön-
liche Wahl bis 14 Uhr
möglich.
9. November 2017:
Kund-
machung des Wahler-
gebnisses auf
www.ae- kstmk.or.atSollten Sie noch Fragen
haben, wenden Sie sich
bitte gerne an Mag. Bea-
trice Steiner-Pollheimer
(Tel. 0316-8044-799 oder
info@aekstmk.or.at)oder
Dr. Dieter Müller (Tel.
0316-8044-45 oder recht@
aekstmk.or.at). Laufende
Informationen finden Sie
auf unserer Homepage
www.aekstmk.or.at.Werden in diesem Ar-
tikel personenbezogene
Bezeichnungen zum Zwe-
cke der Erhaltung der
gebotenen Lesbarkeit in
geschlechtsspezifischer
Form verwendet, bezie-
hen sich diese auf Frauen
und Männer in gleicher
Weise.
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