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ÆRZTE

Steiermark

 || 07_08|2017

ÄRZTEKAMMERWAHL

Wahlen in die Fachgruppen-,

Bezirksärzte- und Spitalsärzte­

vertretungen 2017

KUNDMACHUNG

Nach der im Frühjahr durch-

geführten Wahl der Vollver-

sammlung der Ärztekam-

mer für Steiermark und der

daraus abgeleiteten Organe

der Ärztekammer sind nun

im Herbst die Wahlen in die

Fachgruppen-, Bezirksärzte-

und Spitalsärztevertretungen

durchzuführen. Als Wahltag

hat der Vorstand der Ärz-

tekammer Mittwoch, den 8.

November 2017 festgelegt.

Welche Funktionen sind

zu wählen?

1. Fachgruppenobleute

und jeweils ein/e Stellvertreter/in

Die Fachgruppen sind kurien-

übergreifend zusammenge-

setzt. Ein Vertretungskörper

für eine Fachgruppe kann

gebildet werden, wenn min-

destens 5 Fachärzte des be-

treffenden Sonderfaches oder

von zusammengeschlossenen

Sonderfächern Angehörige

der Ärztekammer für Steier-

mark sind. Die Festlegung der

konkreten Wahlkörper hat

der Vorstand in seiner Juni-

Sitzung beschlossen.

2. Spitalsärztevertreter/in und

jeweils ein/e Stellvertreter/in

Wahlberechtigt im Rahmen

der Spitalsärztevertretungen

sind nur Angehörige der Ku-

rie Angestellte Ärzte. Einen

Vertretungskörper können

Krankenanstalten bilden, in

denen zumindest 10 kurien-

angehörige Ärzte in einem

Angestelltenverhältnis dau-

ernd beschäftigt sind. Im ört-

lichen Nahbereich gelegene

Krankenanstalten können zu

einem Vertretungskörper zu-

sammengeschlossen werden.

Im Bereich des LKH-Univ.-

Klinikums Graz bilden einzel-

ne Abteilungen einen Vertre-

tungskörper. Die Festlegung

der konkreten Vertretungskör-

per erfolgte durch die Kurien-

versammlung der angestellten

Ärzte und wurde vom Vor-

stand in seiner Juni-Sitzung

beschlussmäßig bestätigt.

3. Bezirksärztevertreter/in und

jeweils ein/e Stellvertreter/in

In den Bezirksärzteversamm-

lungen werden die Angehöri-

gen der Kurie Niedergelassene

Ärzte nach Sprengeln erfasst.

Die Sprengel stimmen mit

Ausnahme der Stadt Graz und

des Bezirkes Graz-Umgebung

in ihren Grenzen mit den

Amtsbereichen der im Bundes-

land Steiermark eingerichteten

Bezirksverwaltungsbehörden

überein. Für die Stadt Graz

und den Bezirk Graz-Um-

gebung wurden wie bisher

aufgrund der Größe noch

weitere Unterteilungen fest-

gelegt (Graz-Zentrum rechts

und links, Graz Nord und Süd

sowie Graz-Umgebung Süd

und Nord). Die Festlegung der

konkreten Vertretungskörper

erfolgte durch die Kurienver-

sammlung der niedergelas-

senen Ärzte und wurde vom

Vorstand in seiner Sitzung im

Juni beschlussmäßig bestätigt.

Alle Listen der vom Vorstand

festgelegten Vertretungskör-

per wie auch alle Informatio-

nen zu den Wahlen finden Sie

auf unserer Homepage www.

aekstmk.or.at

.

Wie wird gewählt?

Alle Funktionen werden mit-

tels Briefwahl gewählt. Die je-

weiligen Stimmzettel weisen

die Kandidaten für die einzel-

nen Funktionen namentlich

und in alphabetischer Reihen-

folge auf.

Der/die Wahlberechtigte

kann jeweils einem Kandi-

daten durch Ankreuzen sei-

ne/ihre Stimme geben. Der

Kandidat/die Kandidatin, der/

die die meisten Stimmen er-

hält, ist dann in die jeweilige

Funktion gewählt. Der Kan-

didat/die Kandidatin mit den

zweitmeisten Stimmen wird

sein/ihr Stellvertreter.

Wenn Sie in mehreren Wahl-

körpern wahlberechtigt sind,

erhalten Sie die jeweils zuge-

hörigen Wahlunterlagen, die

mit einem einzigen Rück-

sendekuvert zurückgesendet

werden.

Grundsätze

für die Briefwahl

1. Wahltag:

Der Vorstand hat den Wahl-

tag mit 8. November 2017

festgelegt.

2. Wahlvorschläge – Stichtag:

Die in der Vollversammlung

vertretenen Fraktionen kön-

nen jede für sich oder gemein-

sam mit anderen Fraktionen

bis Freitag, 6. Oktober 2017

ihre Wahlvorschläge beim

Wahlausschuss (p. A. Ärzte-

kammer Steiermark) einbrin-

gen. Das Nominierungsrecht

beschränkt sich auf die in der

Vollversammlung vertretenen

Fraktionen, es können aber

auch Kandidaten nominiert

werden, die keiner Fraktion

angehören. Sofern Sie Interes-

se an einer der zu wählenden

Funktionen haben, wenden

Sie sich bitte an eine in der

Vollversammlung vertretene

Fraktion oder geben Sie Ihr

Interesse schriftlich der Ärz-

tekammer bekannt (E-Mail:

praesidium@aekstmk.or.at)

.

3.Aktives Wahlrecht/

Wählerliste – Stichtag:

Das aktive Wahlrecht, also

das Recht zu wählen, ergibt

sich aus der Zuordnung zum

jeweiligen Vertretungskörper

auf Basis der zum Stichtag in

der Ärzteliste erfassten Daten.

Die Zuordnung zu mehreren

Vertretungskörpern, zum Bei-

spiel Fachgruppe(n) und Be-

zirk oder Fachgruppe(n) und

Krankenhaus ist je nach den

gegebenen Berufskriterien

möglich. Als Stichtag für die

Wählerliste wurde vom Vor-

stand der 21. September 2017

festgelegt. Sollten Sie feststel-

len, dass die Ihnen übermit-

telten Unterlagen nicht dem

Ort Ihrer derzeitigen ärzt-