

ÆRZTE
Steiermark
|| 09|2015
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Foto: Schiffer, Fotolia
erschöpft sich seine internatio-
nale Tätigkeit allerdings noch
nicht, denn die Buntbarsche
sind nicht das einzige, was
ihn mit Afrika verbindet. „Ein
Freund und Kollege, ehemals
Chefarzt im deutschen Gif-
horn, ist nach Namibia ausge-
wandert. Vor ein paar Jahren
hat er mich dazu eingeladen,
dort zu operieren, wo er jetzt
tätig ist: An einem städtischen
Spital in Windhuk.“ Den Be-
hördenlauf, damit er über alle
notwendigen Genehmigungen
verfügte, um dort als Arzt
tätig sein zu dürfen, hat der
Freund übernommen. Schritt-
wieser reiste schon dreimal
nach Namibia, um Menschen
aus den verarmten Gegenden
im Norden des Landes zu
operieren, aber auch um nami-
bische Kollegen in der Herni-
enchirurgie fortzubilden. Vor
zwei Jahren fand sogar ein
Hernienkongress in Windhuk
statt, bei dem Live-OPs des
Brucker Spezialisten zu se-
hen waren. In Afrika arbeitet
Schrittwieser ehrenamtlich.
„Die Erfahrungen auf diesem
Kontinent haben mein Leben
sehr bereichert“, resümiert
er. „Namibia ist wunderschön,
und die Menschen haben mich
den wollen, stand für ihn dann
zu Schulzeiten fest, dass er
Medizin studieren würde und
sich besonders für ein chirur-
gisches Fach interessiere. „Als
ich 1984 in Graz zu studieren
begann, gab es noch ein Über-
angebot an Ärzten und mir
wurde davon abgeraten, Medi-
zin zu inskribieren.“ Er tat es
trotzdem und hatte das Glück,
relativ schnell die Facharzt
ausbildung für Chirurgie be-
ginnen zu können – zunächst
in Kapfenberg, dann in Bruck;
in einer dem gebürtigen Ober-
steirer vertrauten Region. Mit
vierzig Jahren schaffte er es
dann zum Primar der Allge-
meinchirurgie, wobei er sich
auf minimalinvasive Arbeits-
methoden, insbesondere in der
Hernienchirurgie, spezialisiert
hat. Außerdem ist er Sekretär
der Arbeitsgemeinschaft Her-
nienchirurgie in Österreich.
Mit Afrika verbunden
Als Fachmann für Laparo-
skopie gibt er sein Wissen
auch gerne weiter: Seit 2003
bietet er für junge Kolleginnen
und Kollegen Laparoskopie-
Workshops an, nicht nur in
Österreich, sondern auch von
Teheran bis Peking. Damit
sehr herzlich aufgenommen.
Ich hatte viel direkten Kontakt
zu jenen, die ich dann operiert
habe – überhaupt war der
Zugang zur dortigen Medizin
ein sehr unmittelbarer, wenig
gebremst durch Bürokratie. In
Afrika habe ich auch gelernt,
nicht jede auftretende Schwie-
rigkeit so ernst zu nehmen.“
Beeindruckt habe ihn, so
Schrittwieser, auch der lockere
Umgang mit der Zeit. Konnte
der OP-Plan nicht eingehalten
werden, warteten die Patient
innen und Patienten geduldig,
und auch das Krankenhaus-
personal geriet nicht aus der
Ruhe. Frei nach dem afrika-
nischen Spruch „You´ve got
the watch, we´ve got the time“.
Das solle aber keineswegs hei-
ßen, dass die Menschen in
Namibia nicht fleißig seien,
betont er, – ganz im Gegenteil.
Aber sie nehmen das Leben
eben wie es kommt. Trotzdem
möchte er nicht nach Namibia
auswandern. „Ich mache mei-
ne Arbeit hier wirklich gerne!“
Und zur Entspannung warten
daheim die Fische auf ihn.
Und immer wieder
anders:
Registrierkassenpflicht
ab 1.1.2016
Wie schon in der vorigen
Ausgabe berichtet, wird im Zuge
der Steuerreform eine Registrier-
kassenpflicht eingeführt. Nun
wurde diese Regelung doch
anders im Nationalrat beschlos-
sen, als vorerst verlautbart: Ab
1.1.2016 müssen Betriebe mit
einem Jahresumsatz von mehr
als EUR 15.000 und davon
Barumsätzen von mehr als EUR
7.500 die Aufzeichnung ihrer
Barumsätze mittels elektronischer
Registrierkassen durchführen. Als
Barumsätze zählen nicht nur
Zahlungen mittels Bargeld
sondern auch mit Bankomat-
oder Kreditkarten oder Gut-
scheinen. Somit werden viele
Ärzte, deren Praxis diese beiden
Grenzen überschreitet,
eine
Registrierkasse anschaffen müssen.
Vorerst gibt es nur einen
Entwurf zur Registrierkassen-
sicherheitsverordnung, in dem
genau die technischen und
organisatorischen Funktionali-
täten der Kassen definiert
werden. Daher ist es auch
ratsam, mit dem Kauf einer
solchen jedenfalls noch bis in
den Herbst zu warten. Weiters
sollte man sich vom Händler
beim Kauf
einer
Kassa
bestätigen lassen, dass sie der
Registrierkassensicherheitsveror
dnung des Finanzministeriums
entspricht.
Die detaillierten Bestimmungen
zur Registrierkassenpflicht soll-
ten Sie jedenfalls mit Ihrem
Steuerberater besprechen!
ECA Haingartner und Pfnadschek
Steuerberatung GmbH
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Fax: (03842) 299 00-31
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