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ÆRZTE

Steiermark

 || 09|2015

15

Foto: Schiffer, Fotolia

erschöpft sich seine internatio-

nale Tätigkeit allerdings noch

nicht, denn die Buntbarsche

sind nicht das einzige, was

ihn mit Afrika verbindet. „Ein

Freund und Kollege, ehemals

Chefarzt im deutschen Gif-

horn, ist nach Namibia ausge-

wandert. Vor ein paar Jahren

hat er mich dazu eingeladen,

dort zu operieren, wo er jetzt

tätig ist: An einem städtischen

Spital in Windhuk.“ Den Be-

hördenlauf, damit er über alle

notwendigen Genehmigungen

verfügte, um dort als Arzt

tätig sein zu dürfen, hat der

Freund übernommen. Schritt-

wieser reiste schon dreimal

nach Namibia, um Menschen

aus den verarmten Gegenden

im Norden des Landes zu

operieren, aber auch um nami-

bische Kollegen in der Herni-

enchirurgie fortzubilden. Vor

zwei Jahren fand sogar ein

Hernienkongress in Windhuk

statt, bei dem Live-OPs des

Brucker Spezialisten zu se-

hen waren. In Afrika arbeitet

Schrittwieser ehrenamtlich.

„Die Erfahrungen auf diesem

Kontinent haben mein Leben

sehr bereichert“, resümiert

er. „Namibia ist wunderschön,

und die Menschen haben mich

den wollen, stand für ihn dann

zu Schulzeiten fest, dass er

Medizin studieren würde und

sich besonders für ein chirur-

gisches Fach interessiere. „Als

ich 1984 in Graz zu studieren

begann, gab es noch ein Über-

angebot an Ärzten und mir

wurde davon abgeraten, Medi-

zin zu inskribieren.“ Er tat es

trotzdem und hatte das Glück,

relativ schnell die Facharzt­

ausbildung für Chirurgie be-

ginnen zu können – zunächst

in Kapfenberg, dann in Bruck;

in einer dem gebürtigen Ober-

steirer vertrauten Region. Mit

vierzig Jahren schaffte er es

dann zum Primar der Allge-

meinchirurgie, wobei er sich

auf minimalinvasive Arbeits-

methoden, insbesondere in der

Hernienchirurgie, spezialisiert

hat. Außerdem ist er Sekretär

der Arbeitsgemeinschaft Her-

nienchirurgie in Österreich.

Mit Afrika verbunden

Als Fachmann für Laparo-

skopie gibt er sein Wissen

auch gerne weiter: Seit 2003

bietet er für junge Kolleginnen

und Kollegen Laparoskopie-

Workshops an, nicht nur in

Österreich, sondern auch von

Teheran bis Peking. Damit

sehr herzlich aufgenommen.

Ich hatte viel direkten Kontakt

zu jenen, die ich dann operiert

habe – überhaupt war der

Zugang zur dortigen Medizin

ein sehr unmittelbarer, wenig

gebremst durch Bürokratie. In

Afrika habe ich auch gelernt,

nicht jede auftretende Schwie-

rigkeit so ernst zu nehmen.“

Beeindruckt habe ihn, so

Schrittwieser, auch der lockere

Umgang mit der Zeit. Konnte

der OP-Plan nicht eingehalten

werden, warteten die Patient­

innen und Patienten geduldig,

und auch das Krankenhaus-

personal geriet nicht aus der

Ruhe. Frei nach dem afrika-

nischen Spruch „You´ve got

the watch, we´ve got the time“.

Das solle aber keineswegs hei-

ßen, dass die Menschen in

Namibia nicht fleißig seien,

betont er, – ganz im Gegenteil.

Aber sie nehmen das Leben

eben wie es kommt. Trotzdem

möchte er nicht nach Namibia

auswandern. „Ich mache mei-

ne Arbeit hier wirklich gerne!“

Und zur Entspannung warten

daheim die Fische auf ihn.

Und immer wieder

anders:

Registrierkassenpflicht

ab 1.1.2016

Wie schon in der vorigen

Ausgabe berichtet, wird im Zuge

der Steuerreform eine Registrier-

kassenpflicht eingeführt. Nun

wurde diese Regelung doch

anders im Nationalrat beschlos-

sen, als vorerst verlautbart: Ab

1.1.2016 müssen Betriebe mit

einem Jahresumsatz von mehr

als EUR 15.000 und davon

Barumsätzen von mehr als EUR

7.500 die Aufzeichnung ihrer

Barumsätze mittels elektronischer

Registrierkassen durchführen. Als

Barumsätze zählen nicht nur

Zahlungen mittels Bargeld

sondern auch mit Bankomat-

oder Kreditkarten oder Gut-

scheinen. Somit werden viele

Ärzte, deren Praxis diese beiden

Grenzen überschreitet,

eine

Registrierkasse anschaffen müssen.

Vorerst gibt es nur einen

Entwurf zur Registrierkassen-

sicherheitsverordnung, in dem

genau die technischen und

organisatorischen Funktionali-

täten der Kassen definiert

werden. Daher ist es auch

ratsam, mit dem Kauf einer

solchen jedenfalls noch bis in

den Herbst zu warten. Weiters

sollte man sich vom Händler

beim Kauf

einer

Kassa

bestätigen lassen, dass sie der

Registrierkassensicherheitsveror

dnung des Finanzministeriums

entspricht.

Die detaillierten Bestimmungen

zur Registrierkassenpflicht soll-

ten Sie jedenfalls mit Ihrem

Steuerberater besprechen!

ECA Haingartner und Pfnadschek

Steuerberatung GmbH

8700 Leoben, Waasenlatz 1

Tel.: (03842) 299 00

Fax: (03842) 299 00-31

office@eca-leoben.at www.eca-leoben.at

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