AERZTE Steiermark 09 | 2014 - page 48

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Ærzte
Steiermark
 || 09|2014
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Fotos: Fotolia, Fischer
Elf Jahre und fünf Gesundheitslandesräte
hat es gedauert, bis
eine tragfähige Ersatzlösung für das Distriktsärztemodell gefunden
wurde. Von den 277 DistriktsärztInnen, die es 2003 gab, arbeiten
heute nur mehr 136.
Im August 2003 – Gesund-
heitslandesrat war damals
Wolfgang Erlitz – trat das stei-
rische Gemeindesanitätsgesetz
in Kraft. Damit war das Ende
des Distriktsärztesystems, also
das System vom Land ange-
stellter, niedergelassener Ärz-
tinnen und Ärzte besiegelt,
die öffentliche Aufgaben, wie
Totenbeschauen und UBG-
Untersuchungen übernehmen.
Spürbare Auswirkungen gab
es unmittelbar keine, denn
alle 277 DistrikärztInnen
blieben tätig – vorerst. In
erster Linie durch Pensionie-
rungen sank die Zahl stetig
– heute sind es nur mehr 136,
die neben ihrer Tätigkeit in
der Praxis auch distriktsärzt-
lich tätig sind. Und Nachbe-
setzungen, das war ja die Idee
des Gesetzes, gab es keine.
Langsame Wirkung
Erst im Lauf der Jahre wirkte
sich die Reduktion aus. Im-
mer wieder erschienen Me-
dienberichte, in denen sich
trauernde Angehörige darü-
ber beklagten, dass sie (zu)
lange auf einen Totenbe-
schauer warten mussten.
Die Ärztekammer hatte von
Anfang an gewarnt: Man wer-
de eine Lösung suchen müs-
sen und die Gemeinden seien
mit der Organisation von
Ersatz überfordert. Für das
Land hatte das Thema aber
über lange Zeit keine Priorität.
Anläufe durch die Ärztekam-
mer gab es wiederholt: Un-
ter Erlitz-Nachfolger Helmut
Hirth, dessen Nachfolgerin
Bettina Vollath, und dann un-
ter Kristina Edlinger-Ploder.
Erst 2011 startete ein Prozess,
der tatsächlich eine Lösung
des acht Jahre zuvor entstan-
denen Problems suchte.
Neue Gesprächspartner
Wesentlich dafür: Mit dem
Präsidenten des Gemeinde-
bundes, Erwin Dirnberger,
dessen Geschäftsführer Mar-
tin Ozimic sowie dem Ge-
sundheitsexperten im Büro
Edlinger-Ploder, Büroleiter
Michael Koren, standen Ge-
sprächspartner zur Verfü-
gung, die den Lösungswillen
mit der Ärztekammer (hier
an erster Stelle Kurienob-
mann Vizepräsident Jörg
Garzarolli) teilten. Wirklich
rasch ging es dennoch nicht,
aber jetzt im Jahr 2014, unter
dem fünften Gesundheitslan-
desrat, Christopher Drexler,
ist eine tragfähige Lösung
auf dem Tisch. Und es gibt
die nötigen Beschlüsse in der
Ärztekammer, im Gemeinde-
bund, aber auch die erforder-
liche Beteiligung des Landes.
Die Eckpunkte der
neuen Vereinbarung
y
Die Bereitschaftsdienstpau-
schale am Wochenende und
am Feiertag wird für Ärzt­
innen und Ärzte, die eine
vertragliche Vereinbarung
abschließen und auch Toten-
beschauen durchführen, auf
157 Euro (pro 12 Stunden)
wertgesichert erhöht.
y
Die Abgeltung für Totenbe-
schauen wird auf 160 Euro
plus Kilometergeld plus Zu-
lagen gem. GA-Entgelt-VO
angehoben, ebenfalls wert-
gesichert – der Leistungs-
umfang ist in der Gemein-
dearzt-Entgelt-Verordnung
geregelt.
y
Für die Verträge zwischen
Ärztinnen bzw. Ärzten und
Gemeinden gibt es einen
Mustervertrag – bestehende
Gemeindearztverträge blei-
ben aufrecht, wenn sie besse-
re Konditionen beinhalten.
y
DieGemeinden übernehmen
prinzipiell die Kosten der
Vertretung von Distrikts­
ärzten an Samstagen, Sonn-
und Feiertagen, bei Urlaub,
Krankenstand und Fortbil-
dung sowie für den freiwil-
ligen Bereitschaftsdienst in
der Nacht.
y
Das Thema Haftung ist
durch die Berufshaftung der
Ärztin/des Arztes und durch
Distriktsärzte-Nachfolge: Und sie
1...,38,39,40,41,42,43,44,45,46,47 49,50,51,52,53,54,55,56,57,58,...64
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