AERZTE Steiermark 09 | 2014 - page 50

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Ærzte
Steiermark
 || 09|2014
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Fotos: Schiffer
Die Hygiene-Verordnung
Die Hygiene-Verordnung
setzt
sich nicht nur
mit Reinigung, Desinfektion, Aufbereitung, Ab-
fallentsorgung etc. auseinander, sondern bietet
auch Anhaltspunkte, wie bei Wundversorgung und
Kontaminationen von Haut, Auge oder Mundhöhle
umzugehen ist.
QUALITÄT
Lust auf
Dr. Wilfried Kaiba
Karin Ferk
Dr. Wilfried Kaiba
und Karin Ferk
Wundversorgung
Ein Verbandwechsel hat mit
sterilen Einmal-Verbandma-
terialien zu erfolgen. Bei infi-
zierten Wunden sind Einmal-
handschuhe zu verwenden.
Bei nicht frischen Wunden
oder bei genähten Hautwun-
den ist im Falle eines Ver-
bandwechsels die Verwendung
eines desinfizierenden Wund-
bestecks ausreichend. Steriles
Wundbesteck ist nicht erfor-
derlich.
Bei der Versorgung von Wun-
den ist folgendermaßen vor-
zugehen:
y
Hygienische oder chirur-
gische Händedesinfektion,
abhängig vom Eingriff
y
Sterile, vorzugsweise (Ein-
mal-)Textilien zum Abde-
cken
y
Desinfektion des umlie-
genden Hautareals
y
Verwendung von sterilem
Wundbesteck (Einmalpro-
dukt oder aufbereitetes Me-
dizinprodukt)
In diesem Zusammenhang sei
hier nochmals erwähnt, dass
die Hygiene-VO lediglich eine
allgemeine Orientierungshilfe
darstellt und jede Ärztin/jeder
Arzt in ihrer/seiner Ordina-
tion nach dem individuellen,
von ihr/ihm festgestellten Ri-
sikoprofil vorgehen muss (§ 2
Die Hygiene-Verordnung
Die neue Hygiene-Verordnung 2014 ist im Volltext abrufbar
auf der Homepage der ÖÄK unter Kundmachungen oder
unter
Dort finden sich auch Antwor-
ten auf die häufigsten Fragen (FAQ) und die Möglichkeit,
praktische Dokumente in bearbeitbarem Format herunter-
zuladen. Weitere Dokumente gibt es auf
Hygiene-VO: „Die Anforde-
rungen an die Hygiene in ei-
ner Ordinationsstätte sind an
deren Aufgabenstellung, die
Art der erbrachten Leistungen,
die PatientInnenfrequenz und
das Gefährdungspotential be-
sonderer Erkrankungen anzu-
passen. Die/der ordinations-
führende Ärztin/Arzt […] hat
eine Abschätzung des Infekti-
onsrisikos vorzunehmen und
die erforderlichen Hygiene-
Anweisungen dem Leistungs-
spektrum der Ordinationsstät-
te anzupassen.“). Speziell bei
der Wundversorgung hängt
es sehr von Art, Größe und
Lokalisation der Verletzung ab,
welche Hygienemaßnahmen
zu treffen sind.
Die QS-VO 2012 regelt bezüg-
lich des medizinischen Ver-
brauchsmaterials (Verband-
materialien), dass es in ausrei-
chender Menge verfügbar sein
(zeitgerechte Nachbestellung)
und ordnungsgemäß gelagert
werden muss. Die Lagerung
hat gemäß den Produkterfor-
dernissen (Herstellerangaben
beachten!) trocken, staubge-
schützt und gegebenenfalls
entsprechend temperiert zu
erfolgen.
Für beide Punkte ist ein Sy-
stem der regelmäßigen Über-
prüfung zu etablieren. Auch
die Ablaufdaten sind regelmä-
ßig zu kontrollieren, um si-
cherzustellen, dass nur medi-
zinisches Verbrauchsmaterial
innerhalb der Verbrauchsfrist
eingesetzt wird. Verbandma-
terialien, die nur für Erste-
Hilfe-Leistungen vorrätig sind,
sind ebenfalls regelmäßig zu
überprüfen.
Kontaminationen
Als Erstversorgung bei Kon-
taminationen von Haut, Auge
oder Mundhöhle mit anderen
Körperflüssigkeiten bzw. -aus-
scheidungen ist eine intensive
Spülung mit der nächsterrei-
chbaren geeigneten Flüssigkeit,
z.B. Leitungswasser, durch-
zuführen. Die Hygiene-VO
sieht unter anderem auch aus
diesem Grund vor, dass in
Behandlungsräumen mit Kon-
taminationsrisiko ein Hand-
waschplatz mit Warm- und
Kaltwasser (samt händebedie-
nungsfreiem Spender für Seife
und alkoholisches Händedes-
infektionsmittel, Einmal-Pa-
pierhandtuchspender und Ab-
fallkorb) vorhanden sein soll.
Bei Hautexpositionen (z.B. ge-
schädigte oder entzündlich
veränderte Haut) ist mit Was-
ser und Seife eine gründliche
Reinigung durchzuführen.
Danach ist, falls verfügbar, die
Hautoberfläche – mit großzü-
giger Einbeziehung des Um-
felds um das kontaminierte
Areal – mit einem mit Hautan-
tiseptikum satt getränkten
Tupfer abzureiben.
Ist ein Auge kontaminiert, so
ist dieses mit reichlich Ringer-,
Kochsalzlösung oder Wasser
unverzüglich auszuspülen.
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