AERZTE Steiermark 09 | 2014 - page 53

Ærzte
Steiermark
 || 09|2014
53
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
PlanstellenAusschreibung
09/2014
Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeinmedizin
Bezirk Murtal
Knittelfeld
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2015
Bezirk Voitsberg
Mooskirchen
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2015
Bezirk Weiz
Birkfeld
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.10.2015
Bezirk Bruck-Mürzzuschlag
Kindberg
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2015
Ausschreibung als Nachfolgepraxis für 1 Jahr
Bezirk Murtal
Fohnsdorf
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2015
Bezirk Murau
Oberwölz
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2015
Fachärztinnen und Fachärzte
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Hartberg, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2015
Neurologie (es gilt ausnahmslos der
neurologische Leistungskatalog)
Graz – Zentrum-Rechts
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2015
Ausschreibung als Nachfolgepraxis für 1 Jahr
Kinder- und Jugendheilkunde
Graz – Linkes Murufer-Nord
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2015
Gemä
ß §
 4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den
Steirischen
§
 2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtver-
trages, sowie gem.
§
3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekam-
mer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen
Gesamtvertrages, gem.
§
 3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen
Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.
§
 4 Abs. 1 des
zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt
für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden
nachstehende Planstellen ausgeschrieben:
PlanstellenAusschreibung
09/2014
Radiologie
Voitsberg, Bezirk Voitsberg
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2015
Ausschreibung eines Gesellschaftsanteils
an einer Gruppenpraxis
Radiologie
Graz – Rechtes Murufer-Süd
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2015
Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste wer-
den von der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert. Bei einer
Nichtbewerbung erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes
bzw. Reihungsraumes.
Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nachfolgepraxis und bei der
Ausschreibung von Gesellschaftsanteilen an Gruppenpraxen besteht keine
Bewerbungspflicht.
Eine Nichtbewerbung führt zu keiner Streichung aus der
Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschrie-
benen Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten ange-
führten Bedingungen mitbewerben.
Für die Bewerbung ist der aufgelegte
Bewerbungsbogen mit allen für die
Bewerbung notwendigen Unterlagen
bei der Ärztekammer für Steiermark,
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens
09.10.2014
einzureichen.
Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder
auf der Homepage der Ärztekammer
unter
Niedergelassene Ärzte
abrufbar.
Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen
nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:
QQ
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in
deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzule-
gen)
QQ
Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate;
sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Überset-
zung vorzulegen)
QQ
Staatsbürgerschaftsnachweis
QQ
Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
QQ
Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestell-
ter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer
QQ
Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskrankenkasse
oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt innerhalb des
Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschafts-
raumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziations-
staates.
Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und
die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage eines aktuellen
Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlas-
sungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach
Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse
weitergeleitet.
FürdenGeschäftsausschussdersteirischen
§
2-Krankenversicherungsträger:
Direktor Dr. Robert Gradwohl (Geschäftsführer), Obfrau Mag.
a
Verena Nuss-
baum (Vorsitzende)
Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident)
Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abga-
be der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur
Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.
Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen
wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie
tagsüber erreichbar sind.
1...,43,44,45,46,47,48,49,50,51,52 54,55,56,57,58,59,60,61,62,63,...64
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