AERZTE Steiermark 09 | 2014 - page 12

12
Ærzte
Steiermark
 || 09|2014
fortbildung
Auch noch nicht selbststän-
dig berufsberechtigte
Turnusärztinnen und
-ärzte können (und
sollen) DFP-Punkte
erwerben, das DFP-
Diplom bekommen
sie allerdings erst
mit der Berufsbe-
rechtigung.
Konto
aktivieren
Für jede Ärztin und
jeden Arzt in Ös-
terreich ist ein Fort-
bildungskonto bereits
angelegt. Um es nutzen
zu können, muss man es
nur einmal aktivieren bzw.
sich registrieren. Das funktio-
niert elektronisch: über www.
meindfp.at. Die Arztnummer
und die „Eröffnungskennung“,
die dafür erforderlich sind,
kann man entweder direkt
über ein Kontaktformular auf
der Website oder telefonisch
(01/512 6383-33) erfahren.
Automatische Buchung
Die meisten approbierten
Anbieter buchen die Fortbil-
dungspunkte bereits automa-
tisch auf dieses Fortbildungs-
konto. Falls das noch nicht
gehandhabt wird, macht man
es selbst – ebenfalls elektro-
nisch über
Andere Möglichkeiten
Aber nicht nur klassische
Fortbildung ist möglich.
Fortbildungspunkte gibt es
auch für wissenschaftliche
Publikationen, Super visi-
onen und im Ausland absol-
vierte Fortbildungen.
Wer selbst als ReferentIn
oder TrainerIn tätig ist, hat
ebenfalls Anspruch auf DFP-
Punkte.
Stichwort: Fortbildungsverpflichtung
Geregelte Fortbildungsverpflichtungen gibt es nicht nur
für Ärztinnen und Ärzte. Auch in den Berufsordnungen,
vor allem anderer freier Berufe, finden sich entsprechende
Regelungen. Dazu gehören die SteuerberaterInnen, Apo-
thekerInnen, BilanzbuchhalterInnen, diplomierte Gesund-
heits- und Krankenschwestern bzw. -pfleger, Rettungssani-
täterInnen und andere.
DFP schafft
Sicherheit
Jede Ärztin und
jeder Arzt hat im letzten Jahr durchschnittlich
59 DFP-Punkte erworben – weit mehr als erforderlich.
Viel weniger beantragen allerdings das Diplom.
Und verzichten damit auf die einfachste
Möglichkeit, nachzuweisen, dass sie ihre
Fortbildungsverpflichtung erfüllen.
Mit einem gültigen DFP-Di-
plom haben Ärztinnen und
Ärzte Gewissheit: Die
Fortbildungsverpf lich-
tung ist „nachweislich
erfüllt“. Erfüllen müs-
sen sie alle berufsbe-
rechtigten Ärztinnen
und Ärzte, unabhän-
gig vom Fach und
unabhängig davon,
ob sie niedergelassen
oder angestellt sind.
Die schlechte Nach-
richt: Die Nichterfül-
lung der Fortbildungsver-
pflichtung hat disziplinar-
rechtliche Folgen, die bis zur
Streichung aus der Ärzteli-
ste führen können. Die gute
Nachricht: die Verpflichtung
zu erfüllen ist leichter, als
viele denken.
250 Punkte
in fünf Jahren
Die Faustformel lautet: 250
Fortbildungspunkte im Zeit-
raum von fünf Jahren, also
durchschnittlich 50 Fortbil-
dungspunkte pro Jahr sind
erforderlich (ein Punkt ent-
spricht dabei einer Fortbil-
dungseinheit von 45 Minuten
ohne Pausen).
200 davon müssen so genann-
te Fachpunkte sein. Sie müssen
aber nicht im eigenen Sonder-
fach erworben werden.
E i n
O r -
t h o p ä d e
etwa kann also
auch mit dermatologischen
oder HNO-Fachpunkten sein
Plansoll erfüllen. 85 der 250
Punkte müssen durch Veran-
staltungsbesuche (einschließ-
lich Qualitätszirkel) erwor-
ben werden, die weiteren 165
können auf anderen Wegen
(e-Learning, Publikationen,
Literaturstudium) erworben
werden.
Derzeit gelten noch Über-
gangsbestimmungen, die de-
tailliert in der Fortbildungs-
verordnung aufgelistet sind
(siehe Kasten).
„Ärzte, die ein DFP-
Diplom vorweisen kön-
nen, haben ihre Fort-
bildungsverpflichtung
nachweislich erfüllt.“
Fortbildungsverordnung 2013
Foto: Schiffer
1...,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11 13,14,15,16,17,18,19,20,21,22,...64
Powered by FlippingBook