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NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

ÆRZTE

Steiermark

 || 07_08|2017

45

Foto: Stelzl

keit einer/eines angestellten

Ärztin/Arztes als niedergelas-

sener Ärztin/Arzt mit einer

Dienstverpflichtung unter 20

Wochenstunden.

Für die Tätigkeit als Praxis-

vertreter/in in den Räumlich-

keiten einer/eines niederge-

lassenen Ärztin/Arztes erhält

man weiter 0,01 Punkte pro

Tag (max. drei Punkte pro

Jahr). Die Bestätigung er-

folgt über Formblätter, die

spätestens bis zum Ende des

jeweiligen Quartals an die

Ärztekammer Steiermark zu

übermitteln sind.

Die er-

reichbare

G e s a m t -

pu n k t e z a h l

für alle diese Tä-

tigkeiten wird von 16

auf 30 erhöht.

Kleine Änderungen gibt es

bei den Punkten für den Zeit-

punkt der Eintragung in die

Reihungsliste: Bisher waren

es 5 (für den Zehntgereihten)

bis 20 Punkte (für den Erstge-

reihten), jetzt sind es 5 bis 15

Punkte.

Reduziert werden die Punkte

für den (weitgehend) obli-

gatorischen behindertenge-

rechten Zugang, nämlich von

fünf auf zwei.

Für alle

jene, die

als selbst-

s t ä n d i g

berufsberechtig te/r

angestellte/r Ärztin/Arzt

mit einem Beschäftigungs-

ausmaß von zumindest 20

Wochenstunden bzw. als

hauptberufliche/r Wahl- oder

als Vertragsärztin/-arzt tätig

sind, ist eine Berücksichti-

gung der Vertretungspunkte

nicht möglich, um dem

Gleichheitsgrundsatz gerecht

zu werden.

Nicht-Rückmeldung

gilt als Ablehnung

Die Rückmeldefrist nach In-

formation über die Zuerken-

nung einer Planstelle beträgt

wie bisher eine Woche. Bis-

her blieb die Nichteinhaltung

dieser Frist aber ohne Kon-

sequenzen, ab 1. September

wird sie als Ablehnung ge-

wertet. Die Streichung bei der

2. Ablehnung nach Zuerken-

nung einer Planstelle entfällt.

Informationen über die Neue-

rungen bei der Reihungsricht­

linie gibt es auch per Rund-

schreiben und individuell für

Bewerberinnen und Bewerber.

Die gesamte neue Reihungs-

richtlinie findet sich auf der

Website der Ärztekammer

Steiermark.

Keine Bewerbungspflicht mehr

Mitglieder der Ärztekammer Steiermark

haben mit Benutzername und Password

online Einblick in die Reihungslisten.