

ÆRZTE
Steiermark
|| 06|2017
33
WIRTSCHAFT
&
ERFOLG
Die Krankenbeihilfe bei
Kur- oder Rehabaufenthalt
Die Krankenbeihilfe bei
Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt ist eine zusätzliche Leis
tung des Wohlfahrtsfonds, die für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vorgesehen ist.
Das Wichtigste gleich zu Beginn: Diese Bei-
hilfe ist im VORHINEIN zu beantragen!
Damit den niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten diese Beihilfe gewährt werden kann, ist
Folgendes zu beachten:
y
Der Aufenthalt muss in einer sanitätsbehördlich genehmig
ten Kuranstalt, Rehabilitationseinrichtung oder Sonder-
krankenanstalt in Österreich absolviert werden.
y
Vor Antritt ist ein ausgestelltes ärztliches Zeugnis, aus dem
sich die Notwendigkeit und Dauer des Kur- bzw. Rehabi-
litationsaufenthaltes ergibt, bzw. eine Bewilligung seitens
eines Trägers der gesetz-
lichen Sozialversicherung
vorzulegen.
Nach Absolvierung des
Kur- bzw. Rehabilita-
tionsaufenthaltes sind
folgende Nachweise vor-
zulegen:
y
Bestätigung über den
durchgehenden
Aufenthalt,
G e w ä h -
rungs-
z e i t -
raum: mind. 14 Tage und
max. 21 Tage (bei einem
Ansch lusshei lver fahren
kann in begründeten Ein-
zelfällen auch eine Beihilfe
über den 21. Tag hinaus
gewährt werden).
y
ärztliche Antritts- und Ab-
schlussuntersuchung
y
Nachweis der absolvierten
Therapien
Nach Beendigung des Kur-
bzw. Rehabilitationsaufent-
haltes sind die angeführten
Unterlagen an den Wohl-
fahrtsfonds zu schicken, das
Taggeld beträgt mind. EUR
67,00 und max. EUR 201,00,
wobei die individuelle Höhe
anhand der geleisteten Bei-
träge zur Krankenbeihilfe des
Vorjahres berechnet wird.
Der gleichzeitige Bezug einer
Krankenbeihilfe und einer
Krankenbeihilfe für einen
Kur- oder Rehabilitations-
aufenthalt schließt sich aus.
Bezieher einer Alters- oder
Invaliditätsversorgung aus
dem Wohlfahrtsfonds haben
keinen Anspruch auf diese
Beihilfe.
Für Fragen zur Krankenbei-
hilfe bei Kur- oder Reha-
bilitationsaufenthalt steht
Ihnen das Team des Wohl-
fahrtsfonds gerne zur Ver-
fügung.
Tel. (0316) 8044-65,
Fax (0316) 8044-136,
E-Mail:
wff@aekstmk.or.atFoto: Fotolia