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ÆRZTE

Steiermark

 || 06|2017

33

WIRTSCHAFT

&

ERFOLG

Die Krankenbeihilfe bei

Kur- oder Rehabaufenthalt

Die Krankenbeihilfe bei

Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt ist eine zusätzliche Leis­

tung des Wohlfahrtsfonds, die für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vorgesehen ist.

Das Wichtigste gleich zu Beginn: Diese Bei-

hilfe ist im VORHINEIN zu beantragen!

Damit den niedergelassenen Ärztinnen

und Ärzten diese Beihilfe gewährt werden kann, ist

Folgendes zu beachten:

y

Der Aufenthalt muss in einer sanitätsbehördlich genehmig­

ten Kuranstalt, Rehabilitationseinrichtung oder Sonder-

krankenanstalt in Österreich absolviert werden.

y

Vor Antritt ist ein ausgestelltes ärztliches Zeugnis, aus dem

sich die Notwendigkeit und Dauer des Kur- bzw. Rehabi-

litationsaufenthaltes ergibt, bzw. eine Bewilligung seitens

eines Trägers der gesetz-

lichen Sozialversicherung

vorzulegen.

Nach Absolvierung des

Kur- bzw. Rehabilita-

tionsaufenthaltes sind

folgende Nachweise vor-

zulegen:

y

Bestätigung über den

durchgehenden

Aufenthalt,

G e w ä h -

rungs-

z e i t -

raum: mind. 14 Tage und

max. 21 Tage (bei einem

Ansch lusshei lver fahren

kann in begründeten Ein-

zelfällen auch eine Beihilfe

über den 21. Tag hinaus

gewährt werden).

y

ärztliche Antritts- und Ab-

schlussuntersuchung

y

Nachweis der absolvierten

Therapien

Nach Beendigung des Kur-

bzw. Rehabilitationsaufent-

haltes sind die angeführten

Unterlagen an den Wohl-

fahrtsfonds zu schicken, das

Taggeld beträgt mind. EUR

67,00 und max. EUR 201,00,

wobei die individuelle Höhe

anhand der geleisteten Bei-

träge zur Krankenbeihilfe des

Vorjahres berechnet wird.

Der gleichzeitige Bezug einer

Krankenbeihilfe und einer

Krankenbeihilfe für einen

Kur- oder Rehabilitations-

aufenthalt schließt sich aus.

Bezieher einer Alters- oder

Invaliditätsversorgung aus

dem Wohlfahrtsfonds haben

keinen Anspruch auf diese

Beihilfe.

Für Fragen zur Krankenbei-

hilfe bei Kur- oder Reha-

bilitationsaufenthalt steht

Ihnen das Team des Wohl-

fahrtsfonds gerne zur Ver-

fügung.

Tel. (0316) 8044-65,

Fax (0316) 8044-136,

E-Mail:

wff@aekstmk.or.at

Foto: Fotolia