

ÆRZTE
Steiermark
|| 06|2017
29
PRAXIS
Fehlender Transferierungsbericht
erfordert Reoperation
Der aktuelle Fall des Monats, gemeldet von einem Arzt/
einer Ärztin mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung,
ereignete sich unter der Woche im Routinebetrieb einer
Krankenhausstation. Betroffen war eine Patientin im ach-
ten Lebensjahrzehnt.
Die Aufnahme der schwer adipösen Patientin erfolgte auf-
grund eines NSTEMI: Sie erhielt medikamentenbeschich-
tete Stents in ein Herzkranzgefäß und zur Vermeidung
einer akuten Stentthrombose die Thrombozytenhemmer
Thrombo-ASS und Ticagrelor. Aufgrund einer postinter-
ventionellen Blutung im Bereich der Leistenpunktionsstel-
le wurde sie am Folgetag auf einer gefäßchirurgischen Sta-
tion behandelt, wo sie weiter betreut wurde. Die Verlegung
erfolgte an einem Wochenende; ein Transferierungsbe-
richt samt Medikationsliste wurde nicht erstellt. Aufgrund
der Unkenntnis über die bisherige Medikation und der
mangelnden Kommunikation bei der Übergabe erhielt
die Patientin in Folge keinerlei Thrombozytenaggregati-
onshemmung. Am fünften postoperativen Tag klagte sie
über starke Brustschmerzen, in der akut durchgeführten
Koronarangiographie zeigten sich die Stents frisch throm-
botisch verschlossen. Es erfolgte eine Revaskularisierung
bei kardiogenem Schock. Nach der neuerlichen Interven-
tion blieb die Patientin stabil.
Gründe für das Ereignis:
Der/die meldende Arzt/Ärztin
sieht den Grund in der nicht erfolgten Erstellung eines
Verlegungsarztbriefes inklusive Medikamentenliste, aber
auch in der mangelnden Bereitschaft der chirurgischen
ÄrztInnen, sich in die Vorgeschichte der Patientin ein-
zulesen.
Eigene Ratschläge:
Keine Verlegung ohne entspre-
chenden Arztbrief durchführen, stets eine aktuelle Medi-
kamentenliste anfügen.
Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu:
1) Verlegung eines Patienten nur mit Transferierungs-
bericht, der Diagnose, Therapiemaßnahmen, Befunde
und die zuletzt verordnete Medikation zu enthalten hat.
2) Einhaltung von nationalen und/oder internationalen
Leitlinien.
3) Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation
und Zusammenarbeit: Bei Unklarheiten hinsichtlich der
zuletzt verordneten Medikation ist es die Verpflichtung
des Arztes/der Ärztin sich nach der vorgeschriebenen
Medikation zu erkundigen
.
CIRSmedical.atFALL DES MONATS
Der Tipp von
der Expertin
Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin.
Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho-
nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll
eine Ärztin/ein Arzt ei en Arzt/eine Ärztin suchen?
A.:
Um
die eig ne D ten zu kontro lieren.
B.
Weil si /er w rklich
eine/n braucht.
Download und Nutzung sind kostenlos.
Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin.
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eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen?
A.:
Um
die eigenen Daten zu kontrollieren.
B.
Weil sie/er wirklich
eine/n braucht.
Download und Nutzung sind kostenlos.
Ärztesuche-App – Datenqualität
Seit Ende 2014 gibt es die gemeinsame Ärztesuche-App der
Ärztekammer Steiermark und der Kleinen Zeitung. Patient
Innen können nach Fächern, Orten/PLZ, Kassen, Fremdspra-
chen und einigen anderen Kriterien suchen und bekommen
die nächstgelegene Arztpraxis vorgeschlagen. Jeder User kann
in der Merkliste seine Ärztinnen und Ärzte abspeichern.
Zusätzlich enthält die App die wichtigsten Notfall-Telefon-
nummern von Rettung, Ärztenotdienst und Co. Benutzer, die
diese Funktion freigeschaltet haben, bekommen zusätzlich
Push-Meldungen – also kurze wichtige Nachrichten mit Infor-
mationen rund um die Gesundheit.
Die Daten werden täglich aus der Ärztekammer-Datenbank
aktualisiert. Aber jede App kann nur so gut sein wie ihre
Datenqualität, deshalb ersuchen wir Sie um Kontrolle Ihrer
Daten (Öffnungszeiten, Telefonnummer etc.) direkt in der
App oder auf
www.aekstmk.or.at/46.Änderungen können Sie schriftlich im Informations- und
Mitgliederservice bekanntgeben:
info@aekstmk.or.atoder Fax
0316/8044-790
Eva Gutmann, BA
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