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ÆRZTE

Steiermark

 || 06|2017

35

WIRTSCHAFT

&

ERFOLG

Fotos: Fotolia, beigestellt

Rat und D@ten

:

Die EDV-Kolumne

Mittel gegen

„WannaCry“

& Co.

Die weltweite

Cyberattacke

mit dem Virus

„WannaCry“ hat

in den letzten Wochen erheb-

lichen Schaden angerichtet.

Der Cyberangriff betraf aus-

schließlich Rechner mit dem

Betriebssystem Windows von

Microsoft und verbreitete sich

über E-Mails.

Als vorbeugende Maßnahme

sollten Geräte mit älteren

Betriebssystemversionen, wie

Windows XP und Windows

Server 2003, aus Ihrem Netz-

werk genommen werden.

Weisen Sie Ihr Personal bitte

darauf hin, dass bedenkliche

bzw. verdächtige E-Mails und

deren Anhänge nur nach

Rücksprache mit Ihrem IT-

Experten zu öffnen sind.

Bitte entfernen Sie nach jedem

Backup Ihre externe Siche-

rungsplatte.

Die MS-Windows Updates

sollten immer auf aktuellem

Stand gehalten werden.

Ihr EDV-Berater kann even-

tuelle Einstellungen an Ih-

rem System vornehmen, so

dass Macros oder Scripte bei

eingehenden E-Mails aus-

gefiltert werden. Zusätzlich

kann eine Einschränkung der

Programmausführung aus

„Temp“-Verzeichnissen helfen.

Alwin Günzberg ist Geschäfts-

führer der ALAG GmbH.

Alwin

Günzberg

auch auf die fortlaufende

Behandlung bei chronischen

Erkrankungen z. B. Diabetes.

Voraussetzung ist, dass der

Tourist in seinem Heimatland

krankenversichert ist. Lässt

sich das nicht nachweisen, so

ist der Betroffene als Privat-

patient zu behandeln und eine

Honorarnote in Rechnung zu

stellen. Laut EuGH besteht da-

mit „das Recht auf Erstattung

der Kosten der in einem ande-

ren Mitgliedstaat erbrachten

Gesundheitsleistungen durch

die gesetzliche Sozialversiche-

rung der Patienten als Versi-

cherte“ (§ 26 2011/24/EU).

Anspruch &

Verrechnung

Die PatientInnen haben An-

spruch auf „Gesundheits-

leistungen mindestens auf

demselben Niveau (…), wie

sie bei einer Versorgung im

Versicherungsmitgliedstaat

gewährt worden wäre“ (§ 29).

Auf Leistungen wie Organ-

transplantationen oder öffent-

liche Impfprogramme stellt

die Richtlinie aber nicht ab:

Grundsätzlich soll die Richtli-

nie nicht dazu ermuntern, Be-

handlungen in einem anderen

Versicherungsmitgliedsstaat

als dem eigenen in Anspruch

zu nehmen (§ 4). In Öster­

reich und weiten Teilen der EU

herrscht ein Sachleistungssys­

tem – die Abrechnung erfolgt

im Normalfall direkt zwischen

dem jeweiligen Versicherungs-

träger im Heimatland und

jenem im Urlaubsland, gleich-

sam hinter dem Rücken der

Patientin bzw. des Patienten.

Ärztin/Arzt verrechnen ihre

Leistung mit der heimischen

Kasse, diese dann mit der Kas-

se des Urlaubers.

Direktverrechnung

Achtung: Wenn etwa in einem

mondänen Urlaubsort Privat­

ärztInnen aufgesucht werden,

muss die Differenz zur Kas-

senleistung von den Patient­

Innen selbst aufgezahlt wer-

den, weil die EKVK-Regelung

nicht für Behandlungen durch

PrivatärztInnen gilt! In die-

sem Fall wird die Wahl- bzw.

Privatärztin/der Wahl- bzw.

Privatarzt vorsorglich Barzah-

lung der erbrachten Leistun-

gen anstreben. Die Leistungen

sind im Befund detailliert

anzuführen. Natürlich muss

in dem Fall – wie immer bei

Barzahlung – auch eine Quit-

tung ausgestellt werden.

Hausapotheken-

Leistungen

Verrechnungstechnische Vor-

sicht ist auch bei Medikamen-

ten geboten: Für die Kosten

eines Arzneimittels, das die

Kassen im Heimat- bzw. Ver-

sicherungsstaat der Touristin

bzw. des Touristen nicht be-

zahlen, muss das Gesund-

heitssystem des Urlaubs- bzw.

Behandlungsstaates nicht

aufkommen! Eine Hausapo-

theke sollte also womöglich

Arzneimittel abgeben, die es

auch im Herkunftsstaat des

Patienten gibt (§ 53) – oder

Alternativen, die dort nicht

bedeckt sind, direkt mit den

PatientInnen verrechnen.

PatientInnen aus

Ländern ohne EKVK

Bei PatientInnen ohne EKVK

verrechnen auch Kassenärz-

tInnen ihre Leistungen pri-

vat – es bleibt diesen Patien-

tInnen überlassen, bei ihrer

„Heimat-Krankenkasse“ um

eine Rückverrechnung ein-

zukommen.

Informationsangebote

ÄrztInnen können sich be-

züglich grenzüberschreiten-

der Gesundheitsversorgung

an mehrere Stellen wenden:

1. Nationale Kontaktstelle für

die grenzüberschreitende Ge-

sundheitsversorgung, Gesund-

heit Österreich GmbH, Stuben-

ring 6, A-1010 Wien; E-Mail:

patientenmobilitaet@goeg.at

2.

www.gesundheit.gv.at/ser-

vice/patient-mobility/contact-

points1 enthält eine Liste mit

den (E-Mail-)Adressen der

Kontaktstellen in den europä-

ischen Mitgliedstaaten.

Quellen:

Richtlinie 2011/24/EU des Eu-

ropäischen Parlaments und

Rates

www.gesundheit.gv.at/service/

patientenmobilitaet

Leitfaden zur Praxisgründung

(Ärztekammer Steiermark)