

ÆRZTE
Steiermark
|| 06|2017
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WIRTSCHAFT
&
ERFOLG
Fotos: Fotolia, beigestellt
Rat und D@ten
:
Die EDV-Kolumne
Mittel gegen
„WannaCry“
& Co.
Die weltweite
Cyberattacke
mit dem Virus
„WannaCry“ hat
in den letzten Wochen erheb-
lichen Schaden angerichtet.
Der Cyberangriff betraf aus-
schließlich Rechner mit dem
Betriebssystem Windows von
Microsoft und verbreitete sich
über E-Mails.
Als vorbeugende Maßnahme
sollten Geräte mit älteren
Betriebssystemversionen, wie
Windows XP und Windows
Server 2003, aus Ihrem Netz-
werk genommen werden.
Weisen Sie Ihr Personal bitte
darauf hin, dass bedenkliche
bzw. verdächtige E-Mails und
deren Anhänge nur nach
Rücksprache mit Ihrem IT-
Experten zu öffnen sind.
Bitte entfernen Sie nach jedem
Backup Ihre externe Siche-
rungsplatte.
Die MS-Windows Updates
sollten immer auf aktuellem
Stand gehalten werden.
Ihr EDV-Berater kann even-
tuelle Einstellungen an Ih-
rem System vornehmen, so
dass Macros oder Scripte bei
eingehenden E-Mails aus-
gefiltert werden. Zusätzlich
kann eine Einschränkung der
Programmausführung aus
„Temp“-Verzeichnissen helfen.
Alwin Günzberg ist Geschäfts-
führer der ALAG GmbH.
Alwin
Günzberg
auch auf die fortlaufende
Behandlung bei chronischen
Erkrankungen z. B. Diabetes.
Voraussetzung ist, dass der
Tourist in seinem Heimatland
krankenversichert ist. Lässt
sich das nicht nachweisen, so
ist der Betroffene als Privat-
patient zu behandeln und eine
Honorarnote in Rechnung zu
stellen. Laut EuGH besteht da-
mit „das Recht auf Erstattung
der Kosten der in einem ande-
ren Mitgliedstaat erbrachten
Gesundheitsleistungen durch
die gesetzliche Sozialversiche-
rung der Patienten als Versi-
cherte“ (§ 26 2011/24/EU).
Anspruch &
Verrechnung
Die PatientInnen haben An-
spruch auf „Gesundheits-
leistungen mindestens auf
demselben Niveau (…), wie
sie bei einer Versorgung im
Versicherungsmitgliedstaat
gewährt worden wäre“ (§ 29).
Auf Leistungen wie Organ-
transplantationen oder öffent-
liche Impfprogramme stellt
die Richtlinie aber nicht ab:
Grundsätzlich soll die Richtli-
nie nicht dazu ermuntern, Be-
handlungen in einem anderen
Versicherungsmitgliedsstaat
als dem eigenen in Anspruch
zu nehmen (§ 4). In Öster
reich und weiten Teilen der EU
herrscht ein Sachleistungssys
tem – die Abrechnung erfolgt
im Normalfall direkt zwischen
dem jeweiligen Versicherungs-
träger im Heimatland und
jenem im Urlaubsland, gleich-
sam hinter dem Rücken der
Patientin bzw. des Patienten.
Ärztin/Arzt verrechnen ihre
Leistung mit der heimischen
Kasse, diese dann mit der Kas-
se des Urlaubers.
Direktverrechnung
Achtung: Wenn etwa in einem
mondänen Urlaubsort Privat
ärztInnen aufgesucht werden,
muss die Differenz zur Kas-
senleistung von den Patient
Innen selbst aufgezahlt wer-
den, weil die EKVK-Regelung
nicht für Behandlungen durch
PrivatärztInnen gilt! In die-
sem Fall wird die Wahl- bzw.
Privatärztin/der Wahl- bzw.
Privatarzt vorsorglich Barzah-
lung der erbrachten Leistun-
gen anstreben. Die Leistungen
sind im Befund detailliert
anzuführen. Natürlich muss
in dem Fall – wie immer bei
Barzahlung – auch eine Quit-
tung ausgestellt werden.
Hausapotheken-
Leistungen
Verrechnungstechnische Vor-
sicht ist auch bei Medikamen-
ten geboten: Für die Kosten
eines Arzneimittels, das die
Kassen im Heimat- bzw. Ver-
sicherungsstaat der Touristin
bzw. des Touristen nicht be-
zahlen, muss das Gesund-
heitssystem des Urlaubs- bzw.
Behandlungsstaates nicht
aufkommen! Eine Hausapo-
theke sollte also womöglich
Arzneimittel abgeben, die es
auch im Herkunftsstaat des
Patienten gibt (§ 53) – oder
Alternativen, die dort nicht
bedeckt sind, direkt mit den
PatientInnen verrechnen.
PatientInnen aus
Ländern ohne EKVK
Bei PatientInnen ohne EKVK
verrechnen auch Kassenärz-
tInnen ihre Leistungen pri-
vat – es bleibt diesen Patien-
tInnen überlassen, bei ihrer
„Heimat-Krankenkasse“ um
eine Rückverrechnung ein-
zukommen.
Informationsangebote
ÄrztInnen können sich be-
züglich grenzüberschreiten-
der Gesundheitsversorgung
an mehrere Stellen wenden:
1. Nationale Kontaktstelle für
die grenzüberschreitende Ge-
sundheitsversorgung, Gesund-
heit Österreich GmbH, Stuben-
ring 6, A-1010 Wien; E-Mail:
patientenmobilitaet@goeg.at2.
www.gesundheit.gv.at/ser-vice/patient-mobility/contact-
points1 enthält eine Liste mit
den (E-Mail-)Adressen der
Kontaktstellen in den europä-
ischen Mitgliedstaaten.
Quellen:
Richtlinie 2011/24/EU des Eu-
ropäischen Parlaments und
Rates
www.gesundheit.gv.at/service/patientenmobilitaet
Leitfaden zur Praxisgründung
(Ärztekammer Steiermark)