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ÆRZTE

Steiermark

 || 06|2017

11

COVER

Unklarheit und

Bürokratie

Die Gesamtbeurteilung ist je-

denfalls düster: Es sei generell

festzustellen, „dass der ÖSG

zahlreiche überschießende

Regelungen und Vorgaben be-

inhaltet und es damit zu einer

weiteren Verschärfung der

bürokratischen Anforderun-

gen kommen wird“. Eine Ver-

besserung für die Versorgung

der betroffenen Patientinnen

oder die Arbeitsbedingungen

der Gesundheitsberufe ergäbe

sich … jedoch nicht. Zudem

bestehe die Gefahr einer um-

fassenden Reglementierung,

die ein individuelles Abwei-

chen nicht mehr ermögliche.

Fazit: „Insgesamt erscheinen

somit manche Bereiche viel

zu einschränkend geregelt,

andere – wichtige – zu regeln-

de Bereiche wiederum finden

in den Planungsgrundlagen

insgesamt keine oder viel

zu wenig Berücksichtigung,

obwohl deren lnhalt zu den

gesetzlich festgelegten Auf-

gaben der Zielsteuerung-Ge-

sundheit zählt.“

Zusammenfassend kann man

also sagen: Der ÖSG ist ein

mächtiges Planungsinstru-

ment, seine Datengrundlage

ist allerdings fragil, entweder

nicht wirklich präzise oder

alt. Es scheinen eher ökono-

mische als fachliche Argu-

mente zu zählen.

Und: Obwohl er zumindest

teilweise rechtlich verbindlich

ist, unterliegt er einer gerin-

geren öffentlichen Wahrneh-

mung als Gesetzeswerdungs-

prozesse.

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit hat wesentlichen Einfluss auf die regionalen Planungen und teilweise rechtliche Ver-

bindlichkeit – auch wenn manche seiner planerischen Grundlagen durchaus fragwürdig sind.