

ÆRZTE
Steiermark
|| 06|2017
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COVER
Unklarheit und
Bürokratie
Die Gesamtbeurteilung ist je-
denfalls düster: Es sei generell
festzustellen, „dass der ÖSG
zahlreiche überschießende
Regelungen und Vorgaben be-
inhaltet und es damit zu einer
weiteren Verschärfung der
bürokratischen Anforderun-
gen kommen wird“. Eine Ver-
besserung für die Versorgung
der betroffenen Patientinnen
oder die Arbeitsbedingungen
der Gesundheitsberufe ergäbe
sich … jedoch nicht. Zudem
bestehe die Gefahr einer um-
fassenden Reglementierung,
die ein individuelles Abwei-
chen nicht mehr ermögliche.
Fazit: „Insgesamt erscheinen
somit manche Bereiche viel
zu einschränkend geregelt,
andere – wichtige – zu regeln-
de Bereiche wiederum finden
in den Planungsgrundlagen
insgesamt keine oder viel
zu wenig Berücksichtigung,
obwohl deren lnhalt zu den
gesetzlich festgelegten Auf-
gaben der Zielsteuerung-Ge-
sundheit zählt.“
Zusammenfassend kann man
also sagen: Der ÖSG ist ein
mächtiges Planungsinstru-
ment, seine Datengrundlage
ist allerdings fragil, entweder
nicht wirklich präzise oder
alt. Es scheinen eher ökono-
mische als fachliche Argu-
mente zu zählen.
Und: Obwohl er zumindest
teilweise rechtlich verbindlich
ist, unterliegt er einer gerin-
geren öffentlichen Wahrneh-
mung als Gesetzeswerdungs-
prozesse.
Der Österreichische Strukturplan Gesundheit hat wesentlichen Einfluss auf die regionalen Planungen und teilweise rechtliche Ver-
bindlichkeit – auch wenn manche seiner planerischen Grundlagen durchaus fragwürdig sind.