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ÆRZTE

Steiermark

 || 06|2017

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Schleichende

Verschlechterung

Der ÖSG legt die Versorgung

in Zahlen fest. Dabei be-

dient er sich unterschiedlicher

Messwerte. Da ist einmal die

„Erreichbarkeit in Minuten“

(darunter versteht er die Zeit,

in der zumindest 90 Prozent

der Wohnbevölkerung den

nächstgelegenen leistungs-

anbietenden Standort einer

Fachrichtung (stationär und

ambulant gesondert ausge-

wiesen) erreichen können. Ein

zweiter Wert ist die Versor-

gungsdichte (wie viele Ärzte,

genauer „ärztliche ambulante

Versorgungseinheiten“ oder

ÄAVE je 100.000 Einwohner

gibt es). Da dieser Wert nicht

überall gleich sein kann, gibt

es ein Minimum und ein Ma-

ximum. In den Spitälern wird

die Kapazität über die „Bet-

tenmessziffer“ (BMZ; syste-

misierte Akutbetten je 1.000

Einwohner) dargestellt.

Mehrheitlich sind die Erreich-

barkeitswerte im stationären

Bereich (45 bis 90 Minuten)

gleich geblieben. In einigen

Fächern bzw. Bereichen wur-

den sie aber – immer um 15

Minuten – nach oben ge-

schraubt. Erklärt wird das

weitgehend mit Qualitätser-

fordernissen durch Zentrums-

bildung, aber auch mit knap-

pen Personalressourcen. Das

würde ja plausibel erscheinen,

gäbe es nicht Konflikte mit

den zeitlichen Qualitätsan-

forderungen in fachlichen

Leitlinien – und würde die

ambulante Versorgung plane-

rischen Zuwachs bekommen.

Aber dort gibt es ähnliche

Phänomene: Bei der Erreich-

barkeit im ambulanten Be-

reich sind ebenfalls einige

Fächer gegenüber dem letzten

ÖSG gleichgeblieben (All-

gemeinmedizin 10 Minuten,

fachärztliche Bereiche 20 oder

30 Minuten). Allerdings ist

diese zumutbare Erreichbar-

keit bei einigen Fächern von

25 auf 30 Minuten erhöht

worden – sprich, ein län-

gerdauernder Weg wird als

zumutbar erklärt.

Laut ÖSG beruhen diese An-

nahmen auf der regionalen

Bevölkerungsstruktur und

den Erreichbarkeitsverhältnis-

sen im Straßenindividualver-

kehr „vorerst ausschließlich

auf Basis des aktuell verfüg-

baren Datenstandes 2014 und

somit noch ohne Betrachtung

künftiger Entwicklungen“.

Das heißt: Die Planung beruht

auf „alten“ Gegebenheiten und

nicht auf dem aktuellen bzw.

zu erwartenden Bedarf.

Foto: Shutterstock