

ÆRZTE
Steiermark
|| 06|2017
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Die Frage ist genau genom-
men falsch gestellt. Natürlich
können Ärztinnen und Ärzte
Kolleginnen und Kollegen
anstellen. Einzige, wenn auch
wichtige Ausnahme: Im Rah-
men eines Kassenvertrags –
egal ob in Einzel- oder Grup-
penpraxis – geht es nicht.
Dabei – so scheint es – sind
sich sowohl die Praxisinha-
berinnen und -inhaber als
auch die potenziellen Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitneh-
mer weitgehend einig: Diese
Anstellungsmöglichkeit soll
kommen. Dem stimmen in
der jüngsten AERZTE Stei-
ermark-Umfrage fast 80 Pro-
zent vollinhaltlich zu. Dazu
kommen rund 12 Prozent,
die eine ärztliche Anstel-
lungsmöglichkeit zumindest
in Gruppenpraxen wollen.
Dem Wunsch wäre leicht zu
entsprechen, es wäre nur der
Satz, wonach die ärztliche
Tätigkeit durch den Vertrags-
arzt selbst auszuüben sei, im
Gesamtvertrag zu streichen.
Foto: Hauptverband der Sozialversicherungsträger/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger
EPIKRISE
Kurze Nachricht aus der Redaktion
Sollen Ärzte
Ärzte anstellen
können?
Na klar.
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BILD DES MONATS.
Nach dem Rücktritt von Ulrike Rabmer-Koller – sie hatte ihn mit mangelndem Willen zur Re-
form der Krankenversicherungen begründet – ist der Wiener WU-Absolvent Alexander Biach neuer Vorsitzender des
Verbandsvorstandes des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger. Eine Reform des Sozial-
versicherungssystems hält er nicht für nötig: „Es ist verbesserungsbedürftig. Der Begriff Reform hat den schalen
Beigeschmack, dass etwas nicht funktionieren würde und man es von Grund auf erneuern müsste. Und das muss
man nicht“, sagte er im Interview mit der Tageszeitung DIE PRESSE.
n=301
AERZTE Steiermark Frage des
Monats:
Sollen in Kassenpraxen
Ärzte angestellt werden kön-
nen?
Ja 79%
Nur in Gruppenpraxen 12 %
Nein 4 %
Weiß nicht/keine Antwort 3 %
Sonstige 2 %
79
12
4
3
2