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ÆRZTE

Steiermark

 || 06|2017

5

Die Frage ist genau genom-

men falsch gestellt. Natürlich

können Ärztinnen und Ärzte

Kolleginnen und Kollegen

anstellen. Einzige, wenn auch

wichtige Ausnahme: Im Rah-

men eines Kassenvertrags –

egal ob in Einzel- oder Grup-

penpraxis – geht es nicht.

Dabei – so scheint es – sind

sich sowohl die Praxisinha-

berinnen und -inhaber als

auch die potenziellen Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitneh-

mer weitgehend einig: Diese

Anstellungsmöglichkeit soll

kommen. Dem stimmen in

der jüngsten AERZTE Stei-

ermark-Umfrage fast 80 Pro-

zent vollinhaltlich zu. Dazu

kommen rund 12 Prozent,

die eine ärztliche Anstel-

lungsmöglichkeit zumindest

in Gruppenpraxen wollen.

Dem Wunsch wäre leicht zu

entsprechen, es wäre nur der

Satz, wonach die ärztliche

Tätigkeit durch den Vertrags-

arzt selbst auszuüben sei, im

Gesamtvertrag zu streichen.

Foto: Hauptverband der Sozialversicherungsträger/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

EPIKRISE

Kurze Nachricht aus der Redaktion

Sollen Ärzte

Ärzte anstellen

können?

Na klar.

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AERZTE_NEWS

BILD DES MONATS.

Nach dem Rücktritt von Ulrike Rabmer-Koller – sie hatte ihn mit mangelndem Willen zur Re-

form der Krankenversicherungen begründet – ist der Wiener WU-Absolvent Alexander Biach neuer Vorsitzender des

Verbandsvorstandes des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger. Eine Reform des Sozial-

versicherungssystems hält er nicht für nötig: „Es ist verbesserungsbedürftig. Der Begriff Reform hat den schalen

Beigeschmack, dass etwas nicht funktionieren würde und man es von Grund auf erneuern müsste. Und das muss

man nicht“, sagte er im Interview mit der Tageszeitung DIE PRESSE.

n=301

AERZTE Steiermark Frage des

Monats:

Sollen in Kassenpraxen

Ärzte angestellt werden kön-

nen?

Ja 79%

Nur in Gruppenpraxen 12 %

Nein 4 %

Weiß nicht/keine Antwort 3 %

Sonstige 2 %

79

12

4

3

2