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ÆRZTE

Steiermark

 || 06|2017

ÄRZTEKAMMERWAHL

B. STEINER-POLLHEIMER

Der Wahltag selbst wird vom

Vorstand festgesetzt und vo-

raussichtlich Anfang Novem-

ber 2017 sein.

Örtliche und fachliche

Organisation der

Ärztekammer für

Steiermark

Gemäß § 72 Abs. 3 Ärztege-

setz können Kammerangehö-

rige örtlich in Sprengeln und

fachlich in Sektionen und

Fachgruppen erfasst werden,

gem. Abs. 4 werden nähere

Vorschriften über die örtliche

und fachliche Gliederung

durch Satzung erlassen.

Die Satzung der Ärztekam-

mer für Steiermark über die

örtliche und fachliche Glie-

derung der Kammerangehö-

rigen legt die örtliche und

fachliche Gliederung wie in

der nebenstehenden Abbil-

dung ersichtlich fest.

Welche Funktionen

werden gewählt?

Die Sektionsausschüsse der

Turnusärzte und Turnus­

ärztinnen, der Allgemein-

medizinerInnen und die der

Fachärzte und Fachärztinnen

ergeben sich aus den Voll-

versammlungsmitgliedern

und deren Sektionszugehö-

rigkeiten.

Innerhalb dieser Sektionen

werden die Sektionsobleute

und deren StellvertreterInnen

gewählt.

Nach der Wahl

der Vollversammlung der Ärztekammer für Steiermark und der konstituierenden Voll-

versammlung am 11. Mai 2017 finden gemäß der Satzung über die örtliche und fachliche Gliederung

der Kammerangehörigen die Wahlen der Fachgruppenobleute, BezirksärztevertreterInnen und Spitals­

ärztevertreterInnen im Herbst dieses Jahres statt.

„Kleine“ Wahlen in die Fachgruppen

und Spitalsärztevertretungen 2017

Im Herbst gewählt werden die

Vertreter in den Fachgruppen,

Bezirken und Spitälern.

Fachgruppenobleute &

jeweils 1 StellvertreterIn

Die Fachgruppen sind kurien-

übergreifend zusammenge-

setzt. Ein Vertretungskörper

für eine Fachgruppe kann

nur dann gebildet werden,

wenn mindestens fünf Fach-

ärztInnen des betreffenden

Sonderfaches oder von zu-

sammengeschlossenen Son-

derfächern Angehörige der

Ärztekammer für Steiermark

sind.

Sollten Sie mehrere Fächer

ausüben, sind Sie den Ver-

tretungskörpern aller Fächer

zugeordnet und in all diesen

wahlberechtigt.

Über die Wahlkörper inner-

halb der Fachgruppen ent-

scheidet der Vorstand. Für die

neue Wahl 2017 gilt es, auch

Änderungen durch die neue

Struktur der Sonderfächer

gemäß Ärzteausbildungsord-

nung 2015 zu berücksichtigen

bzw. für die Zukunft vorzu-

bereiten.

Für die Fachgruppen Psychi-

atrie/Neurologie und Neuro-

logie/Psychiatrie gibt es ein

Optionsrecht:

Die Satzung über die örtliche

und fachliche Gliederung der

Kammerangehörigen legt fest,

dass die Zuordnung der Dop-

pelfachinhaber grundsätzlich

nach Maßgabe des jeweiligen

Ausbildungsschwerpunktes

erfolgt. InhaberInnen von

Doppelfächern haben aber die

Möglichkeit, mittels schrift-

licher Optionserklärung bis

längstens zwei Monate vor

der Fachgruppenwahl in die

jeweils andere Fachgruppe zu

optieren (konkrete Informa-

tion der betreffenden Ärzte

und Ärztinnen erfolgt noch

zeitgerecht).

SpitalsärztevertreterInnen

& jeweils 1 StellvertreterIn

Wahlberechtigt im Rahmen

der Spitalsärztevertretungen

sind nur Angehörige der Ku-

rie Angestellte Ärztinnen und

Ärzte. Einen Vertretungskör-

per können Krankenanstalten

bilden, an denen zumindest

zehn kurienangehörige Ärz-

tinnen und Ärzte in einem

Angestelltenverhältnis dau-

ernd beschäftigt sind. Im ört-

lichen Nahbereich gelegene

Krankenanstalten können zu

einem Vertretungskörper zu-

sammengeschlossen werden.

Im Bereich des LKH-Univer-

sitätsklinikums Graz können

einzelne Abteilungen einen

Vertretungskörper bilden.

Die Festlegung der konkreten

Vertretungskörper erfolgt

durch die Kurienversamm-

lung angestellte Ärzte.

BezirksärztevertreterInnen

& jeweils 1 StellvertreterIn

In den Bezirksärzteversamm-

lungen werden die Angehöri-

gen der Kurie niedergelassene

Ärztinnen und Ärzte erfasst.

Die Sprengel stimmen mit

Ausnahme der Stadt Graz und

des Bezirkes Graz-Umgebung

in ihren Amtsbereichen der

im Bundesland Steiermark

eingerichteten Bezirksverwal-

tungsbehörden überein.

Für die Stadt Graz und den

Bezirk Graz-Umgebung wur-

den auf Grund der Größe

noch weitere Unterteilungen

festgelegt:

Graz Zentrum rechts, Graz

Zentrum links, Graz Nord,

Graz Süd, Graz-Umgebung

Süd, Graz-Umgebung Nord.

Die Festlegung der konkreten

Vertretungskörper wird noch

durch die Kurienversamm-

lung niedergelassene Ärzte

erfolgen.

Wahlvorschläge

Grundsätzlich können Wahl-

vorschläge durch die in der

Vollversammlung vertretenen

Fraktionen eingebracht wer-

den.

Sollten Sie Interesse an der

Funktion eines Vertreters des

Bezirkes, Spitales oder einer

Fachgruppe haben, wenden

Sie sich bitte an eine in der

Vollversammlung vertretene

Fraktion oder geben Sie Ihr

Interesse schriftlich der Ärz-

tekammer bekannt (E-Mail

an

aek@aekstmk.or.at)

.

Sollten Sie noch Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an Mag.

Beatrice Steiner-Pollheimer,

T. 0316-8044-799 oder info@

aekstmk.or.at.

Alle Informa-

tionen zu den Wahlen 2017

finden Sie auf unserer Home-

page:

www.aekstmk.or.at