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ÆRZTE
Steiermark
|| 06|2017
ÄRZTEKAMMERWAHL
B. STEINER-POLLHEIMER
Der Wahltag selbst wird vom
Vorstand festgesetzt und vo-
raussichtlich Anfang Novem-
ber 2017 sein.
Örtliche und fachliche
Organisation der
Ärztekammer für
Steiermark
Gemäß § 72 Abs. 3 Ärztege-
setz können Kammerangehö-
rige örtlich in Sprengeln und
fachlich in Sektionen und
Fachgruppen erfasst werden,
gem. Abs. 4 werden nähere
Vorschriften über die örtliche
und fachliche Gliederung
durch Satzung erlassen.
Die Satzung der Ärztekam-
mer für Steiermark über die
örtliche und fachliche Glie-
derung der Kammerangehö-
rigen legt die örtliche und
fachliche Gliederung wie in
der nebenstehenden Abbil-
dung ersichtlich fest.
Welche Funktionen
werden gewählt?
Die Sektionsausschüsse der
Turnusärzte und Turnus
ärztinnen, der Allgemein-
medizinerInnen und die der
Fachärzte und Fachärztinnen
ergeben sich aus den Voll-
versammlungsmitgliedern
und deren Sektionszugehö-
rigkeiten.
Innerhalb dieser Sektionen
werden die Sektionsobleute
und deren StellvertreterInnen
gewählt.
Nach der Wahl
der Vollversammlung der Ärztekammer für Steiermark und der konstituierenden Voll-
versammlung am 11. Mai 2017 finden gemäß der Satzung über die örtliche und fachliche Gliederung
der Kammerangehörigen die Wahlen der Fachgruppenobleute, BezirksärztevertreterInnen und Spitals
ärztevertreterInnen im Herbst dieses Jahres statt.
„Kleine“ Wahlen in die Fachgruppen
und Spitalsärztevertretungen 2017
Im Herbst gewählt werden die
Vertreter in den Fachgruppen,
Bezirken und Spitälern.
Fachgruppenobleute &
jeweils 1 StellvertreterIn
Die Fachgruppen sind kurien-
übergreifend zusammenge-
setzt. Ein Vertretungskörper
für eine Fachgruppe kann
nur dann gebildet werden,
wenn mindestens fünf Fach-
ärztInnen des betreffenden
Sonderfaches oder von zu-
sammengeschlossenen Son-
derfächern Angehörige der
Ärztekammer für Steiermark
sind.
Sollten Sie mehrere Fächer
ausüben, sind Sie den Ver-
tretungskörpern aller Fächer
zugeordnet und in all diesen
wahlberechtigt.
Über die Wahlkörper inner-
halb der Fachgruppen ent-
scheidet der Vorstand. Für die
neue Wahl 2017 gilt es, auch
Änderungen durch die neue
Struktur der Sonderfächer
gemäß Ärzteausbildungsord-
nung 2015 zu berücksichtigen
bzw. für die Zukunft vorzu-
bereiten.
Für die Fachgruppen Psychi-
atrie/Neurologie und Neuro-
logie/Psychiatrie gibt es ein
Optionsrecht:
Die Satzung über die örtliche
und fachliche Gliederung der
Kammerangehörigen legt fest,
dass die Zuordnung der Dop-
pelfachinhaber grundsätzlich
nach Maßgabe des jeweiligen
Ausbildungsschwerpunktes
erfolgt. InhaberInnen von
Doppelfächern haben aber die
Möglichkeit, mittels schrift-
licher Optionserklärung bis
längstens zwei Monate vor
der Fachgruppenwahl in die
jeweils andere Fachgruppe zu
optieren (konkrete Informa-
tion der betreffenden Ärzte
und Ärztinnen erfolgt noch
zeitgerecht).
SpitalsärztevertreterInnen
& jeweils 1 StellvertreterIn
Wahlberechtigt im Rahmen
der Spitalsärztevertretungen
sind nur Angehörige der Ku-
rie Angestellte Ärztinnen und
Ärzte. Einen Vertretungskör-
per können Krankenanstalten
bilden, an denen zumindest
zehn kurienangehörige Ärz-
tinnen und Ärzte in einem
Angestelltenverhältnis dau-
ernd beschäftigt sind. Im ört-
lichen Nahbereich gelegene
Krankenanstalten können zu
einem Vertretungskörper zu-
sammengeschlossen werden.
Im Bereich des LKH-Univer-
sitätsklinikums Graz können
einzelne Abteilungen einen
Vertretungskörper bilden.
Die Festlegung der konkreten
Vertretungskörper erfolgt
durch die Kurienversamm-
lung angestellte Ärzte.
BezirksärztevertreterInnen
& jeweils 1 StellvertreterIn
In den Bezirksärzteversamm-
lungen werden die Angehöri-
gen der Kurie niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte erfasst.
Die Sprengel stimmen mit
Ausnahme der Stadt Graz und
des Bezirkes Graz-Umgebung
in ihren Amtsbereichen der
im Bundesland Steiermark
eingerichteten Bezirksverwal-
tungsbehörden überein.
Für die Stadt Graz und den
Bezirk Graz-Umgebung wur-
den auf Grund der Größe
noch weitere Unterteilungen
festgelegt:
Graz Zentrum rechts, Graz
Zentrum links, Graz Nord,
Graz Süd, Graz-Umgebung
Süd, Graz-Umgebung Nord.
Die Festlegung der konkreten
Vertretungskörper wird noch
durch die Kurienversamm-
lung niedergelassene Ärzte
erfolgen.
Wahlvorschläge
Grundsätzlich können Wahl-
vorschläge durch die in der
Vollversammlung vertretenen
Fraktionen eingebracht wer-
den.
Sollten Sie Interesse an der
Funktion eines Vertreters des
Bezirkes, Spitales oder einer
Fachgruppe haben, wenden
Sie sich bitte an eine in der
Vollversammlung vertretene
Fraktion oder geben Sie Ihr
Interesse schriftlich der Ärz-
tekammer bekannt (E-Mail
an
aek@aekstmk.or.at).
Sollten Sie noch Fragen haben,
wenden Sie sich bitte an Mag.
Beatrice Steiner-Pollheimer,
T. 0316-8044-799 oder info@
aekstmk.or.at.Alle Informa-
tionen zu den Wahlen 2017
finden Sie auf unserer Home-
page:
www.aekstmk.or.at