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Ærzte
Steiermark
|| 02|2017
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
In der letzten Ausgabe von
AERZTE Steiermark haben
wir die verrechenbaren ku-
rativen Koloskopien tabel-
larisch gegenübergestellt. In
dieser Ausgabe beleuchten
wir die Voraussetzungen zur
Erbringung einer Vorsorge-
Koloskopie und -Polypekto-
mie und vergleichen die Ta-
rife der einzelnen Kassen. Bei
Fragen senden Sie ein Email
an
ngl.aerzte@aekstmk.or.at.
Pos. 207 VU-Koloskopie:
€ 185,80;
verrechenbar nur für
FÄ für Chirurgie und Innere
Medizin
§2-Kassen: Pos. 208 Polypek-
tomie im Rahmen einer VU-
Koloskopie (jeweils bis zu 2
Polypen):
€ 35,86;
verrechen-
bar nur für FÄ für Chirurgie
und Innere Medizin
vereinbarung gemäß dieser Zu-
satzvereinbarung auch durch
den Nachweis der Durchfüh-
rung von 50 Koloskopien und
10 Polypektomien im Rahmen
des letzten halben Jahres vor
Vertragsabschluss.
In der Folge haben die In-
haber eines Vorsorgeunter-
suchungs-Einzelver trages
gemäß dieser Zusatzverein-
barung den Nachweis über
die Durchführung von 300
Koloskopien und 30 Polypek-
tomien innerhalb von jeweils
3 Jahren zu erbringen. Sollten
die genannten Frequenzen
von einzelnen Vertragsärzten
nicht erbracht werden, berät
eine von der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse und der
Ärztekammer für Steiermark
paritätisch zusammengesetz-
te Kommission, ob die betref-
Zugangsvoraus
setzungen
Für ÄrztInnen, die ab
01.01.2007 einen Vorsorge-
untersuchungseinzelvertrag
abgeschlossen haben, ist der
Nachweis über die eigenstän-
dige Durchführung und In-
terpretation der Befunde von
mindestens 200 hohen Ko-
loskopien bis in das Zoekum
sowie über die Durchführung
von 40 Polypektomien in den
letzten 3 Jahren vor Vertrags-
abschluss Voraussetzung für
den Abschluss eines solchen
Vertrages.
ÄrztInnen, die zum 01.01.2007
bereits Vertragspartner im
Rahmen eines Vorsorgeunter-
suchungsvertrages oder eines
kurativen Einzelvertrages sind,
erfüllen die Voraussetzung für
den Abschluss einer Sonder-
fenden Einzelvertragsverhält-
nisse aufrechterhalten werden
sollen oder nicht.
FachärztInnen für Innere Me-
dizin und FachärztInnen für
Chirurgie haben Anspruch
auf Abschluss einer Sonder-
vereinbarung, wenn sie die
in dieser Zusatzvereinbarung
definierten Voraussetzungen
erfüllen.
Inanspruchnahme
Die Inanspruchnahme der VU-
Koloskopie erfolgt über Zuwei-
sung oder direkt durch Fach-
ärztInnen für Innere Medizin
und FachärztInnen für Chirur-
gie. Bei zugewiesenen Fällen ist
Verrechungsvoraussetzung eine
Überweisung (Zuweisung), auf
welcher von der/dem zuwei-
senden Ärztin/Arzt der Ver-
merk „VU“ angebracht ist.
VU-Koloskopie
und -Polypektomie
Voraussetzungen zur Erbringung
einer Vorsor-
ge-Koloskopie und -Polypektomie sowie Tarifver-
gleich der einzelnen Kassen.