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48

Ærzte

Steiermark

 || 02|2017

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

In der letzten Ausgabe von

AERZTE Steiermark haben

wir die verrechenbaren ku-

rativen Koloskopien tabel-

larisch gegenübergestellt. In

dieser Ausgabe beleuchten

wir die Voraussetzungen zur

Erbringung einer Vorsorge-

Koloskopie und -Polypekto-

mie und vergleichen die Ta-

rife der einzelnen Kassen. Bei

Fragen senden Sie ein Email

an

ngl.aerzte@aekstmk.or.at

.

Pos. 207 VU-Koloskopie:

€ 185,80;

verrechenbar nur für

FÄ für Chirurgie und Innere

Medizin

§2-Kassen: Pos. 208 Polypek-

tomie im Rahmen einer VU-

Koloskopie (jeweils bis zu 2

Polypen):

€ 35,86;

verrechen-

bar nur für FÄ für Chirurgie

und Innere Medizin

vereinbarung gemäß dieser Zu-

satzvereinbarung auch durch

den Nachweis der Durchfüh-

rung von 50 Koloskopien und

10 Polypektomien im Rahmen

des letzten halben Jahres vor

Vertragsabschluss.

In der Folge haben die In-

haber eines Vorsorgeunter-

suchungs-Einzelver trages

gemäß dieser Zusatzverein-

barung den Nachweis über

die Durchführung von 300

Koloskopien und 30 Polypek-

tomien innerhalb von jeweils

3 Jahren zu erbringen. Sollten

die genannten Frequenzen

von einzelnen Vertragsärzten

nicht erbracht werden, berät

eine von der Steiermärkischen

Gebietskrankenkasse und der

Ärztekammer für Steiermark

paritätisch zusammengesetz-

te Kommission, ob die betref-

Zugangsvoraus­

setzungen

Für ÄrztInnen, die ab

01.01.2007 einen Vorsorge-

untersuchungseinzelvertrag

abgeschlossen haben, ist der

Nachweis über die eigenstän-

dige Durchführung und In-

terpretation der Befunde von

mindestens 200 hohen Ko-

loskopien bis in das Zoekum

sowie über die Durchführung

von 40 Polypektomien in den

letzten 3 Jahren vor Vertrags-

abschluss Voraussetzung für

den Abschluss eines solchen

Vertrages.

ÄrztInnen, die zum 01.01.2007

bereits Vertragspartner im

Rahmen eines Vorsorgeunter-

suchungsvertrages oder eines

kurativen Einzelvertrages sind,

erfüllen die Voraussetzung für

den Abschluss einer Sonder-

fenden Einzelvertragsverhält-

nisse aufrechterhalten werden

sollen oder nicht.

FachärztInnen für Innere Me-

dizin und FachärztInnen für

Chirurgie haben Anspruch

auf Abschluss einer Sonder-

vereinbarung, wenn sie die

in dieser Zusatzvereinbarung

definierten Voraussetzungen

erfüllen.

Inanspruchnahme

Die Inanspruchnahme der VU-

Koloskopie erfolgt über Zuwei-

sung oder direkt durch Fach-

ärztInnen für Innere Medizin

und FachärztInnen für Chirur-

gie. Bei zugewiesenen Fällen ist

Verrechungsvoraussetzung eine

Überweisung (Zuweisung), auf

welcher von der/dem zuwei-

senden Ärztin/Arzt der Ver-

merk „VU“ angebracht ist.

VU-Koloskopie

und -Polypektomie

Voraussetzungen zur Erbringung

einer Vorsor-

ge-Koloskopie und -Polypektomie sowie Tarifver-

gleich der einzelnen Kassen.