

ÆRZTE
Steiermark
|| 01|2017
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ÄRZTEKAMMERWAHL
Gemäß § 74 Abs. 1 Ärztege-
setz hat die Vollversammlung
die Zahl der Kammerräte
der Vollversammlung (un-
verändert) mit 41 Kammer-
räten festgesetzt, wovon 28
Mandate auf die Kurienver-
sammlung der angestellten
Ärzte und 13 Mandate auf die
Kurienversammlung der nie-
dergelassenen Ärzte entfallen.
In der Kurie der angestellten
Ärzte entfallen 20 Mandate
auf die Sektion der selbstän-
dig Berufsberechtigten und 8
Mandate auf die Sektion Tur-
nusärzte, in der Kurie der nie-
dergelassenen Ärzte entfallen
7 Mandate auf die Sektion der
Ärzte für Allgemeinmedizin
und approbierten Ärzte und
6 Mandate auf die Sektion der
Fachärzte.
Gemäß § 81 Abs. 1 Ärztege-
setz wurde die Anzahl der
weiteren Kammerräte für den
Vorstand unverändert mit 6
festgelegt (je 3 aus der Kurie
der angestellten Ärzte bzw.
der Kurie der niedergelas-
senen Ärzte).
Der Vorstand am 12.1.2017 hat
die Wahlkommission mit je 2
Mitgliedern aus jedem Wahl-
körper (plus jeweils 2 Ersatz-
mitglieder) zu beschließen.
Der Wahlkommission obliegt
die Wahlausschreibung, die Be-
stimmung des Wahltages und
der sich daraus ergebenden
Termine und Fristen, insbeson-
dere des Zeitraums, innerhalb
dessen die amtlichen Wahlku-
verts bei der Wahlkommission
einlangen müssen.
Novelle der Ärzte
kammer-Wahlordnung
Mit dem BGBl II Nr. 355/2016
wurde von der Bundesmini-
sterin für Gesundheit und
Frauen eine Novelle zur Ärz-
tekammer-Wahlordnung er-
lassen, die mit 2.12.2016 in
Kraft getreten ist. Die aktuelle
Fassung der Wahlordnung
finden Sie auf der Homepage.
Aufgrund der geänderten
Ärztekammer-Wahlordnung
haben die Kundmachungen
im Zusammenhang mit der
Wahl nun verbindlich auf der
Homepage der Ärztekammer
für Steiermark zu erfolgen, zu-
sätzlich kann eine Veröffent-
lichung im Journal AERZTE
Steiermark vorgenommen
werden. Das bedeutet, dass
die Wahlausschreibung zum
gegebenen Zeitpunkt auf un-
serer Homepage kundgemacht
und in der Februar-Ausgabe
von AERZTE Steiermark zu-
sätzlich veröffentlich wird.
Der Tag der Wahlausschrei-
bung wie auch der Stichtag
sind noch von der Wahlkom-
mission, die am 25.1.2017
tagt, zu bestimmen. Am
Stichtag werden die Wählerli-
sten auf Basis der Daten in der
Ärzteliste-Datenbank erstellt.
Berichtigungen durch die
Wahlkommission können
vorgenommen werden bei
offenkundig auf einem Ver-
sehen beruhenden Unrichtig-
keiten bzw. bei Formmängeln,
insbesondere Schreib- oder
Rechenfehlern bzw. bei Un-
richtigkeiten, die auf tech-
nischen Problemen einer
automationsunterstützten
Datenverarbeitungsanlage be-
ruhen. Andere Änderungen
in der Wählerliste dürfen
nur mehr im Wege des Ein-
spruchsverfahrens vorgenom-
men werden.
Aktualität der Ärzteliste
Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Ärztekam-
mer Steiermark sind laufend
bemüht, die Ärzteliste richtig
und aktuell zu führen. Dazu
bedarf es aber auch der Be-
kanntgabe von Änderungen,
die die Führung in der Ärzte-
liste betreffen, durch unsere
Mitglieder. Bitte informieren
Sie uns immer umgehend
über Änderungen, damit eine
zeitnahe Aktualisierung in
der Ärzteliste vorgenommen
werden kann (z. B. Ordina-
tionseröffnungen bzw. Or-
dinationsschließungen, Auf-
nahme oder Einstellung eines
Dienstverhältnisses etc. an
info@aekstmk.or.at).
Als Wahltag hat die Voll-
versammlung Donnerstag,
6. April 2017 vorgeschlagen.
Wahlvorschläge sind bis zum
35. Tag vor dem Wahltag bis
12 Uhr beim Wahlkommissär
(Amt der Steiermärkischen
Landesregierung) einzubrin-
gen, der späteste Abgabeter-
min wird somit der 2. März
2017 um 12 Uhr sein.
Bitte entnehmen Sie auch un-
serer Homepage www.aekst-
mk.or.atund den weiteren
Ausgaben von „AERZTE Stei-
ermark“ laufend Informatio-
nen zur Ärztekammer-Wahl
2017. Für Fragen stehen Ihnen
gerne Mag. Beatrice Steiner-
Pollheimer (0316-8044-799)
oder Dr. Dieter Müller (0316-
8044-45) zur Verfügung.
Ärztekammerwahl 2017
Die Vollversammlung hat
in ihrer Sitzung am 12.12.2016 die
Wahl aufgrund des Ablaufes der fünfjährigen Funktionsperiode
angeordnet.