Previous Page  31 / 60 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 31 / 60 Next Page
Page Background

ÆRZTE

Steiermark

 || 01|2017

31

ÄRZTEKAMMERWAHL

Gemäß § 74 Abs. 1 Ärztege-

setz hat die Vollversammlung

die Zahl der Kammerräte

der Vollversammlung (un-

verändert) mit 41 Kammer-

räten festgesetzt, wovon 28

Mandate auf die Kurienver-

sammlung der angestellten

Ärzte und 13 Mandate auf die

Kurienversammlung der nie-

dergelassenen Ärzte entfallen.

In der Kurie der angestellten

Ärzte entfallen 20 Mandate

auf die Sektion der selbstän-

dig Berufsberechtigten und 8

Mandate auf die Sektion Tur-

nusärzte, in der Kurie der nie-

dergelassenen Ärzte entfallen

7 Mandate auf die Sektion der

Ärzte für Allgemeinmedizin

und approbierten Ärzte und

6 Mandate auf die Sektion der

Fachärzte.

Gemäß § 81 Abs. 1 Ärztege-

setz wurde die Anzahl der

weiteren Kammerräte für den

Vorstand unverändert mit 6

festgelegt (je 3 aus der Kurie

der angestellten Ärzte bzw.

der Kurie der niedergelas-

senen Ärzte).

Der Vorstand am 12.1.2017 hat

die Wahlkommission mit je 2

Mitgliedern aus jedem Wahl-

körper (plus jeweils 2 Ersatz-

mitglieder) zu beschließen.

Der Wahlkommission obliegt

die Wahlausschreibung, die Be-

stimmung des Wahltages und

der sich daraus ergebenden

Termine und Fristen, insbeson-

dere des Zeitraums, innerhalb

dessen die amtlichen Wahlku-

verts bei der Wahlkommission

einlangen müssen.

Novelle der Ärzte­

kammer-Wahlordnung

Mit dem BGBl II Nr. 355/2016

wurde von der Bundesmini-

sterin für Gesundheit und

Frauen eine Novelle zur Ärz-

tekammer-Wahlordnung er-

lassen, die mit 2.12.2016 in

Kraft getreten ist. Die aktuelle

Fassung der Wahlordnung

finden Sie auf der Homepage.

Aufgrund der geänderten

Ärztekammer-Wahlordnung

haben die Kundmachungen

im Zusammenhang mit der

Wahl nun verbindlich auf der

Homepage der Ärztekammer

für Steiermark zu erfolgen, zu-

sätzlich kann eine Veröffent-

lichung im Journal AERZTE

Steiermark vorgenommen

werden. Das bedeutet, dass

die Wahlausschreibung zum

gegebenen Zeitpunkt auf un-

serer Homepage kundgemacht

und in der Februar-Ausgabe

von AERZTE Steiermark zu-

sätzlich veröffentlich wird.

Der Tag der Wahlausschrei-

bung wie auch der Stichtag

sind noch von der Wahlkom-

mission, die am 25.1.2017

tagt, zu bestimmen. Am

Stichtag werden die Wählerli-

sten auf Basis der Daten in der

Ärzteliste-Datenbank erstellt.

Berichtigungen durch die

Wahlkommission können

vorgenommen werden bei

offenkundig auf einem Ver-

sehen beruhenden Unrichtig-

keiten bzw. bei Formmängeln,

insbesondere Schreib- oder

Rechenfehlern bzw. bei Un-

richtigkeiten, die auf tech-

nischen Problemen einer

automationsunterstützten

Datenverarbeitungsanlage be-

ruhen. Andere Änderungen

in der Wählerliste dürfen

nur mehr im Wege des Ein-

spruchsverfahrens vorgenom-

men werden.

Aktualität der Ärzteliste

Die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Ärztekam-

mer Steiermark sind laufend

bemüht, die Ärzteliste richtig

und aktuell zu führen. Dazu

bedarf es aber auch der Be-

kanntgabe von Änderungen,

die die Führung in der Ärzte-

liste betreffen, durch unsere

Mitglieder. Bitte informieren

Sie uns immer umgehend

über Änderungen, damit eine

zeitnahe Aktualisierung in

der Ärzteliste vorgenommen

werden kann (z. B. Ordina-

tionseröffnungen bzw. Or-

dinationsschließungen, Auf-

nahme oder Einstellung eines

Dienstverhältnisses etc. an

info@aekstmk.or.at)

.

Als Wahltag hat die Voll-

versammlung Donnerstag,

6. April 2017 vorgeschlagen.

Wahlvorschläge sind bis zum

35. Tag vor dem Wahltag bis

12 Uhr beim Wahlkommissär

(Amt der Steiermärkischen

Landesregierung) einzubrin-

gen, der späteste Abgabeter-

min wird somit der 2. März

2017 um 12 Uhr sein.

Bitte entnehmen Sie auch un-

serer Homepage www.aekst-

mk.or.at

und den weiteren

Ausgaben von „AERZTE Stei-

ermark“ laufend Informatio-

nen zur Ärztekammer-Wahl

2017. Für Fragen stehen Ihnen

gerne Mag. Beatrice Steiner-

Pollheimer (0316-8044-799)

oder Dr. Dieter Müller (0316-

8044-45) zur Verfügung.

Ärztekammerwahl 2017

Die Vollversammlung hat

in ihrer Sitzung am 12.12.2016 die

Wahl aufgrund des Ablaufes der fünfjährigen Funktionsperiode

angeordnet.