

ÆRZTE
Steiermark
|| 11|2016
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AERZTE Steiermark:
Bei
der Zahl der §2-Kassenver-
tragsärzte bezogen auf die
Zahl der Anspruchsberech-
tigten gibt es ebenfalls erheb-
liche Unterschiede zwischen
den Bundesländern. Auch hier
stellt sich die Frage, ob das
gegenüber den Versicherten
gerecht ist. Warum gibt es für
die Burgenländer mehr Ärzte
als für die Vorarlberger?
Rabmer-Koller:
Die Unter-
schiede sind kleiner als es die
Fragestellung vermuten lässt.
Bei der Gesamtversorgung
mit Ärzten liegt der Öster-
reichschnitt bei 84 Ärztinnen
und Ärzten pro 1000 Einwoh-
ner. Das Burgenland verfügt
über 83 und Vorarlberg über
87 Mediziner/innen pro 1000
Einwohner. Bei der Versor-
gung mit Allgemeinmedi-
zinern liegt das Burgenland
mit 50 Ärzt/innen über dem
AERZTE Steiermark:
Aus
den Sozialversicherungen ist
der Vorstoß gekommen, Wahl-
arztrückersätze ganz abzu-
schaffen. Wie erklären Sie das
einer Wahlärztin?
Rabmer-Koller:
Wahlärzte
sind eine legitime Ergänzung
in der Gesundheitsversor-
gung. Es geht deshalb nicht
um das Zurückdrängen ihrer
Leistungen, sondern um die
Frage, wie wir sie bestmöglich
integrieren und vor allem den
Kassenvertrag wieder attrak-
tiver machen können.
AERZTE Steiermark:
Zum
Thema Zwei-Klassen-Medizin.
Nehmen wir ein nichtärzt-
liches Beispiel: Ein GKK-Ver-
sicherter hat in Oberösterreich
wesentlich größere Chancen,
eine Ergotherapie als Kas-
senleistung zu bekommen als
etwa in der Steiermark, ein-
fach weil das Angebot nicht in
allen Bundesländern gleich ist.
Ist das für den Steirer gerecht?
Rabmer-Koller:
Eine meiner
zentralen Forderungen ist die
Harmonisierung der Leis
tungskataloge, um genau sol-
che Ungleichbehandlungen
zu reduzieren. Wir müssen
die Leistungskataloge genau
durchforsten, alte Leistungen,
die nicht mehr dem Stand der
Medizin entsprechen, durch
neue, innovative Leistungen
Österreich-Schnitt von 46,
Vorarlberg liegt mit 42 etwas
unterhalb. Wichtig in dieser
Auswertung ist aber nicht
nur das reine „Köpfezählen“,
sondern auch eine genaue
Betrachtung der regionalen
Gegebenheiten.
AERZTE Steiermark:
Eine
scharfe Auseinandersetzung
gab es zuletzt um die E-Me-
dikation. Aus dem Hauptver-
band wurde gesagt, es läuft
alles wunderbar. Ich habe
hier den authentischen Brief
eines Arztes, der sagt, bis Ende
September war die Software-
Implementierung nicht mög-
lich. Würden Sie angesichts
solcher Fakten weiter auf dem
Standpunkt beharren, dass
Hauptverband und SVC alles
richtig gemacht haben?
Rabmer-Koller:
Der Sinn des
Probebetriebes in Deutsch-
ersetzen. So können wir mo-
derne medizinische Versor-
gung für ganz Österreich be-
reitstellen – denn es darf, egal
wo in Österreich man lebt,
bei gleichen Beiträgen keinen
großen Unterschied bei den
Leistungen geben.
AERZTE Steiermark:
Die Un-
terschiede bei den Leistungen
ziehen sich durch das gesamte
Kassensystem. Eine Möglich-
keit, um Chancengleichheit zu
schaffen, wäre die Anpassung
der Leistungskataloge. Man
könnte aber auch sagen, diese
Unterschiede gibt es. Müsste
man sie dann aber nicht auch
auf die Beiträge ausdehnen?
Rabmer-Koller:
Das öster-
reichische System der solida-
rischen Krankenversicherung
ist ein hoher Wert für uns
alle – jede/r Versicherte zahlt
einen fairen Beitrag und wird
dadurch tragender Teil der
Versichertengemeinschaft.
Dafür bekommt sie bzw. er
die jeweils bestmögliche Lei-
stung – egal, ob es die Vorsor-
geuntersuchung beim Haus-
arzt ist oder die Herz-OP in
einer führenden Klinik. Was
es braucht, ist mehr Effizienz
im System und ein zielgerich-
teter Einsatz der Mittel, um
auch in Zukunft flächende-
ckend moderne Leistungen
bereitzustellen.
COVER
„Bei optimaler Integration in
die bestehenden Software-
Landschaften ist die
E-Medikation im täglichen
Arbeitsablauf nicht spürbar.“
„Was in der Industrie als
Industrie
4.0
Einzug hält, ist im medizinischen
Bereich der Begriff E-Health.“
Faktencheck:
In Vlbg. kommen auf 323 GKK-
Vertragsärzte (AM + allg. FÄ) 310.346 GKK-
Anspruchsberechtigte. Das sind 961 pro Arzt. Im
Bgld. kommen auf 234 GKK-Vertragsärzte (AM
+ allg. FÄ) 166.436 GKK-Anspruchsberechtigte.
Das sind 711 pro Arzt. Differenz: 250 pro Arzt.
(Parlamentarische Anfragebeantwortung vom 30. 10. 2016)