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Mit Stichtag 1. September 2016 müssen alle niedergelassenen

und angestellten Ärztinnen und Ärzte, die zur selbstständigen

Berufsausübung berechtigt sind, die Erfüllung der Fortbil-

dungsverpflichtung nachweisen. Das DFP-Diplom ist dafür

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1. 9. 2016!

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der Fortbildung:

1. 9. 2016

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