AERZTE Steiermark 06 2014 - page 21

Ærzte
Steiermark
 || 06|2014
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Foto: beigestellt
cirs medical
Befundgespräch
nach fünf Jahren
Der aktuelle „Fall des Monats“ kommt aus dem Bereich der
Allgemeinmedizin und trug sich in einer Ordination zu. Er
wurde von einer Ärztin/einem Arzt mit mehr als 5-jähriger
Berufserfahrung auf CIRSmedical gestellt.
Der Befund einer Urologin/eines Urologen, welche/wel-
cher vor rund fünf Jahren über die Datenleitung, mit dem
Hinweis PSA Kontrolle in vier Wochen, gekommen ist,
wurde nicht mit der Patientin/dem Patienten besprochen,
da diese/dieser erst dieses Jahr wieder gekommen ist und
nie nach dem Befundergebnis gefragt hat. Das heißt, dass
der Befund erst jetzt, fünf Jahre nach Erstellung, bespro-
chen werden konnte. Als Grund für dieses Ereignis sieht
die berichtende Ärztin/der berichtende Arzt, dass Befunde,
die ausschließlich über die Datenleitung kommen, leicht
vergessen werden können, wenn die Patientin/der Patient
nicht nachfragt. Als Ratschlag führt die berichtende Ärztin/
der berichtende Arzt an, alle Befunde der Datenleitung bzw.
Dringlichkeit der Befundbesprechung mit der Patientin/
dem Patienten zu evaluieren. Durch das langjährige Zu-
warten ist in diesem Fall laut der/dem berichterstattenden
Ärztin Arzt ein möglicher Patientenschaden eingetreten.
Lösungsvorschlag einer/eins CIRS-ExpertIn
„In den Standards der QS-VO 2012 ist die Notwendigkeit
angeführt, dass PatientInnen über die sie betreffenden
Befunde informiert werden. Zumindest sollte den Patient­
Innen die Notwendigkeit der Befundbesprechung dargelegt
worden sein. Das Befundmanagement einer Ordination
sollte besonders für – wie im Beispiel angeführt – ‚nachläs-
sige‘ PatientInnen überlegt und organisiert werden.“
CIRSmedical.at
fall des monats
Der Tipp von
der Expertin
Übergabepraxis – Beachten der Altersgrenze
Zur Sicherstellung einer optimalen Versorgung und
kontinuierlichen Betreuung Ihrer PatientInnen kann die
Nachbesetzung der Kassenplanstelle grundsätzlich für ein
Jahr durch die Gründung einer Übergabepraxis vorwegge-
nommen werden.
Der tatsächliche Kündigungszeitpunkt muss längstens in
jenem Jahr liegen, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollendet
haben, d.h., dass der Kassenvertrag bis 31. Dezember des
Jahres, in dem Sie das 65. Lebensjahr erreichen, gekündigt
sein muss.
Beim Antrag zur Ausschreibung einer Nachfolgepraxis sind
die vorhergehende einjährige gemeinsame Tätigkeit mit der
Planstellennachfolgerin/dem Planstellennachfolger sowie
die Ausschreibungsfristen zu berücksichtigen.
Sollte mit der Planstellennachfolgerin/dem Planstellen-
nachfolger kein Einvernehmen erzielt werden, kann der
Niederlassungsausschuss zu einem Vermittlungsversuch
angerufen werden. Die nochmalige Ausschreibung einer
Nachfolgepraxis nach zwei Jahren kann nur dann beantragt
werden, wenn Sie am 31. Dezember des Jahres des neuer-
lichen Kündigungszeitpunktes des Kassenvertrages das 65.
Lebensjahr nicht überschritten haben.
Birgit Pöttler
Zeitzeugen und Angehörige gesucht
Für das Buchprojekt „Ärztinnen und Ärzte in Österreich 1938-1945 – Entrechtung, Vertreibung, Ermordung“ werden
ZeitzeugInnen und Angehörige gesucht. Jeder auch noch so kleine Hinweis kann den AutorInnen der Studie helfen, ein
möglichst lückenloses Bild der zwischen 1938 und 1945 entrechteten, vertriebenen und ermordeten Ärztinnen und Ärzte
zu zeichnen.
Wenn Sie Angehörige beziehungsweise anderweitige Kenntnisse über betroffene Kolleginnen und Kollegen haben oder
über Dokumentationsmaterial verfügen (auch Fotos), teilen Sie dies bitte mit: Mag. Barbara Sauer, Institut für Rechts- und
Verfassungsgeschichte der Universität Wien, 1010 Wien, Schottenbastei 10-16 (Juridicum), E-Mail: drmed1938@univie.
ac.at. Weiterführende Informationen können Sie auch im Internet finden: drmed1938.univie.ac.at. Als Informationsdreh-
scheibe steht weiters die Pressestelle der Ärztekammer für Wien, Tel. 01/515 01-1223 oder per E-Mail unter pressestelle@
aekwien.at zur Verfügung.
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