AERZTE Steiermark 06 2014 - page 23

Ærzte
Steiermark
 || 06|2014
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Grazer impftag
Fotos: beigestellt, Robert-Koch-Institut
Diagnoseaufklärung
Jede Patientin/jeder Patient hat das Recht
zu erfahren, ob der durchzuführende Eingriff
therapeutischen oder prophylaktischen
Zwecken dient. Unter der Diagnoseaufklä-
rung versteht man sohin die Information der
Patientin/des Patienten über den ärztlichen
Befund.
Die Diagnoseaufklärung hat erst dann
stattzufinden, wenn die Diagnose gesichert
ist. So lange nur eine Verdachtsdiagnose
existiert, muss die Patientin/der Patient
auch über die vorläufigen Befunde bzw. die
Zielsetzung der geplanten (diagnostischen)
Maßnahmen hingewiesen werden.
Bei rein diagnostischen Eingriffen ohne
therapeutischen Eigenwert sind besonders
strenge Anforderungen an die Aufklärung der
Patientin/des Patienten zu stellen, sodass
der Patientin/dem Patienten auch entfernt
liegende bzw. wenig wahrscheinliche Kom-
plikationen und zu erwartende erhebliche
Schmerzen zu nennen sind. Grundsätzlich
gilt in diesem Zusammenhang, dass der
Umfang der Aufklärung der Patientin/
des Patienten umso weiter ist, je weniger
dringlich der Eingriff tatsächlich ist. Sohin
muss insbesondere bei rein diagnostischen
sowie kosmetischen Eingriffen auch über
seltene Risiken aufgeklärt werden. Bei-
spielsweise ist vor einer ERCP die Patientin/
der Patient auch über die relativ seltene
Möglichkeit einer Pankreatitis aufzuklären,
welche Komplikation mit einer statistischen
Wahrscheinlichkeit von 0,1% auftreten kann.
Grundsätzlich ist bei kleinen, risikoarmen
und diagnostischen Eingriffen eine Aufklä-
rung am selben Tag des Eingriffes zulässig.
Eine Aufklärung im Untersuchungsraum,
auf dem Untersuchungstisch oder nach
erfolgter Prämedikation ist jedoch jedenfalls
als verspätet zu werten. Jedenfalls sollte
der Zeitpunkt der Aufklärung so gewählt
werden, dass die Patientin/der Patient nicht
in eine psychische Zwangslage versetzt
wird. Dokumentiert werden sollte in diesen
Fällen, dass die Patientin/der Patient nach
entsprechender Aufklärung den diagnos-
tischen Eingriff ausdrücklich noch am selben
Tag wünscht.
Diese Aufklärung sollte außerhalb des Unter-
suchungsraumes, vor der medikamentösen
Prämedikation und ohne Zeitdruck für die
Patientin/den Patienten mittels
Unterschrift durch die Ärztin/
den Arzt und PatientInnen
bestätigt und dokumentiert
werden.
RA Dr. Karin Prutsch
RA Dr. Jörg Herzog
E-Mail:
E-Mail:
Grazer Impftag
am 18. Oktober
Ein Fixpunkt im Veranstaltungskalender:
Der Grazer Impftag im Hotel Paradies. Zu Gast
ist der deutsche Sozialmediziner Jan Leidel.
Vortragende und Programm
• Jörg Pruckner: „Die Grenzen der Vorsorgemedizin“
• Ingomar Mutz: „Impfplan 2014 Update“
• Jan Leidel: „Vergleich der deutschen und österreichischen Impfempfeh-
lungen“
• Martina Weiss: „Die Zukunft des Impfens aus der Sicht von GSK“
• Michael Kundi: „Was bringt die Massenimpfung gegen HPV Impfung
wirklich?“
• Peter Kreidl: „Die Masernsituation in Europa mit Fokus auf nosokomi-
aler Transmission“
• Herwig Kollaritsch: „Hepatitis A und B – alles klar?“
• Markus Seidel: „Impfungen bei Kindern mit Immunsuppression“
• Astrid Sonnleitner: „Durchbruchsinfektionen bei steirischen Kindern,
die gegen Rotaviren geimpft wurden“
• Georg Steindl: „Epidemiologie invasiver Meningokokkenerkrankungen
in Österreich“
• Werner Zenz: „Impfungen gegen Meningokokken der Gruppe B“
Die Österreichische Liga für Präven-
tivmedizin (ÖLPM) veranstaltet auch
in diesem Jahr, gemeinsam mit der
Ärztekammer Steiermark, der Wissen-
schaftlichen Akademie für Vorsorge-
medizin, der Apothekerkammer, dem
Land Steiermark, der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse, der Med-Uni
Graz sowie dem Arbeitskreis für Prä-
vention (AKP), den Grazer Impftag.
Die wissenschaftliche Leitung der Ver-
anstaltung obliegt Werner Zenz.
Die Resonanz unter den Besuchern war
in den letzten sehr positiv. Ansporn
genug für die VeranstalterInnen, um
auch in diesem Jahr wieder ein hochka-
rätiges Programm auf die Beine zu stel-
len (siehe Infokasten). Unter anderem
konnte Werner Zenz den deutschen
Virologen und Sozialmediziner Jan
Leidel als Vortragenden für den Impf-
tag gewinnen. Leidel leitete von 1985
bis 2009 das Gesundheitsamt der Stadt
Köln und ist in zahlreichen Instituti-
onen des öffentlichen Gesundheitswe-
sens in Deutsch-
land engagiert.
1996 wurde Leidel,
aufgrund seiner
Verdienste für den
Öffentlichen Ge-
sundheitsdienst,
mit der „Johann-
Peter-Frank-Me-
daille“, die höchste
Auszeichnung des
Bundesverbandes
der Ärzte im Öffentlichen Gesund-
heitsdienst, verliehen. Am Grazer
Impftag wird Leidel einen „Vergleich
der deutschen und österreichischen
Impfempfehlungen“ ziehen.
Beginn des Impftages ist um 9 Uhr.
Das Ende ist für 16 Uhr vorgesehen.
Anmeldungen und weitere Informati-
onen unter:
E-Mail:
Tel. 0662/63 29 40,
Fax: 0662/64 15 16.
Jan Leidel referiert
am Grazer Impftag.
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