Ærzte
Steiermark
 || 04|2014
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Hautpflegemittel sind vorrä-
tig zu halten. Im Bedarfsfall
sind Gesichtsmaske, Schutz-
brille und Schutzkleidung
(Kunststoffeinmalschürzen)
für die Ärztin/den Arzt
selbst und allenfalls auch
für MitarbeiterInnen zur
Verfügung zu stellen.
y
Natürliche Pf lanzen mit
Erde sind unzulässig. Hier
gibt es eine Veränderung
im Vergleich zur bisherigen
Hygiene-VO, nach welcher
in Behandlungsräumen ge-
nerell gar keine Pflanzen
zulässig waren. Begründet
wurde dies mit möglichem
Schädlings- und Schimmel-
befall und der potenziell
allergenen Wirkung. Viel-
fach haben sich Ärztinnen
und Ärzte daher bislang
mit (leicht abwischbaren)
Kunststoffpflanzen beholfen.
Nunmehr gilt das Verbot
aber nur noch für Topf-
pflanzen mit Erde. Schnitt-
blumen oder Topfpflanzen
in Hydrokultur sind dem-
nach nun auch in Behand-
lungsräumen möglich, in
Behandlungsräumen mit
erhöhtem Kontaminations-
risiko aber nicht zu emp-
fehlen.
y
In Behandlungsräumen ist
die Haltung/der Zutritt von
Tieren unzulässig. Auf der
Webseite
.
at findet sich im Download-
center ein Informations-
schild „Hundeverbot“ zum
selbst Ausdrucken.
Behandlungsräume mit
Kontaminationsrisiko
und spezielle
Behandlungsräume
In Behandlungsräumen mit
Kontaminationsrisiko ist
zusätzlich zum oben ausge-
führten folgendes nötig:
y
Ha ndwa s c hp l a t z
m i t
Warm- und Kaltwasser
y
händebedienungsfreie Spen-
der für Seife und alkoho-
lisches Händedesinfektions-
mittel
y
Einma l-Papierhandtuch-
spender
y
Abfallkorb
Ein Kontaminationsrisiko
ist gegeben, wenn pathogene
oder toxologische Verunrei-
nigungen zu befürchten sind,
also z.B. bei der Blutabnahme,
nicht aber dort, wo „nur“ So-
nografien, EKG oder Lungen-
funktionsprüfungen durchge-
führt werden.
Zudem sollen in diesen Be-
reichen mit Kontaminations-
gefahr die Wandbeläge bis ca.
zwei Meter ab Fußbodenni-
veau leicht zu reinigen und
gegebenenfalls zu desinfizie-
ren sein. Glatte, nicht poröse
Oberflächen sind vorteilhaft.
Am einfachsten ist die Rei-
nigung möglich, wenn ein
entsprechender Wandanstrich
(z.B. mit Latexfarbe) verwen-
det wurde.
Aus dieser Vorgabe ergibt sich
auch, dass keine Stoffvorhänge
verwendet werden sollten. Wer
Stoffvorhänge verwendet, weil
es aufgrund der im betref-
fenden Raum durchgeführten
Leistungen möglich ist, muss
diese waschen (40°C mit Des-
infektionswaschmittel). Eine
Alternative zu Stoffvorhän-
gen sind (ebenfalls regelmä-
ßig zu reinigende) Kunststoff-
Vorhänge oder der gänzliche
Verzicht auf Vorhänge und
stattdessen die Verwendung
von satiniertem Glas. Entspre-
chende (auch stilvolle) Sicht-
schutzfolien gibt es zum Auf-
kleben für bereits bestehende
Fenster.
Die Hygiene-VO schließt
Wandverzierungen nicht
ausdrücklich aus. Weil aber
auch Bilderrahmen Staubfän-
ger und bei Verunreinigung
möglicherweise nicht leicht
zu reinigen sind, sollte nach
Möglichkeit auf aufwändige
Bilderrahmen verzichtet und
könnten stattdessen rahmen-
lose Bildhalter oder Poster
verwendet werden.
Eingriffsräume
Für spezielle Behandlungsräu-
me, die invasiven Eingriffen
dienen, die über einfache en-
doskopische Untersuchungen
hinausgehen, gibt es in der Hy-
giene-VO keine über die oben
stehenden hinausgehenden
Vorgaben. Die ÖÄK kann für
diese Räume verbindliche,
fachspezifische Hygiene-Stan-
dards nach dem Stand der me-
dizinischen Wissenschaften
auf ihrer Homepage publizie-
ren. Betroffene Ärztinnen und
Ärzte werden allenfalls mittels
Rundschreibens darüber in-
formiert.
Sanitärbereiche
Die Toiletten sind auszustatten
mit
y
Waschgelegenheit für Hände
y
Seifenspender
y
Papierhandtücher
y
Abfallkorb
y
Händebedienungsfeier Spen-
der für Händedesinfektions-
mittel – nur imPersonal-WC
Erwähnenswert ist in diesem
Zusammenhang, dass die Ar-
beitnehmerInnenschutzbe-
stimmungen getrennte WCs
für Personal und PatientInnen
vorsehen. Nach Geschlecht
getrennte WCs sind nur dann
nötig, wenn je Geschlecht
mindestens fünf Arbeitneh-
merInnen regelmäßig im Be-
trieb beschäftigt sind. Das
Stmk. BauG regelt, dass Auf-
enthaltsräume und Sanitärein-
richtung durch einen Vorraum
getrennt sein müssen. Die
Türen müssen nach außen
aufgehen. Fensterlose Toilet-
tenräume sind nur zulässig,
wenn eine wirksame Lüftung
gewährleistet ist.
Lagerräume
Medizinische Güter und Hilfs-
mittel (z.B. Verbandsmaterial)
sind gemäß den Produkter-
fordernissen trocken, staub-
geschützt und gegebenenfalls
entsprechend temperiert zu
lagern. Die sachgerechte Lage-
rung von Arzneimitteln und
Medizinprodukten ist nach
der jeweiligen Herstelleranga-
be zu gewährleisten.
Sonstige Hinweise
In einer Ordination sind Dis-
kretion und Verschwiegenheit
unerlässlich. Um die Diskre-
tion zu gewährleisten, müs-
sen in manchen Fällen auch
(einfache) bauliche Voraus-
setzungen geschaffen werden.
Idealerweise wird die Anmel-
dung mit jeder Patientin/je-
dem Patienten einzeln, separat
von allen anderen Mithöre-
rInnen, vorgenommen. Der
Wartebereich und die Anmel-
dung sollten generell gut von-
einander abgeschirmt sein. Ist
weder das eine, noch das an-
dere baulich möglich, können
z.B. zwei Anmelde-Plätze mit
einem entsprechenden Sicht-
schutz voneinander getrennt
und zusätzlich ein entspre-
chender Sicherheitsabstand
zwischen den PatientInnen
vorgegeben werden
(Markie-
rung am Boden und
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