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Ærzte
Steiermark
 || 04|2014
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Vergabe ausge­schriebener
Planstellen
im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Steiermark und
den steirischen § 2-Krankenversicherungsträgern
Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeinmedizin
Punkteanzahl
Graz – Innere Stadt
Dr. Karin TRIEBL
34,0
Graz – Geidorf
Dr. Klemens AMMANN
32,0
Veitsch, Bezirk Bruck-Mürzzuschlag
Dr. Georg MÜLLER
27,4
Groß St. Florian, Bezirk Deutschlandsberg
Dr. Gerald STROHMEIER
28,9
Liezen, Bezirk Liezen
Dr. Christina HÄMMERLE
27,4
Markt Hartmannsdorf, Bezirk Weiz
Dr. Martina PRILASSNIG-ERBEN
28,9
ÄrztInnen für Allgemeinmedizin  
als Nachfolgepraxis
Punkteanzahl
Graz – Jakomini
Dr. Selcuk YÖRÜK
37,7
Gratkorn, Bezirk Graz-Umgebung
Dr. Sylvia LEITGEB
31,7
Bad Waltersdorf, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Dr. Martin LUX
41,6
Altaussee, Bezirk Liezen
Dr. Claudia WALLNER
39,9
Kaindorf, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Zurückziehung der Ausschreibung und der Kündigung.
Fachärztinnen und Fachärzte
Innere Medizin
Graz – Linkes Murufer-Süd
Dr. Alexander DODER
38,0
Bad Gleichenberg, Bezirk Südoststeiermark
Dr. Hans Peter PAINSIPP
39,0
Kinder- und Jugendheilkunde
Mureck, Bezirk Südoststeiermark
Diese Planstelle konnte nicht besetzt werden.
FachärztInnen als Nachfolgepraxis
Augenheilkunde und Optometrie
Graz – Zentrum-Links
Zurückziehung der Ausschreibung und der Kündigung.
PlanstellenAusschreibung
04/2014
Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeinmedizin
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Kaindorf
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.07.2014
Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste werden
von der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert. Bei einer
Nichtbewerbung erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes
bzw. Reihungsraumes.
Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nachfolgepraxis und bei der
Ausschreibung von Gesellschaftsanteilen an Gruppenpraxen besteht keine
Bewerbungspflicht.
Eine Nichtbewerbung führt zu keiner Streichung aus der
Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschrie-
benen Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten ange-
führten Bedingungen mitbewerben.
Für die Bewerbung ist der aufgelegte
Bewerbungsbogen mit allen für die
Bewerbung notwendigen Unterlagen
bei der Ärztekammer für Steiermark,
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens
29.4.2014
einzureichen.
Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder
auf der Homepage der Ärztekammer
unter
Niedergelassene Ärzte
abrufbar.
Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen
nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:
QQ
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in
deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen)
QQ
Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; so-
fern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung
vorzulegen)
QQ
Staatsbürgerschaftsnachweis
QQ
Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
QQ
Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestellter
Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer
QQ
Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskrankenkasse
oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staats-
gebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes,
der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates.
Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die
Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregi-
sterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung
der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Plan-
stelle an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse weitergeleitet.
Für den Geschäftsausschuss der steirischen
§
2-Krankenversicherungsträger:­
Direktor Dr. Robert Gradwohl (Geschäftsführer), Obfrau Mag.
a
Verena Nuss-
baum (Vorsitzende)
Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident)
Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe
der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfü-
gung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.
Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir
Sie, die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
Gemä
ß §
4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den
Steirischen
§
2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtver-
trages, sowie gem.
§
3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekam-
mer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen
Gesamtvertrages, gem.
§
3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen
Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.
§
4 Abs 1 des
zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt
für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden
nachstehende Planstellen ausgeschrieben:
1...,46,47,48,49,50,51,52,53,54,55 57,58,59,60,61,62,63,64,65,66,...68