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Ærzte
Steiermark
 || 01|2015
Ærzte
Steiermark
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Foto: Ärztekammer
Kommunikation
Steuer
HR Dr. Herbert Emberger ist Steu-
erkonsulent der Österreichischen
Ärztekammer. Lange Jahre war er
Kammeramtsdirektor der Ärzte-
kammer Steiermark.
Kirchenbeiträge als
Sonderausgaben nur bei
gesetzlich anerkannten
Religionsgesellschaften
VfGH vom 07.10.2014,
B 905/2013
Der Verfassungsgerichtshof
hat bei der Behandlung der
Kirchenbeiträge als Sonder-
ausgaben gegen die recht-
liche Differenzierung zwi-
schen anerkannten und nicht
anerkannten Religionsgesell-
schaften keine verfassungs-
rechtlichen Bedenken. Die
unterschiedliche Handha-
bung ist dann verfassungs-
rechtlich unbedenklich, wenn
sie begründbar ist und die
Anerkennung der Religions-
gesellschaft nach sachlichen
Gesichtspunkten erfolgt und
wenn sie bei Vorliegen der
im Gesetz umschriebenen
Voraussetzungen auch durch-
setzbar ist.
Der Gesetzgeber verfügt bei
der Festlegung von Sonder-
ausgabentatbeständen, die
privates Handeln im Wege
einer einkommensteuerlichen
Entlastung fördern, über ei-
nen weiten rechtspolitischen
Gestaltungsspielraum. Diesen
hat der Gesetzgeber nicht
überschritten, wenn er auf
anerkannte Religionsgemein-
schaften für die Abzugsfähig-
keit der Kirchenbeiträge als
Sonderausgaben abstellt und
somit nicht anerkannte Reli-
gionsgemeinschaften von die-
ser Begünstigung ausschließt.
Das gilt auch aus dem Blick-
winkel der europäischen
Menschenrechtskonvention.
Austausch von Rohren
im Wasserleitungsnetz –
aktivierungspflichtiger
Herstellungsaufwand
VwGH vom 21.11.2013,
2011/15/0114
Aktivierungspf lichtige Her-
stellung mit der Folge der
Verteilung der Kosten auf die
Jahre der Nutzung (AfA) liegt
vor, wenn ein Wirtschafts-
gut erstmals geschaffen wird,
ebenso wenn durch auf Wer-
terhöhung gerichtete Maß-
nahmen auf ein bestehendes
Wirtschaftsgut dessen We-
sensart geändert wird. Das ist
insbesondere gegeben, wenn
die Maßnahmen zur Erweite-
rung, z.B. Aufstockung eines
Gebäudes, oder zu über den
ursprünglichen Zustand hi-
nausgehenden wesentlichen
Verbesserungen führen.
Der Austausch eines wesent-
lichen Teils eines Wirtschafts-
guts im Sinne einer General-
sanierung stellt allerdings kei-
ne Herstellungsmaßnahme
dar, wenn die Wesensart des
Wirtschaftsguts beibehalten
bleibt. Daran ändert auch die
Verwendung eines besseren
Materials oder eine moderne
Ausführung nichts. Im kon-
kreten Fall wurden allerdings
bei einem umfangreichen
Wasserleitungsnetz die beste-
henden Rohre durch breitere
Rohre ersetzt, d.h. die Maß-
nahme war auf Erhöhung der
Wasserdurchflussmenge, d.h.
auch eine Kapazitätsauswei-
tung um über 50%, ausgerich-
tet. Damit ist die Qualifikati-
on als aktivierungspflichtiger
Herstellungsaufwand nicht
als rechtswidrig zu erkennen.
Auslandsschuljahr
– Kosten als außerge­
wöhnliche Belastung
VwGH vom 10.01.2014,
2012/15/0037
Die Tochter des Steuerpflichti-
gen hat in ihren Besuch eines
Oberstufenrealgymnasiums
ein Auslandsschuljahr an ei-
ner High School in Kapstadt,
Südafrika, eingeschoben, um
ihre Englischkenntnisse fun-
diert zu vertiefen und sich
interkulturell weiterzubilden.
Das Auslandsschuljahr wurde
als 6. AHS-Schulstufe aner-
kannt.
Der VwGH hat festgestellt,
dass die Kosten im Wege
des monatlichen Pauschal-
betrags von 110 Euro als au-
ßergewöhnliche Belastung
anzuerkennen sind. Dies
deshalb, da der Gesetzgeber
nach den schulrechtlichen
Bestimmungen von einem ei-
genen Ausbildungswert eines
begrenzen Auslandsschulbe-
suchs imHinblick auf das Ziel
der Verstärkung der Fremd-
sprachenkompetenz ausgeht.
Diese Verstärkung besteht
unabhängig von einem inlän-
dischen Fremdsprachenun-
terricht. Im Einzugsgebiet des
Wohnortes bestand keine ent-
sprechende Ausbildungsmög-
lichkeit, die einem fremdspra-
chigen Auslandsschulbesuch
gleichwertig wäre. Daher sind
die Aufwendungen als außer-
gewöhnliche Belastung mit
dem Pauschbetrag zu berück-
sichtigen.
Tierarztkosten für
Haustiere – keine
außergewöhnliche
Belastung
VwGH vom 30.01.2014,
2010/15/0191
Zur Anschaffung von Haus-
tieren für private Zwecke
entscheidet sich der Steuer-
pflichtige aus freien Stücken.
Eine rechtliche oder sittliche
Verpf lichtung zur Haltung
von Haustieren besteht nicht.
Somit sind die Tierarztko-
sten für die Behandlung ei-
ner Krebserkrankung eines
Hundes nicht als außerge-
wöhnliche Belastung absetz-
bar.
Nichtärztlicher Chiro­
praktiker – keine Um­
satzsteuerbefreiung
VwGH vom 27.02.2014,
2009/15/0212
Der Betreffende hat von sei-
nem Vater das Wissen über
Chiropraktik erworben. Er
hat dann nach dem Tod des
Vaters versucht, die Chiro-
praktik auszuüben und seit
etlichen Jahren beschäftigt er
sich ausschließlich mit seiner
Tätigkeit als Chiropraktiker.
Steuerrecht: aktuelle Judikatur
der Oberstgerichte
Zusammengestellt von
Herbert Emberger
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Untitled-5 1
09.01.2015 08:17:37
Schutz für (Nicht)raucher
Die Initiative „Don‘t smoke“
ist zur mächtigen Stimme für einen besseren
Nichtraucherschutz in Österrreich geworden. An die 18.000 Menschen ha-
ben bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben.
Die Österreichische Gesell-
schaft für Hämatologie &
medizinische Onkologie
(OeGHO) steht hinter der im
Vorjahr gestarteten Initiative
„Don‘t smoke“. Das Ziel: um-
fassender Schutz für Nicht-
raucherinnen und Nichtrau-
cher nach internationalen
Standards. Dazu gehören vor
allem ein Rauchverbot in allen
(auch) von Nichtraucherinnen
und -rauchern genutzten In-
nenräumen – das heißt auch
in der Gastronomie –, ein
wirkungsvoller Jugendschutz
und eine zweckgewidmete
Tabaksteuer-Erhöhung. Die
Stimme des Projekts ist der
Grazer Onkologe, Prof. Hell-
mut Samonigg, Präsident der
OeGHO.
Die Kampagne wird vor allem
online geführt, der Forde-
rungskatalog hat bereits an
die 18.000 Unterstützerinnen
und Unterstützer gefunden,
darunter zahlreiche Promi-
nente.
Einen Unterstützer hat die
Initiative verloren: Der be-
kannte NEWS-Journalist
Kurt Kuch ist kürzlich an
Lungenkrebs verstorben. Sein
tragischer Tod hat aber den
Forderungen zusätzliches Ge-
wicht gegeben:
PolitikerInnen aller Couleurs
und viele Medien haben den
Forderungskatalog des „Don‘t
smoke“-Projekts aufgegriffen.
Damit ist das Projekt auch zu
einem Vermächtnis geworden.
„Beschämenderweise ist Österreich bei
der Tabakkontrolle das Schlusslicht im
gesamten europäischen Raum. (…) Als
Mediziner kann man dem nicht länger
zusehen.“
Hellmut Samonigg
Links:
Foto: Fotolia, Conclusio
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