AERZTE Steiermark | Jänner - page 12-13

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Es war ein einstimmiger Be-
schluss der Vollversamm-
lung der Ärztekammer Stei-
ermark im Dezember: Auf
Antrag von Finanzreferentin
Astrid Preininger wird die
Kammerumlage für die stei-
rischen Ärztinnen und Ärzte
gesenkt.
Netto Auswirkung
Auslöser war die Vereinba-
rung mit KAGes und Land,
die eine deutliche Erhöhung
der Grundgehälter von lan-
desbediensteten Ärztinnen
und Ärzten bringt.
Dabei hat sich die Ärztekam-
mer darauf festgelegt, dass
sich die erhöhten Bruttoein-
kommen durch eine beglei-
tende Senkung der Kamme-
rumlage auch netto besser
auswirken sollen.
Die Kammerumlage für ange-stellte Ärztinnen und Ärzte
wurde von 2,35 auf 2,00
Prozent gesenkt. Die 0,35
Prozentpunkte entsprechen
einer prozentuellen Senkung
von fast 15 Prozent. Gleich-
zeitig ist die Kammerumlage
mit 97,33 Euro „gedeckelt“.
Nutznießer sind aber nicht
nur Landesbedienstete, son-
dern alle angestellten Ärz-
tinnen und Ärzte, unabhän-
gig vom Arbeitgeber. Also
auch jene, die bei anderen
Spitalsträgern oder sozialen
Krankenversicherungen be-
schäftigt sind.
Auch Niedergelassene
Eine Senkung der Kammer­
umlage gibt es auch bei den
niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten – und zwar von
bisher ebenfalls 2,35 Prozent
auf 2,2 Prozent. Das ist eine
Reduktion von immerhin
rund 6,4 Prozent.
Kostenstellenrechnung
Die unterschiedlichen Reduk-
tionen sind einfach erklärt:
Der Senkung liegt eine pe-
nible Kostenstellenrechnung
über Leistungen bzw. Auf-
wand zugrunde.
Pensionen: keine
Prozent-Änderungen
Keine prozentuellen Verände-
rungen gibt es bei der Alters-
vorsorge. Das betrifft sowohl
die staatliche ASVG-Versi-
cherung (Dienstnehmeranteil
Pension 10,5 Prozent, Kran-
kenversicherung Angestellte
3,82, Unfallversicherung 1,3
Prozent) als auch den Beitrag
zum Wohlfahrtsfonds. Dieser
liegt (ohne Kammerumlage)
altersabhängig bei 10,58 bis
16,13 Prozent des reinen Brut-
to-Grundgehalts. Dieser Bei-
trag wirkt sich aber auch ent-
sprechend auf den Pensions-
anspruch (und die anderen
Leistungen) aus. Das heißt,
das Geld landet sozusagen
auf dem eigenen „Sparkonto“.
Im Gegensatz zur staatlichen
Pension ist die ärztliche Pen-
sion auch nicht nach oben
limitiert, wobei die ASVG-
Höchstpension für die große
Mehrheit nicht erreichbar ist.
Reduziert wurden jedoch die
Beiträge zur Krankenbeihilfe
– von 0,6 auf 0,5 Prozent und
der Bestattungsbeihilfe um
0,3 Prozentpunkte des Brut-
togrundgehalts.
12
Ærzte
Steiermark
 || 01|2015
In einein-
halb Jahren
sollten alle
b e r u f s b e -
r e c h t i g t e n
Ä r z t i n n e n
und Ärzte
e i n
DFP-
Diplom be-
sitzen. Was
tut die Aka-
demie, da-
mit dieses
Ziel erreicht
wird?
Ich darf prä-
zisieren: Das
D F P - D i -
plom ist der
beste und
eindeutigste
N a c h w e i s
für die Ärz-
tinnen und
Ärzte. Dieser
kann aber
auch durch
die Vorlage
von For t-
bildungsbe-
stätigungen
(online über
das Fortbildungskonto oder
in Papierform) im Umfang
eines DFP-Diploms erfolgen.
Es ist klar, dass die Ärzteschaft
zeitgerecht über alle zur Ver-
fügung stehenden Kommuni-
kationswege erreicht werden
muss, damit sie dieses, vom
Gesetzgeber vorgegebene und
durchaus ambitionierte Ziel
erfüllen kann. Gemeinsam
mit unseren Partnern, den
Landesärztekammern, den
Bundesfachgruppen, den Spi-
talsträgern bzw. Kranken-
häusern, wissenschaftlichen
Gesellschaften, Fachmedi-
en etc. setzen wir daher in
den nächsten 20 Monaten
intensive Kommunikations-
aktivitäten. In der externen
Kommunikation gilt es, auf
die unterschiedliche Fortbil-
dungssituation der Ärztinnen
und Ärzte einzugehen und
mit Fingerspitzengefühl ver-
schiedene Gruppen zu errei-
chen: Jene, die sich ohnehin
fortbilden, werden motiviert,
ihre Fortbildung auch nach-
zuweisen. Diejenigen, die sich
noch nicht ausreichend fort-
bilden, werden angeregt, sich
diesem Thema intensiver zu
widmen.
Im Schnitt kommt jeder Arzt
auf knapp 60 DFP-Punkte
pro Jahr – aber das Problem
ist, dass zu viele vom Durch-
schnitt abweichen, trotz inten-
siver Bemühungen der Akade-
mie. Dringen Sie nicht durch?
Die ärztliche Fortbildung be-
ruht auf dem Individuali-
tätsprinzip und wird von den
Ärztinnen und Ärzten un-
terschiedlich und individuell
wahrgenommen. Übergeord-
net geht es darum, die Ärzte-
schaft auf den gemeinsamen
Fahrplan zum Fortbildungs-
nachweis einzustimmen und
bestmöglich beim Fortbil-
dungsnachweis zu unterstüt-
zen. Der Akademie kommt
in diesem Zusammenhang
vorrangig eine koordinative
Funktion zu – wir stellen die
notwendige Infrastruktur zur
Verfügung und sorgen im
Auftrag der Österreichischen
Ärztekammer dafür, dass ös-
terreichweit ein einheitlicher
Rahmen für Ärztefortbildung
existiert. Die Landesärzte-
kammern wiederum arbeiten
wesentlich näher mit ihren
Mitgliedern zusammen und
versuchen hier, noch zusätz-
lich zu motivieren. Gemein-
sam haben wir dadurch in
den letzten Jahren eine hohe
Durchdringungsrate erreicht,
der Effekt blieb aber latent,
weil es keine Verpflichtung
gab. Die aktuellsten Zahlen
zeigen, dass sich dies nun
in zählbaren Diplomausstel-
lungen quantifizieren lässt.
Wie antworten Sie auf Klagen
über den bürokratischen Auf-
wand für das DFP-Diplom?
Entscheiden sich die Ärz-
tinnen und Ärzte für die
Dokumentation in Papier-
form, so zeitigt das natür-
lich entsprechenden büro-
kratischen Aufwand. Seit
2007 bieten wir das online-
Fortbildungskonto über die
Plattform meindfp.at an, das
auch bereits mehr als 30.700
Ärztinnen und Ärzte für die
Dokumentation bis hin zum
Diplomantrag nutzen. Nicht
zuletzt die steigende User-
Zahl zeigt, dass dieses Konto
großen Nutzen und auch eine
spürbare Erleichterung beim
Fortbildungsnachweis stiftet.
Auch in Zahlen gegossen be-
stätigt sich dieses Bild: 2014
beantragten bereits über 85
Prozent der Ärztinnen und
Ärzte das DFP-Diplom online.
Erhebliche Unterschiede beim
DFP gibt es zwischen der Be-
teiligung der niedergelassenen
und der angestellten Ärzte.
Wie ist das erklärbar?
Diese Unterschiede sind zum
Teil historisch und durch ex-
terne Einflussfaktoren, wie
z.B. Reihungsrichtlinien und
deren Punkteschema, be-
dingt. Da ÖÄK-Diplome, so
auch das DFP-Diplom, ein
zentrales Reihungskriterium
bei der Praxiseröffnung dar-
stellen, prägt sich bei den
niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten bereits in einer
sehr frühen Berufsphase ein
starkes Bewusstsein für Fort-
bildungsdokumentation aus.
Ungeachtet dessen findet aber
insbesondere im angestell-
ten Bereich unglaublich viel
Fortbildung statt, die bislang
innerhalb des Diplom-Fort-
bildungs-Programms einfach
nicht erfasst wurde. Es ist uns
daher auch klar, dass wir un-
sere externen Kommunikati-
onsaktivitäten sehr stark auf
diesen Bereich fokussieren
müssen.
Mit den neuen rechtlichen Be-
stimmungen gibt es auch Kon-
trollen und Strafandrohungen.
Ist das nötig, damit Ärzte ge-
nug für ihre Fortbildung tun?
Die Ärzteschaft ist die Be-
rufsgruppe mit dem höchsten
Fortbildungsbewusstsein in
Österreich. Das ist eine feine,
im Selbstverständnis begrün-
dete Ausgangssituation, auf
der wir unsere weit gestreuten
Kommunikationsaktivitäten
aufsetzen. In den nächsten
Monaten steht aus diesem
Grund die Begleitung und
Motivation der Ärztinnen
und Ärzte auf dem Weg
zum Fortbildungsnachweis
im Vordergrund. Sanktionen
sind erst der letzte Schritt,
der sich aber konsequent aus
den gesetzlichen Vorgaben
ableitet.
Dr. Peter Niedermoser ist
Präsident der Oberösterrei-
chischen Ärztekammer und
des Wissenschaftlichen Beirats
der Akademie der Ärzte. Er
arbeitet als am Krankenhaus
der Barmherzigen Schwestern
in Linz.
„Feine Ausgangslage“
Umlage gesenkt, Steuer steigt
Peter Niedermoser,
Präsident des Wissenschaftlichen Beirats der
Akademie der Ärzte, ist überzeugt: Bald wird das ärztliche Fortbildungs­
bewusstsein auch in der Fortbildungsdokumentation sichtbar werden.
Die Ärztekammer Steiermark
hat ein Versprechen von den Dienstrechtsver-
handlungen mit der KAGes eingelöst: die Senkung der Kammerumlage. Beson-
ders erfreulich: Sie betrifft nicht nur landesbedienstete, sondern alle Ärztinnen
und Ärzte. Das Nettoeinkommen deutlich erhöhen könnte allerdings eine – richtige
– Steuerreform. Von der Gehaltserhöhung für die steirischen SpitalsärztInnen geht
fast die Hälfte in Form von Lohnsteuern in das Bundesbudget. Die ebenfalls disku-
tierte Senkung der steuerbegünstigten Wohlfahrtsfondsbeiträge würde die Lohn-
steuerbelastung weiter erhöhen.
Akademie-Präsident
Peter Niedermoser:
„Sanktionen sind erst
der letzte Schritt, der
sich aber konsequent
aus den gesetzlichen
Vorgaben ableitet.“
Freude beim
Finanzminister
Den größten Nutzen von
der Grundgehaltserhöhung
haben die Spitalsärztinnen
und -ärzte selbst. Einen (fast
gleich) hohen hat allerdings
auch der Finanzminister.
Denn die aktuelle Lohnsteuer
beträgt von brutto 25.000 bis
60.000 Euro pro Jahr rund
43,2 Prozent und bei Ein-
kommen von brutto mehr als
60.000 Euro sogar 50 Pro-
zent. Bis auf die niedrigsten
Gehaltsstufen sind die Er-
höhungen bei den Ärzteein-
kommen durchwegs mit 50
Prozent Lohnsteuer belastet.
Besonders stark sind jene be-
troffen, deren Jahreseinkom-
men durch die Erhöhung ab
2015 die 60.000-Euro-Marke
überschreitet.
Eine Senkung der ärztlichen
Altersvorsorge würde dem
Bundesbudget zusätzlich
helfen. Ein geringerer Wohl-
fahrtsfondsbeitrag bedeutet
automatisch mehr Lohnsteuer.
Ob die diskutierte Lohnsteu-
erreform kommt und Abhilfe
bringen wird, kann man nur
spekulieren. Eines aber ist ge-
wiss: Österreich hat hier einen
deutlichen Wettbewerbsnach-
teil gegenüber Deutschland
– dort fiele der Abzug beim
gleichen Bruttoeinkommen
deutlich geringer aus.
Foto: Laresser
Bis auf die niedrigsten Gehaltsstufen sind
die Erhöhungen bei den Ärzteeinkommen
durchwegs mit 50 Prozent Lohnsteuer belastet.
Ærzte
Steiermark
 || 01|2015
13
5.110+ (Einkommen–25.000)x15.125
35.000
20.235+(Einkommen–60.000)x0,5
Lohnsteuerberechnung für Einkommen
über 25.000 bis 60.000 Euro/Jahr
Lohnsteuerberechnung für Einkommen
über 60.000 Euro/Jahr
Formeln zur Lohnstuerberechnnung (Quelle MBF)
ÄRzteKammer
1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11 14-15,16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28-29,30-31,32-33,...60
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