

ÆRZTE
Steiermark
|| 11|2016
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Foto:
ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
LKH Hochsteiermark: Wieder
Ruhe bei Ruhezeiten
Quelle: Ärztekammer Steiermark
Lehrpraxis-Barometer
Wie geht es der Lehrpraxis?
Diese Frage wird heftig
diskutiert. Im „Lehrpraxis-Barometer“ wird nicht diskutiert,
sondern konstatiert.
Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:
7
Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:
5
Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen
an der Gesamtzahl in Prozent:
71,00
Stand: Oktober 2016
ÖÄK Prüfung Ärztin/Arzt
für Allgemeinmedizin:
27.02.2017 (Anmeldeschluss 23.01.2017)
29.05.2017 (Anmeldeschluss 24.04.2017)
28.08.2017 (Anmeldeschluss 24.07.2017)
27.11.2017 (Anmeldeschluss 23.10.2017)
Termine ÖÄK Facharztprüfungen:
https://www.arztakademie.at/pruefungen/oeaek-facharzt-pruefung/oeaek-pruefungstermine-2017/
Die noch fehlenden Termine werden laufend auf unserer
Homepage ergänzt.
Belastung wird wieder gemessen
Im Jahr 2015 haben Ärztekammer, Universität und Medi-
zinische Universität Graz eine wissenschaftliche Studie zu
Belastungen, Burnout und Depression unter steirischen
Ärzten durchgeführt. Nun hat die Folgestudie begonnen.
Die Fragebögen werden am Institut für Psychologie der
Universität Graz ausgewertet.
Auch am Herzkatheter des
LKH Bruck gilt natürlich das
Arbeitsruhegesetz. Und es
kommt für die drei dort täti-
gen Ärzte immer wieder zur
Anwendung, völlig gesetze-
skonform: Ein unerwarteter
Einsatz löst eine Ersatzruhe-
zeit aus (siehe Kasten, §6, Abs.
1, Arbeitsruhegesetz).
Aber im Sommer 2016 wur-
de alles anders. Auf Basis
eines Gutachtens („Zwei-Zeit-
kreise-Theorie“) wurde nur
mehr ein Teil der Arbeits-
zeiten berücksichtigt – was zu
deutlich weniger Ruhezeiten
für die Betroffenen führte.
Der zuständige Spitalsärzte-
vertreter teilte das der Ärzte-
kammer mit. Der Fall wurde
rechtlich geprüft. Ergebnis:
Die „Theorie“ ist nicht geset-
zeskonform. Diese Position
wird auch durch ein OGH-
Urteil untermauert, das einen
ähnlich gelagerten Fall in
Innsbruck behandelte.
Kurienobmann Martin Wehr-
schütz wandte sich daher an
die Personalabteilung der
Steiermärkischen Kranken-
anstaltengesellschaft.
Ergebnis: Die auf der „Zwei-
Zeitkreise-Theorie“ basieren-
de, schlechtere Regelung wird
laut schriftlicher Mitteilung
durch die Leiterin des Perso-
nalmanagements, Christine
Grünauer-Leisenberger, zu-
rückgenommen.
In Sachen Ersatzruhezeiten
kehrt beim Herzkatheter-
Team in Bruck also wieder
Ruhe ein. Es gilt die gesetzes
konforme Regelung.
Die Ruhezeitenregelung an
der Herzkatheter-Ambulanz des LKH Hochsteiermark, Standort Bruck
wurde zu Ungunsten der Arbeitnehmer geändert. Eine Intervention hat jetzt geholfen.
Arbeitsruhegesetz (ARG), §6, Abs. 1
Der Arbeitnehmer, der während seiner wöchent-
lichen Ruhezeit beschäftigt wird, hat in der folgenden
Arbeitswoche Anspruch auf Ersatzruhe, die auf seine
Wochenarbeitszeit anzurechnen ist. Die Ersatzruhe
ist im Ausmaß der während der wöchentlichen Ruhe-
zeit geleisteten Arbeit zu gewähren, die innerhalb von
36 Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten
Arbeitswoche erbracht wurde.