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ÆRZTE

Steiermark

 || 11|2016

47

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Änderungen

y

Die Altersgrenze für die

Übergabepraxis wird ent-

sprechend der Regelung in

§ 342 ASVG, in dem die

Altersgrenze für Einzel-

verträge von Vertragsärz-

tinnen und Vertragsärzten

auf 70 festgelegt ist, von

65 auf 70 Jahre angehoben.

y

Wenn ein Bewerber in der-

selben Ausschreibung für

mehr als eine Planstelle erst-

gereiht ist und eine Überga-

bepraxis ablehnt, wird diese

Übergabepraxis dem Zweit-

gereihten zugesprochen,

wie es bisher schon gelebte

Praxis war. Diese Rege-

lung wurde in den §4a-Ge-

samtvertrag aufgenommen.

y

Eine Verlängerung der Über-

gabepraxis um höchstens

ein weiteres Jahr ist mög-

lich. Die Befristung dieser

Möglichkeit wurde aus der

Vereinbarung gestrichen.

y

Eine Mitarbeitspflicht des

Übernehmers im Ausmaß

von mindestens 25 Prozent

über den gesamten Über-

gabezeitraum wird nun fix

vorgesehen.

y

In der Vergangenheit war

es immer wieder der Fall,

dass der Übernehmer der

Übergabepraxis mit Beginn

seines Einzelvertrages seine

Ordination nicht an der

Adresse der Übergabepraxis,

sondern an einem anderen

Ort eröffnet hat. Daher wird

festgelegt, dass dies für die

Dauer eines Quartals nach

Beginn des Einzelvertrages

in der Regel nicht mög-

lich sein soll. Liegen jedoch

Gründe vor, die nicht in

dem Einfluss des Überneh-

mers liegen (z. B. Nicht-

verlängerung des Mietver-

trages für die Ordinations-

räumlichkeiten durch den

Vermieter, zur Erlangung

einer Hausapotheke ist eine

Verlegung erforderlich …),

kann im Einvernehmen der

Gesamt ver tragspar teien

Übergabepraxis: Manches wird

jetzt einfacher und klarer

Die Vereinbarung über

die Übergabepraxis wurde in einer

Arbeitsgruppe der Ärztekammer und der GKK Steiermark

überarbeitet. Manches wird jetzt einfacher.

Altersgrenze für die

Übergabepraxis

ALT

65 Jahre

NEU

70

Jahre

Verlängerung der

Übergabepraxis um

höchstens ein Jahr

Möglichkeit

wird fix in den

Gesamtvertrag

aufgenommen.

„Die Übergaberegelung

ist jetzt wird jetzt

wesentlich lebbarer. Ich

freue mich, dass dieser

Erfolg gelungen ist.“

Norbert Meindl, stv.

Kurienobmann und

Verhandler

Foto: Schiffer