

ÆRZTE
Steiermark
|| 11|2016
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NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Änderungen
y
Die Altersgrenze für die
Übergabepraxis wird ent-
sprechend der Regelung in
§ 342 ASVG, in dem die
Altersgrenze für Einzel-
verträge von Vertragsärz-
tinnen und Vertragsärzten
auf 70 festgelegt ist, von
65 auf 70 Jahre angehoben.
y
Wenn ein Bewerber in der-
selben Ausschreibung für
mehr als eine Planstelle erst-
gereiht ist und eine Überga-
bepraxis ablehnt, wird diese
Übergabepraxis dem Zweit-
gereihten zugesprochen,
wie es bisher schon gelebte
Praxis war. Diese Rege-
lung wurde in den §4a-Ge-
samtvertrag aufgenommen.
y
Eine Verlängerung der Über-
gabepraxis um höchstens
ein weiteres Jahr ist mög-
lich. Die Befristung dieser
Möglichkeit wurde aus der
Vereinbarung gestrichen.
y
Eine Mitarbeitspflicht des
Übernehmers im Ausmaß
von mindestens 25 Prozent
über den gesamten Über-
gabezeitraum wird nun fix
vorgesehen.
y
In der Vergangenheit war
es immer wieder der Fall,
dass der Übernehmer der
Übergabepraxis mit Beginn
seines Einzelvertrages seine
Ordination nicht an der
Adresse der Übergabepraxis,
sondern an einem anderen
Ort eröffnet hat. Daher wird
festgelegt, dass dies für die
Dauer eines Quartals nach
Beginn des Einzelvertrages
in der Regel nicht mög-
lich sein soll. Liegen jedoch
Gründe vor, die nicht in
dem Einfluss des Überneh-
mers liegen (z. B. Nicht-
verlängerung des Mietver-
trages für die Ordinations-
räumlichkeiten durch den
Vermieter, zur Erlangung
einer Hausapotheke ist eine
Verlegung erforderlich …),
kann im Einvernehmen der
Gesamt ver tragspar teien
Übergabepraxis: Manches wird
jetzt einfacher und klarer
Die Vereinbarung über
die Übergabepraxis wurde in einer
Arbeitsgruppe der Ärztekammer und der GKK Steiermark
überarbeitet. Manches wird jetzt einfacher.
Altersgrenze für die
Übergabepraxis
ALT
65 Jahre
NEU
70
Jahre
Verlängerung der
Übergabepraxis um
höchstens ein Jahr
Möglichkeit
wird fix in den
Gesamtvertrag
aufgenommen.
„Die Übergaberegelung
ist jetzt wird jetzt
wesentlich lebbarer. Ich
freue mich, dass dieser
Erfolg gelungen ist.“
Norbert Meindl, stv.
Kurienobmann und
Verhandler
Foto: Schiffer