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ÆRZTE

Steiermark

 || 11|2016

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NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Foto: Stelzl, Thomas Jantzen

Unterschiedliche Verhältnisse

Ist Österreich gerecht

versorgt? Laut einer kürzlich veröffentlichten parlamentarischen

Anfragebeantwortung müssen GKK-Versicherte beträchtliche Unterschiede hinnehmen.

Zur Stärkung von KMUs und der Freien Be-

rufe wurde eine steuerliche Begünstigung

geschaffen: der investitionsbedingte Ge-

winnfreibetrag. Claudia Urschler, Leiterin

des Centers für Freie Berufe der Steier-

märkischen Sparkasse in Graz, betreut mit

Ihrem zwölfköpfigen Team Freiberufler in

allen finanziellen Belangen.

Wie hilft der investitionsbedingte

Gewinnfreibetrag Steuern zu sparen?

Claudia Urschler:

Ab dem Abgabenänderungs-

gesetz 2014 sind Wohnbauwandelschuldver-

schreibungen, die dem Anlagevermögen ab

Anschaffungsdatum mindestens vier Jahre

gewidmet werden, als begünstigungsfähige

Wertpapiere zulässig. Bis zu 175.000 Euro

Gewinn können Sie mit dem Gewinnfreibe-

trag 13 % Ihres Gewinns des laufenden Ge-

schäftsjahres einkommensteuerfrei stellen.

Weitere Gewinne bis 350.000 Euro können

mit 7 % bzw. bis max. 580.000 Euro mit 4,5

% einkommensteuerfrei gestellt werden. Bis

zu 30.000 Euro Gewinn steht Ihnen ein au-

tomatisch berücksichtigter Grundfreibetrag

(€ 3.900) zu. Über den Grundfreibetrag hin-

aus können Sie Investitionen in begünstigte

Wertpapiere oder bestimmte Sachanlagen

steuerlich bis zu einem Maximalausmaß von

45.350 Euro geltend machen.

Wer wird gefördert?

Urschler:

Natürliche Personen, als Einnah-

men-Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer.

Auch Steuerpflichtige, die über keinen Betrieb

im Sinn des Einkommensteuergesetzes verfü-

gen, können den Gewinnfreibetrag nützen –

z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer (mehr als

25 % beteiligt) oder Aufsichtsräte.

Was wird gefördert?

Urschler:

Die Anschaffung von Wohnbau-

wandelschuldverschreibungen und von un-

gebrauchten, abnutzbaren, körperlichen

Anlagegütern mit mindestens 4-jähriger Nut-

zungsdauer, z.B. Maschinen, Geräte, EDV-

Anlagen und Fiskal-LKWs. Die normale Abnut-

zung können Sie zusätzlich geltend machen.

Ausgeschlossen sind z.B. PKWs, geringwerti-

ge und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Schei-

den Anlagegüter vorzeitig aus, müssen Sie

den geltend gemachten Freibetrag im Nach-

hinein versteuern.

Ihr Tipp für unsere Leser?

Urschler:

In Anbetracht des derzeitigen Zin-

sumfeldes und der in der Behaltedauer von

vier Jahren nicht möglichen KESt-Befreiung

mag es für den einen oder anderen nicht at-

traktiv erscheinen Wohnbauanleihen zu kau-

fen. Es gilt hier jedoch der Grundsatz: Eine

bessere Rendite als keine Einkommensteuer

zu zahlen, kann man für sein eingesetztes Ka-

pital risikolos nicht erhalten!

Was Sie heuer zum Steuern sparen noch unbedingt tun sollten!

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem

Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse

unserer Anleger hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines

Wertpapiers zu. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Der Wert von Wertpapieren und deren Ertrag können sowohl steigen als

auch fallen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Wertpapiere weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Personen, die am Erwerb von Wertpapieren

interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e), insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Zu den Beschränkungen des Vertriebs von Wertpapieren

an amerikanische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Stand der Information: September 2015.

Kontakt:

Claudia Urschler, Leiterin Center für Freie Berufe

Steiermärkische Sparkasse

Tel. 05 0100 – 36811

claudia.urschler@steiermaerkische.at www.steiermaerkische.at

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19.10.2016 11:02:57

Eine Ende Oktober veröf-

fentlichte parlamentarische

Anfragebeantwortung zeigt:

Je nach Bundesland kommen

auf einen GKK-Vertragsarzt

zwischen 711 und 1015 An-

spruchsberechtigte der jewei-

ligen Landes-GKK (AM und

allgemeine Fachärzte). Schaut

man sich nur die Allgemein-

medizin an, schwanken die

Zahlen zwischen 1.148 und

1.952. Die Geografie ist keine

schlüssige Erklärung – außer

man sieht Ähnlichkeiten zwi-

schen Wien und Tirol.

Je weniger Anspruchsberech-

tigte auf eine Arztpraxis kom-

men, desto dichter ist die

Versorgung.

Anspruchsberechtigte der Landes-GKK/GKK-Vertragsarzt*

Wie viele GKK-Anspruchsberechtigte kommen auf einen Vertragsarzt?

/GKK-Vertragsallgemeinmediziner

Quelle: Parlamentarische

Anfragebeantwortung,

HV d. Sozialversicherungsträger,

*GKK-Vertragsarzt bezieht sich auf

die Zahl der Allgemeinmediziner

und allg. Fachärzte.

Vorarlberg

Salzburg

Steiermark

Niederösterreich

Burgenland

Wien

Kärnten

Tirol

Oberösterreich

500

1000

1500