

ÆRZTE
Steiermark
|| 11|2016
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NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Foto: Stelzl, Thomas Jantzen
Unterschiedliche Verhältnisse
Ist Österreich gerecht
versorgt? Laut einer kürzlich veröffentlichten parlamentarischen
Anfragebeantwortung müssen GKK-Versicherte beträchtliche Unterschiede hinnehmen.
Zur Stärkung von KMUs und der Freien Be-
rufe wurde eine steuerliche Begünstigung
geschaffen: der investitionsbedingte Ge-
winnfreibetrag. Claudia Urschler, Leiterin
des Centers für Freie Berufe der Steier-
märkischen Sparkasse in Graz, betreut mit
Ihrem zwölfköpfigen Team Freiberufler in
allen finanziellen Belangen.
Wie hilft der investitionsbedingte
Gewinnfreibetrag Steuern zu sparen?
Claudia Urschler:
Ab dem Abgabenänderungs-
gesetz 2014 sind Wohnbauwandelschuldver-
schreibungen, die dem Anlagevermögen ab
Anschaffungsdatum mindestens vier Jahre
gewidmet werden, als begünstigungsfähige
Wertpapiere zulässig. Bis zu 175.000 Euro
Gewinn können Sie mit dem Gewinnfreibe-
trag 13 % Ihres Gewinns des laufenden Ge-
schäftsjahres einkommensteuerfrei stellen.
Weitere Gewinne bis 350.000 Euro können
mit 7 % bzw. bis max. 580.000 Euro mit 4,5
% einkommensteuerfrei gestellt werden. Bis
zu 30.000 Euro Gewinn steht Ihnen ein au-
tomatisch berücksichtigter Grundfreibetrag
(€ 3.900) zu. Über den Grundfreibetrag hin-
aus können Sie Investitionen in begünstigte
Wertpapiere oder bestimmte Sachanlagen
steuerlich bis zu einem Maximalausmaß von
45.350 Euro geltend machen.
Wer wird gefördert?
Urschler:
Natürliche Personen, als Einnah-
men-Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer.
Auch Steuerpflichtige, die über keinen Betrieb
im Sinn des Einkommensteuergesetzes verfü-
gen, können den Gewinnfreibetrag nützen –
z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer (mehr als
25 % beteiligt) oder Aufsichtsräte.
Was wird gefördert?
Urschler:
Die Anschaffung von Wohnbau-
wandelschuldverschreibungen und von un-
gebrauchten, abnutzbaren, körperlichen
Anlagegütern mit mindestens 4-jähriger Nut-
zungsdauer, z.B. Maschinen, Geräte, EDV-
Anlagen und Fiskal-LKWs. Die normale Abnut-
zung können Sie zusätzlich geltend machen.
Ausgeschlossen sind z.B. PKWs, geringwerti-
ge und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Schei-
den Anlagegüter vorzeitig aus, müssen Sie
den geltend gemachten Freibetrag im Nach-
hinein versteuern.
Ihr Tipp für unsere Leser?
Urschler:
In Anbetracht des derzeitigen Zin-
sumfeldes und der in der Behaltedauer von
vier Jahren nicht möglichen KESt-Befreiung
mag es für den einen oder anderen nicht at-
traktiv erscheinen Wohnbauanleihen zu kau-
fen. Es gilt hier jedoch der Grundsatz: Eine
bessere Rendite als keine Einkommensteuer
zu zahlen, kann man für sein eingesetztes Ka-
pital risikolos nicht erhalten!
Was Sie heuer zum Steuern sparen noch unbedingt tun sollten!
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem
Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse
unserer Anleger hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines
Wertpapiers zu. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Der Wert von Wertpapieren und deren Ertrag können sowohl steigen als
auch fallen. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie bei der Rückgabe Ihrer Wertpapiere weniger als den ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. Personen, die am Erwerb von Wertpapieren
interessiert sind, sollten vor einer etwaigen Investition den/die aktuelle(n) Prospekt(e), insbesondere die darin enthaltenen Risikohinweise, lesen. Zu den Beschränkungen des Vertriebs von Wertpapieren
an amerikanische Staatsbürger entnehmen Sie die entsprechenden Hinweise dem Prospekt. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Stand der Information: September 2015.
Kontakt:
Claudia Urschler, Leiterin Center für Freie Berufe
Steiermärkische Sparkasse
Tel. 05 0100 – 36811
claudia.urschler@steiermaerkische.at www.steiermaerkische.atCFB_Aerztekammerzeitung_178x120mm_4c_1610.indd 1
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Eine Ende Oktober veröf-
fentlichte parlamentarische
Anfragebeantwortung zeigt:
Je nach Bundesland kommen
auf einen GKK-Vertragsarzt
zwischen 711 und 1015 An-
spruchsberechtigte der jewei-
ligen Landes-GKK (AM und
allgemeine Fachärzte). Schaut
man sich nur die Allgemein-
medizin an, schwanken die
Zahlen zwischen 1.148 und
1.952. Die Geografie ist keine
schlüssige Erklärung – außer
man sieht Ähnlichkeiten zwi-
schen Wien und Tirol.
Je weniger Anspruchsberech-
tigte auf eine Arztpraxis kom-
men, desto dichter ist die
Versorgung.
Anspruchsberechtigte der Landes-GKK/GKK-Vertragsarzt*
Wie viele GKK-Anspruchsberechtigte kommen auf einen Vertragsarzt?
/GKK-Vertragsallgemeinmediziner
Quelle: Parlamentarische
Anfragebeantwortung,
HV d. Sozialversicherungsträger,
*GKK-Vertragsarzt bezieht sich auf
die Zahl der Allgemeinmediziner
und allg. Fachärzte.
Vorarlberg
Salzburg
Steiermark
Niederösterreich
Burgenland
Wien
Kärnten
Tirol
Oberösterreich
500
1000
1500