Previous Page  17 / 68 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 17 / 68 Next Page
Page Background

ÆRZTE

Steiermark

 || 11|2016

17

Anzeige

Ärztliche Bestäti-

gungen zum Absetzen

von der Steuer

GRAZER FORTBILDUNGSTAGE

Ärzte werden oftmals von ihren Patienten

gebeten, ärztliche Bestätigungen für die

Geltendmachung von außergewöhnlichen

Belastungen im Rahmen der Steuerer-

klärung auszustellen. Dazu gibt es eine

Entscheidung zur Anerkennung von

Kosten einer Kur als außergewöhnliche

Belastung: Der Kuraufenthalt muss aus

medizinischen Gründen zur Heilung oder

Linderung der Krankheit nachweislich

notwendig sein sowie grundsätzlich unter

ärztlicher Begleitung und Aufsicht erfolgen.

Die Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthaltes

ist durch ein ärztliches Zeugnis, aus dem

sich die Notwendigkeit und Dauer der

Reise sowie das Reiseziel ergeben, nach-

zuweisen. Werden zu einem Kuraufenthalt

von einem Träger der gesetzlichen Sozi-

alversicherung Zuschüsse geleistet, kann

dies einem Gutachten gleich gehalten

werden. Wird vom Arzt kein bestimmter

Kurort angeführt und wird in weiterer Folge

die grundsätzliche Therapie dennoch von

der Krankenkasse bewilligt, so ist nach

Ansicht des UFS nur von einer Geneh-

migung der Behandlung, nicht aber von

der Bewilligung eines Kuraufenthalts im

Ausland auszugehen. Das bedeutet, dass

die vom Patienten getragenen Reisekosten

und Kosten des Hotels im Ausland nicht

als außergewöhnliche Belastung abgesetzt

werden können. Im gegenständlichen Fall

konnten daher lediglich die vom Patienten

gezahlten Therapiekosten, soweit nicht

von der Krankenkasse übernommen, als

außergewöhnliche Belastung geltend

gemacht werden. Auch wenn man dem

Patienten helfen möchte, ist von reinen

Gefälligkeitsbestätigungen jedenfalls abzu-

raten, da bei vorsätzlich falschen Angaben

im Extremfall sogar finanzstrafrechtlich eine

Beitragstäterschaft die Folge sein kann.

6

„Ist es nicht so, dass die Integration der neu gewon-

nenen Erkenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in

unser ärztliches Handeln den Mehrwert ausmacht, auf

den es ankommt? Wenn es uns gelingt im Sinne unserer

Patientinnen und Patienten die ärztlichen Leistungen

dynamisch zu aktualisieren, dann bleiben wir am Stand

der Zeit und bieten die bestmögliche Versorgung.“

Hermann Toplak, Fortbildungsreferent

der Ärztekammer Steiermark

Gesundheitslandesrat Christopher Drexler bei der

Eröffung der Grazer Fortbildungstage 2016 im

Hörsaalzentrum der Medizinischen Universität Graz

und Vizerektorin Doris Lang-Loidolt.

Zwei der Referenten: Prim. Univ.-Prof. Gerhard Most-

beck, Univ.-Prof. Erich Sorantin