

ÆRZTE
Steiermark
|| 11|2016
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Ärztliche Bestäti-
gungen zum Absetzen
von der Steuer
GRAZER FORTBILDUNGSTAGE
Ärzte werden oftmals von ihren Patienten
gebeten, ärztliche Bestätigungen für die
Geltendmachung von außergewöhnlichen
Belastungen im Rahmen der Steuerer-
klärung auszustellen. Dazu gibt es eine
Entscheidung zur Anerkennung von
Kosten einer Kur als außergewöhnliche
Belastung: Der Kuraufenthalt muss aus
medizinischen Gründen zur Heilung oder
Linderung der Krankheit nachweislich
notwendig sein sowie grundsätzlich unter
ärztlicher Begleitung und Aufsicht erfolgen.
Die Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthaltes
ist durch ein ärztliches Zeugnis, aus dem
sich die Notwendigkeit und Dauer der
Reise sowie das Reiseziel ergeben, nach-
zuweisen. Werden zu einem Kuraufenthalt
von einem Träger der gesetzlichen Sozi-
alversicherung Zuschüsse geleistet, kann
dies einem Gutachten gleich gehalten
werden. Wird vom Arzt kein bestimmter
Kurort angeführt und wird in weiterer Folge
die grundsätzliche Therapie dennoch von
der Krankenkasse bewilligt, so ist nach
Ansicht des UFS nur von einer Geneh-
migung der Behandlung, nicht aber von
der Bewilligung eines Kuraufenthalts im
Ausland auszugehen. Das bedeutet, dass
die vom Patienten getragenen Reisekosten
und Kosten des Hotels im Ausland nicht
als außergewöhnliche Belastung abgesetzt
werden können. Im gegenständlichen Fall
konnten daher lediglich die vom Patienten
gezahlten Therapiekosten, soweit nicht
von der Krankenkasse übernommen, als
außergewöhnliche Belastung geltend
gemacht werden. Auch wenn man dem
Patienten helfen möchte, ist von reinen
Gefälligkeitsbestätigungen jedenfalls abzu-
raten, da bei vorsätzlich falschen Angaben
im Extremfall sogar finanzstrafrechtlich eine
Beitragstäterschaft die Folge sein kann.
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„Ist es nicht so, dass die Integration der neu gewon-
nenen Erkenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in
unser ärztliches Handeln den Mehrwert ausmacht, auf
den es ankommt? Wenn es uns gelingt im Sinne unserer
Patientinnen und Patienten die ärztlichen Leistungen
dynamisch zu aktualisieren, dann bleiben wir am Stand
der Zeit und bieten die bestmögliche Versorgung.“
Hermann Toplak, Fortbildungsreferent
der Ärztekammer Steiermark
Gesundheitslandesrat Christopher Drexler bei der
Eröffung der Grazer Fortbildungstage 2016 im
Hörsaalzentrum der Medizinischen Universität Graz
und Vizerektorin Doris Lang-Loidolt.
Zwei der Referenten: Prim. Univ.-Prof. Gerhard Most-
beck, Univ.-Prof. Erich Sorantin