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ÆRZTE

Steiermark

 || 11|2016

21

Ärztinnen und Ärzte. Ob die-

se in einer (nach Möglich-

keit vernetzten) Einzelpraxis

oder in einer Teamstruktur

(Gruppenpraxis, Job Sharing,

Zentrum) tätig sind, spielt

in dem Zusammenhang nur

eine untergeordnete Rolle.

Zu den Zahlen: Nur um das

Verhältnis zwischen zu ver-

sorgenden GKK-Patienten

und GKK-Vertragsärzten auf

den Stand von 2005 zu brin-

gen, wären zumindest 150

zusätzliche Stellen nötig. Eine

Ausweitung der Kapazitäten,

die nötig ist, um, wie ver-

langt, die Spitalsambulanzen

zu entlasten, ist in dieser

Rechnung noch gar nicht be-

rücksichtigt. Und auch nicht,

dass die Steiermark im Ös-

terreichvergleich zu den im

Kassenbereich fachärztlich

nicht gerade überversorgten

Bundesländern gehört.

ziele, genauso übrigens wie

die steirische GKK, bei Wei-

tem übererfüllt hat und die

KAGes seit Jahren österrei-

chischer Sparmeister ist, wird

da ausgeblendet.

Macht

Die bisher nur im Entwurf

vorliegende 15a-Vereinbarung

zwischen Bund und Ländern

gibt den Krankenkassen mehr

Macht. Was angesichts der

schleichenden Erosion bei

den Kassenleistungen (siehe

Grafik oben) die Gefahr mit

sich bringt, dass die Kran-

kenkassen noch mehr auf die

eigene Bilanz und noch weni-

ger auf die Verbesserung der

Leistungen schauen werden.

Strukturen

Das Krankenanstalten-Ar-

beitszeitgesetz hat die ärzt-

lichen Arbeitsressourcen

reduziert, einfach weil die

Seiersberg-Syndrom

Welche Folgen rechtliche Re-

alitätsverweigerung auf Dauer

hat, zeigt ein aktuelles Bei-

spiel aus einem anderen Be-

reich: Im politischen Kampf

um das Einkaufszentrum Sei-

ersberg gibt es praktisch keine

Chance auf eine politische

und rechtliche Lösung mehr,

die allgemeine Zustimmung

findet. Die Wurzeln liegen

aber in Fehlern (oder sollte

man sagen in der Ignoranz)

der Vergangenheit.

Die aktuellen Vorgänge rund

um das Gesundheitszentrum

Mariazell lassen befürchten,

dass diese realitätsverwei-

gernde Haltung, die jegliche

Bedenken als grundsätzlichen

Widerstand verunglimpft und

beiseite wischt, kein Einzelfall

ist. Das Gegenteil wäre aber

im Interesse der Bevölke-

rung. Denn nur ein Konzept

auf (auch rechtlich) stabilen

Beinen kann langfristig funk-

tionieren.

Vielfalt

So viel Konzentration wie

nötig, so viel Nähe wie mög-

lich. Denn – was bei Gesund-

heitsreform-Debatten gerne

ausgeblendet wird – kurze

Wege sind ein wesentlicher

Qualitätsfaktor, egal ob es um

akute Notfälle, die Behand-

lung chronischer Patienten

oder auch Angehörige geht,

die ihre stationär aufgenom-

menen Angehörigen besu-

chen wollen. Ein junger, mo-

biler Mensch fährt gerne 150

Kilometer für eine ärztliche

Behandlung oder auch einen

günstigen Flachbild-Fernse-

her. Ein alter Mensch, der

schwere Tumorschmerzen hat

und auf öffentliche Verkehrs-

mittel angewiesen ist, sieht

das vielleicht anders. Nur: Der

wird kaum gefragt.

Arbeitszeit pro Person ge-

ringer wird. Die Erhöhung

der Beschäftigtenzahlen hat

ihre Grenzen, einfach weil es

nicht genug Ärztinnen und

Ärzte gibt, die im öffentlichen

Gesundheitssystem arbeiten

wollen.

Das Land Steiermark spricht

von 550 zusätzlichen Beschäf-

tigten, die erforderlich wären,

um den Status quo aufrecht-

erhalten zu können. Diese

Zahl könnte man mit einfa-

cheren Mitteln reduzieren,

als es die Schrumpfung der

Standorte auf rund ein Drit-

tel wäre, aber als Schreckge-

spenst taugt sie allemal – vor

allem dann, wenn man keine

Gegenrechnung anstellt.

Denn, um Versorgung halb-

wegs wohnortnahe aufrecht-

zuerhalten, braucht man im

extramuralen Bereich mehr

GESUNDHEITSREFORM

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2005

GKK-(Vertrags)-Ärztinnen und -Ärzte

und

hauptberufliche Wahlärztinnen und -ärzte

in der Steiermark – Verhältnis in Prozent

Mehr Wahlärztinnen &Wahlärzte …

Von 2005 bis 2015 stieg der Anteil der hauptberuflich tätigen Wahlärztinnen und Wahlärzte

an den „Grundversorgern“ (§2-Kassenärztinnen und Ärzte + hauptberufliche Wahlärztinnen)

von rund 29 auf fast 39 Prozent. Quelle: GKK/Ärztekammer Steiermark.