

ÆRZTE
Steiermark
|| 11|2016
21
Ärztinnen und Ärzte. Ob die-
se in einer (nach Möglich-
keit vernetzten) Einzelpraxis
oder in einer Teamstruktur
(Gruppenpraxis, Job Sharing,
Zentrum) tätig sind, spielt
in dem Zusammenhang nur
eine untergeordnete Rolle.
Zu den Zahlen: Nur um das
Verhältnis zwischen zu ver-
sorgenden GKK-Patienten
und GKK-Vertragsärzten auf
den Stand von 2005 zu brin-
gen, wären zumindest 150
zusätzliche Stellen nötig. Eine
Ausweitung der Kapazitäten,
die nötig ist, um, wie ver-
langt, die Spitalsambulanzen
zu entlasten, ist in dieser
Rechnung noch gar nicht be-
rücksichtigt. Und auch nicht,
dass die Steiermark im Ös-
terreichvergleich zu den im
Kassenbereich fachärztlich
nicht gerade überversorgten
Bundesländern gehört.
ziele, genauso übrigens wie
die steirische GKK, bei Wei-
tem übererfüllt hat und die
KAGes seit Jahren österrei-
chischer Sparmeister ist, wird
da ausgeblendet.
Macht
Die bisher nur im Entwurf
vorliegende 15a-Vereinbarung
zwischen Bund und Ländern
gibt den Krankenkassen mehr
Macht. Was angesichts der
schleichenden Erosion bei
den Kassenleistungen (siehe
Grafik oben) die Gefahr mit
sich bringt, dass die Kran-
kenkassen noch mehr auf die
eigene Bilanz und noch weni-
ger auf die Verbesserung der
Leistungen schauen werden.
Strukturen
Das Krankenanstalten-Ar-
beitszeitgesetz hat die ärzt-
lichen Arbeitsressourcen
reduziert, einfach weil die
Seiersberg-Syndrom
Welche Folgen rechtliche Re-
alitätsverweigerung auf Dauer
hat, zeigt ein aktuelles Bei-
spiel aus einem anderen Be-
reich: Im politischen Kampf
um das Einkaufszentrum Sei-
ersberg gibt es praktisch keine
Chance auf eine politische
und rechtliche Lösung mehr,
die allgemeine Zustimmung
findet. Die Wurzeln liegen
aber in Fehlern (oder sollte
man sagen in der Ignoranz)
der Vergangenheit.
Die aktuellen Vorgänge rund
um das Gesundheitszentrum
Mariazell lassen befürchten,
dass diese realitätsverwei-
gernde Haltung, die jegliche
Bedenken als grundsätzlichen
Widerstand verunglimpft und
beiseite wischt, kein Einzelfall
ist. Das Gegenteil wäre aber
im Interesse der Bevölke-
rung. Denn nur ein Konzept
auf (auch rechtlich) stabilen
Beinen kann langfristig funk-
tionieren.
Vielfalt
So viel Konzentration wie
nötig, so viel Nähe wie mög-
lich. Denn – was bei Gesund-
heitsreform-Debatten gerne
ausgeblendet wird – kurze
Wege sind ein wesentlicher
Qualitätsfaktor, egal ob es um
akute Notfälle, die Behand-
lung chronischer Patienten
oder auch Angehörige geht,
die ihre stationär aufgenom-
menen Angehörigen besu-
chen wollen. Ein junger, mo-
biler Mensch fährt gerne 150
Kilometer für eine ärztliche
Behandlung oder auch einen
günstigen Flachbild-Fernse-
her. Ein alter Mensch, der
schwere Tumorschmerzen hat
und auf öffentliche Verkehrs-
mittel angewiesen ist, sieht
das vielleicht anders. Nur: Der
wird kaum gefragt.
Arbeitszeit pro Person ge-
ringer wird. Die Erhöhung
der Beschäftigtenzahlen hat
ihre Grenzen, einfach weil es
nicht genug Ärztinnen und
Ärzte gibt, die im öffentlichen
Gesundheitssystem arbeiten
wollen.
Das Land Steiermark spricht
von 550 zusätzlichen Beschäf-
tigten, die erforderlich wären,
um den Status quo aufrecht-
erhalten zu können. Diese
Zahl könnte man mit einfa-
cheren Mitteln reduzieren,
als es die Schrumpfung der
Standorte auf rund ein Drit-
tel wäre, aber als Schreckge-
spenst taugt sie allemal – vor
allem dann, wenn man keine
Gegenrechnung anstellt.
Denn, um Versorgung halb-
wegs wohnortnahe aufrecht-
zuerhalten, braucht man im
extramuralen Bereich mehr
GESUNDHEITSREFORM
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GKK-(Vertrags)-Ärztinnen und -Ärzte
und
hauptberufliche Wahlärztinnen und -ärzte
in der Steiermark – Verhältnis in Prozent
Mehr Wahlärztinnen &Wahlärzte …
Von 2005 bis 2015 stieg der Anteil der hauptberuflich tätigen Wahlärztinnen und Wahlärzte
an den „Grundversorgern“ (§2-Kassenärztinnen und Ärzte + hauptberufliche Wahlärztinnen)
von rund 29 auf fast 39 Prozent. Quelle: GKK/Ärztekammer Steiermark.