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ÆRZTE

Steiermark

 || 11|2015

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ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Fotos: Manfred Lach

Quelle: Ärztekammer Steiermark

Lehrpraxis-Barometer

Wie geht es der Lehrpraxis?

Diese Frage wird heftig

diskutiert. Im „Lehrpraxis-Barometer“ wird nicht diskutiert,

sondern konstatiert.

Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:

12

Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:

6

Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen

an der Gesamtzahl in Prozent:

50,00

Stand: Oktober 2015

David Windisch, Obmann

der Sektion Turnusärzte in

der Ärztekammer Steiermark,

sowie Karlheinz Kornhäusl,

stellvertretender Kurienob-

mann in Land und Bund, aber

auch Bundesobmann der Sek-

tion Turnusärzte, referierten

gemeinsam und erklärten die

Hintergründe und Motive

aus Sicht der „Jungen“, der

Ärztinnen und Ärzte in Aus-

bildung.

Die Juristin Claudia Grinsch-

gl – sie leitet die Ausbildungs-

abteilung in der Ärztekammer

Steiermark – fasste in ihrem

Impulsreferat viele der Fragen

zusammen, die in letzter Zeit

an sie herangetragen worden

waren. Dabei ging es um die

Übergangszeiten, Fragen der

neuen Facharztbezeichungen

und die Anerkennung von

Ausbildungszeiten.

In der anschließenden, ein-

stündigen Diskussion wurden

eine Reihe persönlicher Fra-

gen gestellt und beantwortet.

Generelle Zweifel gab es auch.

Vor allem die Frage, wie ein

derart anspruchsvolles Aus-

bildungskonzept angesichts

der neuen Arbeitszeitrege-

lungen und des Ärzteman-

gels gelebt werden kann, be-

schäftigte viele. Hier gab es

zwei Antworten: Wehrschütz

wies darauf hin, dass es not-

wendig sei, „große Pflöcke

einzuschlagen“, und nicht

in einer Art vorauseilendem

Gehorsam die Ausbildungs-

qualität zu opfern. Es sei

die Aufgabe der Träger, die

entsprechenden Rahmenbe-

dingungen zu schaffen.

Vor allem Windisch und

Kornhäusl wiesen darauf hin,

dass durch die Regelung des

mitverantwortlichen Bereichs

nun mehr Raum für tatsäch-

liche Ausbildung geschaffen

worden sei.

www.aerztekammer.at/ausbildung

Valorisierung

der Arztprüfungsgebühren

Prüfungsgebühren ab 1.1.2016

Ab 1.1.2016 wurden die Prüfungsgebühren

für die Arztprüfungen wie folgt festgelegt:

€ 416,00 für ÖÄK Prüfungen zum Arzt für Allgemein­

medizin (derzeit beträgt die Prüfungsgebühr € 412,00)

€ 832,00 für ÖÄK Facharztprüfungen (derzeit beträgt

die Prüfungsgebühr € 824,00)

Fotos oben (von links nach rechts):

Wehrschütz, Piswanger-Sölkner,

Glehr, Grinschgl, Kornhäusl und

Windisch.

Unten: Die Referentinnen und

Referenten hörten zu und be-

antworteten die Fragen aus dem

Publikum.