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NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

ÆRZTE

Steiermark

 || 09|2015

55

PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG

09/2015

Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste

werden von der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert.

Bei einer Nichtbewerbung erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste

des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.

Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nachfolgepraxis und bei

der Ausschreibung von Gesellschaftsanteilen an Gruppenpraxen

besteht keine Bewerbungspflicht.

Eine Nichtbewerbung führt zu kei-

ner Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.

Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschrie-

benen Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten

angeführten Bedingungen mitbewerben.

Für die Bewerbung ist der aufgelegte

Bewerbungsbogen mit allen für

die Bewerbung notwendigen Unterlagen

bei der Ärztekammer für

Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens

08.10.2015

ein-

zureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark

erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer

unter www.aekstmk.

or.at/Formulare/Niedergelassene

Ärzte

abrufbar.

Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt

werden.

Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark

sind:

Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die

Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:

QQ

Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht

in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung

vorzulegen)

QQ

Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Mo-

nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubi-

gte Übersetzung vorzulegen)

QQ

Staatsbürgerschaftsnachweis

QQ

Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter

angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärz-

tekammer

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskranken-

kasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt inner-

halb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen

Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines

Assoziationsstaates.

Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steier-

mark und die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage

eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich;

die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird

automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische

Gebietskrankenkasse weitergeleitet.

Für den Geschäftsausschuss der steirischen

§

2-Kran­

kenversicherungsträger:Mag. Gernot Leipold (Geschäftsführer), Obfrau

Mag.

a

Verena Nussbaum (Vorsitzende)

Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident)

Anmerkung:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die terminge-

rechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekam-

mer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.

Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersu-

chen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der

Sie tagsüber erreichbar sind.

Gemä

ß §

 4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den

Steirischen

§

 2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtver-

trages, sowie gem.

§

3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekam-

mer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen

Gesamtvertrages, gem.

§

 3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen

Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen

Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.

§

 4 Abs. 1 des

zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt

für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden

nachstehende Planstellen ausgeschrieben:

PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG

09/2015

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin

Graz

Graz – Gösting

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2016

Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Pöllau

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2016

Bezirk Südoststeiermark

Jagerberg

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2016

Bezirk Südoststeiermark

St. Stefan i. Rosental

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.07.2016

Ausschreibung als Nachfolgepraxis für 1 Jahr

Graz

Graz – Eggenberg

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2016

Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Hartberg

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2016

Bezirk Murtal

Fohnsdorf

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2016

Bezirk Voitsberg

Voitsberg

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2016

Fachärztinnen und Fachärzte

Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten

Graz - Zentrum - Links

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.07.2016

Urologie

Graz - Zentrum - Rechts

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2016

Kinder- und Jugendheilkunde

Leoben, Bezirk Leoben

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

:1

ab 01.04.2016

Ausschreibung als Nachfolgepraxis für 1 Jahr

Kinder- und Jugendheilkunde

Judenburg, Bezirk Murtal

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2016

Lungenkrankheiten

Graz - Zentrum - Links

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2016