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ÆRZTE
Steiermark
|| 09|2015
NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Für einen Erfolg der Errun-
genschaft sind jedoch die
noch nicht gesicherten Rah-
menbedingungen und die da-
mit in Verbindung stehende
Motivation der Beteiligten
ausschlaggebend.
Die Ärztekammer Steiermark
möchte mit diesem Seminar
die Möglichkeit zur Informa-
tion über die letzten Entwick-
lungen, zum Austausch von
Erfahrungen, zum Einholen
neuer Impulse, aber auch Hil-
fen zum Einstieg als Ausbild-
ner anbieten.
tung vom 19. 09. 2012 finden
Sie auf unserer Homepage
im Downloadcenter un-
ter
www.aekstmk.or.at/537.Das Formular zur Beantra-
gung der erweiterten Stell-
vertretung finden Sie eben-
falls auf unserer Homepage
www. aek s tmk .or. at /cms .
php?pageName=494.
Die Regelung wurde auch mit
den Sonderversicherungsträ-
gern in diesem Sinne abge-
schlossen.
Konkrete Anfragen zu den
vertraglichen Grundlagen
bzw. Anregungen zur Serie
stellen Sie den Autoren bitte
telefonisch unter 0316 8044
DW 34 oder per Email unter
ngl.aerzte@aekstmk.or.at.Therapeutische
Aussprache
Die Pos. 147 „Therapeutische
Aussprache“ ist bei einer
Patientin/einem Patienten
auch mehrmals im Quartal
verrechenbar. Die ausführ-
liche therapeutische Aus-
sprache ist grundsätzlich in
der Ordination zu führen.
In medizinisch begründeten
Fällen ist die ausführliche
therapeutische Aussprache
auch im Rahmen einer Visi-
te zulässig.
Die vollständige aktuelle
§2-Kassen-Honorarordnung
finden Sie unter www.aekst-
mk.or.at/539.Quartalsabrechnung
Die Quartalsabrechnungs-
daten müssen bis spätesten
15. des dem Kalender-
vierteljahr folgenden Mo-
nats im Sinne der EDV-
Vereinbarung vom 07. 05.
2014 elektronisch an die
Kasse übermittelt werden.
Es müssen keine Beila-
gen der Kasse gesondert
übermittelt werden (keine
Datenbegleitliste, Bereit-
schaftsdienstaufstellung
und Wegegebührenausweis
sind seit einiger Zeit bereits
weggefallen).
Die komplette EDV-Ver-
einbarung finden Sie im
Downloadcenter auf un-
serer Homepage unter
www.aekstmk.or.at/537.Überweisungs-/
Zuweisungsscheine
Die Überweisungsscheine
müssen zwei Jahre lang
aufbewahrt werden (außer
FachärztInnen für Labor-
medizin und Radiologie –
diese beiden Fachgruppen
müssen die Zuweisungs-
scheine nach wie vor an die
Kasse senden).
§2-KASSEN-TIPPS
GFT: Workshop für
LehrpraxisleiterInnen
Mit der neuen
Ausbildungsordnung gewinnt die Lehrpraxis zu-
mindest in der allgemeinmedizinischen Ausbildung wesentlich
an Bedeutung.
GFT Sem. 51: Workshop
für LehrpraxisleiterInnen
Zeit:
Samstag, 10. 10. 2015, 09.00 –
12.30 Uhr, 4 DFP-Punkte
Ort:
Congress Graz – im Rahmen
der Grazer Fortbildungstage
Programm
09.00 Uhr: MR. Dr. Reinhold
Glehr, Lehrpraxis-Referent:
Begrüßung, Vorstellung
09.10 Uhr: Mag. Claudia
Grinschgl, Abteilungsleitung
ärztliche Ausbildung: Gesetz-
liche Rahmenbedingungen,
alte und neue Ausbildungs-
ordnung, Förderungsricht-
linien bis zur Wirksamkeit
neuer Regelungen, Vergabe-
kriterien, Rasterzeugnis
09.40 Uhr: Dr. Friedrich
Ritter, Lehrpraxis-Inhaber:
Motivation zur Lehrpraxis
seitens des Lernenden und der
Lehrenden, Barrieren, Chan-
cen
10.10 Uhr: Pause
10.30 Uhr: MR Dr. Reinhold
Glehr: Kriterien der Erwach-
senenbildung, Stufen der Su-
pervision, Feedback, Evalua-
tion, Umgang mit Konflikten
11.30 Uhr: Dr. Maria Wend-
ler, Obfrau „Junge Allgemein-
medizin Österreich“: Lehren
und Lernen aus der Sicht
einer Turnusärztin, Erwar-
tungen, Enttäuschungen, Er-
folgserlebnisse
12.00 Uhr: Diskussion
Ende: 12.30 Uhr
Anmeldung
Online:
www.grazerfortbildungstage.atFax: 0316/8044-132
E-Mail:
fortbildung@aekstmk.or.atSeminargebühr:
kostenlos; die Teilnahmege-
bühr wird vom Lehrpraxisre-
ferat übernommen.