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54

ÆRZTE

Steiermark

 || 09|2015

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Für einen Erfolg der Errun-

genschaft sind jedoch die

noch nicht gesicherten Rah-

menbedingungen und die da-

mit in Verbindung stehende

Motivation der Beteiligten

ausschlaggebend.

Die Ärztekammer Steiermark

möchte mit diesem Seminar

die Möglichkeit zur Informa-

tion über die letzten Entwick-

lungen, zum Austausch von

Erfahrungen, zum Einholen

neuer Impulse, aber auch Hil-

fen zum Einstieg als Ausbild-

ner anbieten.

tung vom 19. 09. 2012 finden

Sie auf unserer Homepage

im Downloadcenter un-

ter

www.aekstmk.or.at/537.

Das Formular zur Beantra-

gung der erweiterten Stell-

vertretung finden Sie eben-

falls auf unserer Homepage

www. aek s tmk .or. at /cms .

php?pageName=494.

Die Regelung wurde auch mit

den Sonderversicherungsträ-

gern in diesem Sinne abge-

schlossen.

Konkrete Anfragen zu den

vertraglichen Grundlagen

bzw. Anregungen zur Serie

stellen Sie den Autoren bitte

telefonisch unter 0316 8044

DW 34 oder per Email unter

ngl.aerzte@aekstmk.or.at.

Therapeutische

Aussprache

Die Pos. 147 „Therapeutische

Aussprache“ ist bei einer

Patientin/einem Patienten

auch mehrmals im Quartal

verrechenbar. Die ausführ-

liche therapeutische Aus-

sprache ist grundsätzlich in

der Ordination zu führen.

In medizinisch begründeten

Fällen ist die ausführliche

therapeutische Aussprache

auch im Rahmen einer Visi-

te zulässig.

Die vollständige aktuelle

§2-Kassen-Honorarordnung

finden Sie unter www.aekst-

mk.or.at/539.

Quartalsabrechnung

Die Quartalsabrechnungs-

daten müssen bis spätesten

15. des dem Kalender-

vierteljahr folgenden Mo-

nats im Sinne der EDV-

Vereinbarung vom 07. 05.

2014 elektronisch an die

Kasse übermittelt werden.

Es müssen keine Beila-

gen der Kasse gesondert

übermittelt werden (keine

Datenbegleitliste, Bereit-

schaftsdienstaufstellung

und Wegegebührenausweis

sind seit einiger Zeit bereits

weggefallen).

Die komplette EDV-Ver-

einbarung finden Sie im

Downloadcenter auf un-

serer Homepage unter

www.aekstmk.or.at/537.

Überweisungs-/

Zuweisungsscheine

Die Überweisungsscheine

müssen zwei Jahre lang

aufbewahrt werden (außer

FachärztInnen für Labor-

medizin und Radiologie –

diese beiden Fachgruppen

müssen die Zuweisungs-

scheine nach wie vor an die

Kasse senden).

§2-KASSEN-TIPPS

GFT: Workshop für

LehrpraxisleiterInnen

Mit der neuen

Ausbildungsordnung gewinnt die Lehrpraxis zu-

mindest in der allgemeinmedizinischen Ausbildung wesentlich

an Bedeutung.

GFT Sem. 51: Workshop

für LehrpraxisleiterInnen

Zeit:

Samstag, 10. 10. 2015, 09.00 –

12.30 Uhr, 4 DFP-Punkte

Ort:

Congress Graz – im Rahmen

der Grazer Fortbildungstage

Programm

09.00 Uhr: MR. Dr. Reinhold

Glehr, Lehrpraxis-Referent:

Begrüßung, Vorstellung

09.10 Uhr: Mag. Claudia

Grinschgl, Abteilungsleitung

ärztliche Ausbildung: Gesetz-

liche Rahmenbedingungen,

alte und neue Ausbildungs-

ordnung, Förderungsricht-

linien bis zur Wirksamkeit

neuer Regelungen, Vergabe-

kriterien, Rasterzeugnis

09.40 Uhr: Dr. Friedrich

Ritter, Lehrpraxis-Inhaber:

Motivation zur Lehrpraxis

seitens des Lernenden und der

Lehrenden, Barrieren, Chan-

cen

10.10 Uhr: Pause

10.30 Uhr: MR Dr. Reinhold

Glehr: Kriterien der Erwach-

senenbildung, Stufen der Su-

pervision, Feedback, Evalua-

tion, Umgang mit Konflikten

11.30 Uhr: Dr. Maria Wend-

ler, Obfrau „Junge Allgemein-

medizin Österreich“: Lehren

und Lernen aus der Sicht

einer Turnusärztin, Erwar-

tungen, Enttäuschungen, Er-

folgserlebnisse

12.00 Uhr: Diskussion

Ende: 12.30 Uhr

Anmeldung

Online:

www.grazerfortbildungstage.at

Fax: 0316/8044-132

E-Mail:

fortbildung@aekstmk.or.at

Seminargebühr:

kostenlos; die Teilnahmege-

bühr wird vom Lehrpraxisre-

ferat übernommen.