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ÆRZTE

Steiermark

 || 09|2015

23

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Der Flüchtlingsstrom verstärkt

eine Problematik, die bereits

seit Jahren besteht: Immer öf-

ter suchen Menschen ärztliche

Hilfe, die weder Deutsch noch

eine andere gängige Sprache

sprechen. Um die ärztliche

Aufklärungspflicht erfüllen zu

können, müsste das Gespräch

also übersetzt werden. Aber

woher so schnell eine/n Dol-

metscherIn nehmen – und wer

bezahlt den Aufwand? Zumin-

dest das Zeitproblem könnte

durch das Angebot von Video­

dolmetschen gelöst werden,

verspricht Peter Merschitz,

Geschäftsführer der SAVD Vi-

deodolmetschen GmbH, einer

Gesellschaft, die aus einem ge-

meinsamen Projekt der Platt-

form Patientensicherheit und

des Gesundheitsministeriums

hervorgegangen ist. „Für rund

20 Sprachen können wir inner-

halb von zwei Minuten einen

Dolmetscher stellen, bei den

restlichen 30, die wir anbie-

ten, dauert es maximal zwei

Stunden.“ Gedolmetscht wird

konsekutiv – also indem jeder

abwartet, bis sein Gegenüber

fertig gesprochen hat.

Das Service steht derzeit

werktags von 7 bis 19 Uhr

zur Verfügung; ab 2016 soll

es rund um die Uhr abrufbar

sein. Zum Einsatz kommen

in der Regel Translationswis-

senschaftlerInnen, im Falle

seltener Sprachen gerichtlich

beeidete Sachverständige.

Rund 500 arbeiten derzeit für

SAVD – alle wurden auch in

ihrem medizinischen Wissen

geprüft. „Jeder Kunde über-

gibt uns außerdem Glossare

und Terminologien, die unser

Mitarbeiterstab dann lernen

muss“, betont Merschitz.

Nachfrage steigt

Somit sollte die Verständi-

gung reibungslos funktionie-

ren. „Wir tragen zu hundert

Prozent die Verantwortung

im Bereich der Kommunika-

tion“, so der SAVD-Geschäfts-

führer. Das bedeutet, dass

im Schadensfall der jeweilige

Dolmetscher oder die Dol-

metscherin namhaft gemacht

wird, der oder die vor Gericht

seine/ihre Expertise nach-

weist. Laut Merschitz soll das

als Beweis ausreichen, dass

der Fehler nicht aufgrund

falscher Übersetzung zustan-

de gekommen sein kann.

Ob das wirklich reicht, muss

sich erst weisen. Denn ei-

nen greifbaren Beweis gibt

es nicht: Videogedolmetschte

Gespräche werden nicht ge-

speichert. Ob das auf Dauer

zu halten sein wird, bezweifelt

Peter Schweppe, in der KAGes

Dolmetsch am Monitor

Sprechen Patient und

Arzt keine gemeinsame Sprache, kann Videodolmetschen eine

rasche, zuverlässige Lösung sein, um die Einhaltung der ärztlichen Aufklärungspflicht zu

gewährleisten. Allerdings muss dazu meist die Internetverbindung aufgerüstet werden

und auch die Kosten sind von der Ärzteschaft (noch) selbst zu tragen.

„Wir tragen zu hundert Prozent die Verantwor-

tung im Bereich der Kommunikation.“

Peter Merschitz, SAVD Videodolmetschen