AERZTE Steiermark | Jänner - page 36-37

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Ærzte
Steiermark
 || 01|2015
Ærzte
Steiermark
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Bernd Niehs
Ganzjahres-
vorschreibung 2015
y
Bemessungsgrundlage für
die Vorschreibung 2015 ist
das Einkommen laut Ein-
kommensteuerbescheid des
Jahres 2013.
y
Bitte schicken Sie uns ehest-
möglich Ihren Einkommen-
steuerbescheid 2013, damit
die Beiträge richtig bemes-
sen werden können.
y
Sollten Sie Ihren Einkom-
mensteuerbescheid 2013
noch nicht erhalten haben,
so übermitteln Sie uns bit-
te keine anderen Einkom-
mensunterlagen.
y
Sofern bis Mitte November
2015 kein Einkommensteu-
erbescheid 2013 übermittelt
wird, werden die Beiträge
auf Basis der Höchstbei-
tragsgrundlage berechnet.
y
Falls der Einkommensteu-
erbescheid 2013 bereits von
Ihnen im Herbst 2014 über-
mittelt wurde, wird dieser
nicht noch einmal benötigt.
y
Sollten Sie zusätzlich zu
Ihrer Ordination auch ein
Dienstverhältnis haben, so
erhalten Sie Ende November
eine „Zwischenabrechnung“
hinsichtlich einer allfälligen
Beitragsschuld zum Jahres-
ende.
y
Bei all jenen Ärzten, die
weder einen GKK-Kassen-
vertrag noch ein Dienstver-
hältnis haben, ist gemäß der
Wohlfahrtsfondsbeitrags-
ordnung eine Vorauszah-
lung in Höhe eines Viertels
der Vorschreibung zum je-
weiligen Quartalsende zu
leisten.
Formulare
Die wichtigsten Formulare,
wie z. B. das Antragsfor-
mular für die Krankenbei-
hilfe, das Formularblatt für
die Erklärung der Einkünfte,
Antrag für die Ermäßigung
der Beitragsorientierten Zu-
satzversorgung und weitere
finden Sie auf der Home-
page der Ärztekammer Stei-
ermark im Downloadcenter
unter folgendem Link: http://
php?pageName=125.
Für ÄrztInnen mit einem
GKK-Kassenvertrag
Mit Ende Februar muss der
Stmk. GKK vom Wohlfahrts-
fonds eine Liste mit den je-
weiligen Quartalseinbehalten
bekannt gegeben werden.
Alle Unterlagen, die bis spä-
testens 20.02.2015 an den
Wohlfahrtsfonds übermittelt
werden, werden für den er-
sten Quartalseinbehalt be-
rücksichtigt.
Die weiteren Termine für die
Meldung der Quartalseinbe-
halte an die GKK sind Ende
Mai, Ende August und Ende
November 2015.
Sollte sich zwischen der Mel-
dung des jeweiligen Quartals-
einbehaltes und des Quartal-
sultimos hinsichtlich Ihrer
Vorschreibung etwas ändern,
so können keine Änderungen
der jeweiligen Quartalsein-
behaltsmeldung an die GKK
mehr vorgenommen werden.
Sämtliche Einkommensunter-
lagen und Formulare können
per Post, Fax (0316-8044-136)
oder per E-Mail (wff@aekst-
mk.or.at) übermittelt werden.
wirtschaft
&
Erfolg
AnsprechpartnerInnen
per Tel.: (0316) 8044:
DW 64: Frau Renner
DW 65: Frau Fressel
DW 66: Herr Mag. Niehs
DW 67: Frau Karner
per Fax: (0316) 8044-136
per E-Mail:
Nutzen Sie die Möglichkeit von persönlichen Terminver-
einbarungen, um etwaige Wartezeiten zu vermeiden.
Kundmachung
Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds, des
Geschäftsplans für die Beitragsorientierte Zusatzversor-
gung (BZV), der Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung und
der Umlagenordnung
Beschlossen in der Vollversammlung bzw. Erweiterten
Vollversammlung vom 18.12.2014 und zur Vorlage an
die Aufsichtsbehörde gemäß § 195 Abs. 3 S. 2 ÄrzteG am
19.12.2014 übermittelt.
Die Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds, des
Geschäftsplans für die Beitragsorientierte Zusatzversor-
gung (BZV), der Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung und
der Umlagenordnung treten mit 01.01.2015 in Kraft.
Die geänderten Rechtsgrundlagen sind auf der Homepage
der Ärztekammer für Steiermark
ab-
rufbar.
Dr. Herwig Lindner e. h.
Präsident
Mit einem Informationsbrief
wurden Ende Dezember 2014 alle selbstständig tätigen Ärztinnen und
Ärzte über Abläufe und Termine im Beitragsjahr 2015 informiert. Hier die wichtigsten Informationen in
komprimierter Form.
Das Beitragsjahr 2015
Kursort: Steiermarkhof Graz -
6 Termine: jeweils Freitag (10.30-18.00 Uhr) & Samstag (09.00-15.45 Uhr)
29./30. Mai, 26./27. Juni, 25./26. September,
6./7. November, 11./12. Dezember 2015, 29./30. Jänner 2016
Ausbildung zum Erwerb des ÖÄK-Diploms Ernährungsmedizin
Fortbildung aktuell
Anmeldung & Informationen
Auskünfte: Frau Michaela Hutter
Telefon 0316/8044-37
Fax 0316/8044-132
E-Mail:
1. ÖÄK-Diplomlehrgang
ERNÄHRUNGSMEDIZIN GRAZ
29. Mai 2015 bis 30. Jänner 2016
NEU
in kooperation mit
1...,16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28-29,30-31,32-33,34-35 38-39,40-41,42-43,44-45,46-47,48-49,50-51,52-53,54-55,56-57,...60
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