AERZTE Steiermark | Jänner - page 26-27

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Ærzte
Steiermark
 || 01|2015
Ærzte
Steiermark
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Foto:Schiffer
RECHT
Fortbildung
„Wir wollen uns täglich weiterentwickeln.“
Dr. Martin Wehrschütz, Vizepräsident und Obmann der Kurie Angestellte Ärzte
CIRSmedical_Inserat_end_.indd 1
18.03.2013 08:55:15
Überheben des Patienten im Schockraum
ohne Immobilisation aufrecht zu erhalten.
Der aktuelle „Fall des Monats“ kommt aus dem Bereich
der Krankenhaus-Ambulanz. Er wurde von einer Ärztin/
einem Arzt mit mehr als 5-jähriger Berufserfahrung auf
CIRSmedical gestellt.
Ein Notarztmittel wird gemeinsam mit einem RTW zu
einer Person (männlich, 59a) in Zwangslage alarmiert: Ein
Arbeiter ist zwischen einem Hubsteiger und einem Balken
in mehreren Metern Höhe eingeklemmt. Beim Eintreffen
war der Patient bereits von Ersthelfern aus der Zwangsla-
ge befreit. Nach der ersten Adrenalingabe stellt sich acht
Minuten nach Übernahme der Reanimation ein Kreislauf
ein. Der Patient wird vollständig monitiert, immobilisiert
(HWS-Orthese, Spineboard) und verladen. Beim Eintreffen
im Schockraum wird das Team des Notarztmittels vom Pfle-
gepersonal mit den Worten „Jetzt bringt ihr schon wieder
einen Patienten auf Brett“ empfangen (Anm.: Bereits eine
Stunde zuvor wurde ein Patient immobilisert am Spine-
board übergeben, das Spineboard wurde dabei vom KH-
Personal als unpraktisch bezeichnet. Nur mit Mühe konnte
das RD-Personal verhindern, dass der Patient vom KH-Per-
sonal einfach mit „Muskelkraft“ vom Spineboard auf den
Schockraumtisch gelagert wurde). Daher wird von Beginn
an darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Patient mit Hil-
fe der zerschnittenen Jacke umgelagert werden soll, welche
noch zwischen ihm und dem Spineboard liegt. Mehrmalige
Versuche zu erklären, dass eine andere Umlagerung nicht
notwendig, sinnvoll und z.T. sogar gefährlich ist, wurden
ausgeschlagen. Der Patient wurde schließlich an der Jacke
gepackt und vom KH-Personal umgelagert, folglich war die
einzige Immobilisation die angelegte HWS-Orthese.
Die CIRSmedical ExpertInnen dazu:
So gut und standardisiert die Präklinik bei Trauma-
Patienten auch ausgeführt und gelehrt sein mag
(siehe PHTLS/ITLS), so optimierungsbedürftig
sind hier offensichtlich die Bereiche Patientenüber-
gabe und innerklinisches Schockraummanagement:
Es fand keine strukturierte Übergabe des Patienten vor
der Umlagerung statt, es fehlte eine strukturierte und
standardisierte Vorgehensweise in der klinischen Pati-
entenbehandlung im Schockraum, außerdem wurde die
Umlagerung des Patienten nicht korrekt durchgeführt.
Lösungsvorschlag:
Definierter Schockraumleader,
Schockraummanagement sowie das Vorhalten einer Va-
kuummatratze / Spineboards im OP.
CIRSmedical.at
fall des monats
Der Tipp von
der Expertin
Einkommensteuerbescheid 2013
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie für
Wohnsitzärztinnen und Wohnsitzärzte wird die Ganzjah-
resvorschreibung der Kammerumlage und Beiträge zum
Wohlfahrtsfonds 2015 auf Basis des gesamtärztlichen Ein-
kommens 2013 erstellt.
Bitte übermitteln Sie uns daher Ihren Einkommensteuerbe-
scheid 2013. Sollten Sie diesen noch nicht erhalten haben,
dann sind vorerst keine anderen Unterlagen zu schicken.
Sobald der Einkommensteuerbescheid 2013 jedoch vom
Finanzamt zugestellt wurde, ist dieser an den Wohlfahrts-
fonds zu übermitteln. Dies kann entweder per Post, Fax
(0316-8044-136) oder E-Mail
erfolgen.
Carmen Renner
Betreuungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2
Mehr Infos erhalten Sie unter: (0316) 80 35-5111
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Therapie Aktiv -
Diabetes im Griff:
Strukturierte
Langzeitbetreuung
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trale palliativmedizinische
Versorgung eingefordert. Die
wiederholten Abläufe Notein-
weisung-Entlassung sind für
die Betroffenen und deren
Angehörige belastend und ob-
jektiv nicht zielführend. Eine
Versorgung durch die nie-
dergelassenen Kollegen wäre
effizienter und wirtschaft-
licher, bedarf aber neben der
entsprechenden Fortbildung
und Abrechnung einer flä-
chendeckenden Organisa-
tion. Die Ärztekammer ist
bemüht, die erforderlichen
Voraussetzungen zu schaffen
und lädt in diesem Sinne mit
besonderer Eindringlichkeit
auch die niedergelassenen
Kolleginnen und Kollegen
dazu ein, sich vorsorglich mit
diesem Thema zu befassen.
Dazu bekennen sich auch
die Medizinische Universität
Graz, die Krankenanstalt der
Steiermark und das Landes-
krankenhaus Graz.
Was ist Ihre persönliche Hal-
tung zur Sterbehilfe?
diesem Zweck missbrauchen.
Daher und aus den bisher
angeführten Gründen sollten
Ärzte gegen „aktive Sterbehil-
fe“ und absichtliche Tötung
eintreten. Es gehört die Be-
gleitung und Unterstützung
von Kranken zu würdevollem
Sterben in aussichtslosen Situ-
ationen zu den schwierigsten,
aber für die anvertrauten Pa-
tienten zu den dankbarsten
Herausforderungen, für die
involvierten Ärzte. Zweifellos
gibt es Situationen, die durch
Schicksal, durch eigenes Ver-
sagen, durch fremdes Ver-
schulden und durch Krank-
heit bedingt sind, wodurch
Verzweiflung und der Wunsch
entstehen, nicht mehr leben
Europas Medizin läuft Gefahr,
sich durch unverantwortliche
Heilspropheten zur „aktiven
Sterbehilfe“ verführen zu
lassen. Wenn Ärzte sich für
die aktive Sterbehilfe einset-
zen, wird die Gesellschaft sie
in absehbarer Zeit nicht als
Helfer und Heiler, sondern
als gefährliche Menschen
einstufen. Denn mit einer
rechtlichen Zustimmung zur
absichtlichen Tötung eines
Menschen wird der Verdacht
auf möglichen Missbrauch
und zunehmendes Misstrau-
en den Ärzten gegenüber auf-
kommen. Auch wenn jeder
Mensch die Freiheit hat, sein
Leben willkürlich zu beenden,
sollte er nicht den Arzt zu
zu wollen. Ebenso realistisch
ist es aber, dass mit Hilfe einer
modernen Palliativmedizin
und menschenwürdiger Be-
gleitung Schmerzen weitge-
hend beherrschbar sind, Ver-
zweiflung und Todeswünsche
vorübergehend sind, und auch
bei unheilbaren und hoff-
nungslosen Erkrankungen der
Wunsch nach vorzeitiger Be-
endigung des Lebens oft gar
nicht oder nur vorübergehend
auftritt. Die Erfahrungen mit
diesen Voraussetzungen be-
stätigen, dass die aktive Tö-
tung mit ärztlicher Beihilfe
eine Fehlentscheidung und
keine barmherzige und men-
schenwürdige Handlung dar-
stellt. Nach durchgeführter
Tötung gibt es keine Kontroll-
möglichkeit und Korrektur
mehr hinsichtlich möglicher
Fehlentscheidungen. Der Arzt
kann mit der palliativmedi-
zinischen Versorgung eine
ethisch einwandfreie und le-
bensgerechte Haltung gegen-
über seinen Patienten ein-
nehmen.
„Nach durchgeführter Tötung
gibt es keine Kontrollmöglichkeit
und Korrektur mehr hinsichtlich
möglicher Fehlentscheidungen.“
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