Ærzte
Steiermark
 || 01|2014
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Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Foto: Ärztekammer, Grafik: Mirko Maric
Angestel te Ärztin en und Ärzte
MUG: Einstufungen fragwürdig
Einstufungen in das
Entlohnungsschema und Anerkennung der Vordienstzeiten für Ärz-
tInnen der Medizinischen Universität Graz sind rechtlich zu hinterfragen. Erste Klagen laufen.
Daniel Wabnegg
Durch das Universitätsgesetz
(UG) 2002 wurden alle öster-
reichischen Universitäten per
1. Jänner 2004 aus der Bun-
desverwaltung ausgegliedert
und zu juristischen Personen
des öffentlichen Rechts um-
gewandelt.
Das hatte zur Folge, dass
alle österreichischen Univer-
sitäten ihre gesetzlich fest-
gelegten Aufgaben einerseits
weisungsfrei erfüllen, aber
auch gleichzeitig der Auf-
sicht des Bundes unterliegen.
Jede Universität erhält seither
ein Globalbudget mit einer
leistungsabhängigen Kompo-
nente und ist zudem Arbeit-
geber ihres Personals.
Um den Anforderungen eines
wissenschaftlichen, künst-
lerischen und universitären
Arbeitsumfeldes gerecht zu
werden, was einerseits die
Personalstruktur, aber auch
die Arbeitsbedingungen der
einzelnen Universität be-
trifft, wurde zwischen dem
Dachverband aller 21 öster-
reichischen Universitäten und
der zuständigen Gewerkschaft
öffentlicher Dienst (GÖD) ein
Kollektivvertrag für alle An-
gestellten der Universitäten
ausverhandelt, der seit 1. Ok-
tober 2009 in Geltung ist.
Dies führte dazu, dass seit-
dem etwa an der Medizi-
nischen Universität Graz ne-
ben Bundesbediensteten (Be-
amten) auch Beschäftigte mit
Dienstverträgen vor Inkraft-
treten des Kollektivvertrages
sowie Beschäftigte, auf deren
Dienstvertrag der neue Kol-
lektivvertrag Anwendung fin-
det, tätig sind. Das führte, wie
sich nun zeigt, auch zu großen
Unregelmäßigkeiten bei der
Entlohnung vieler Beschäf-
tigten. Im Detail sind aktuell
folgende Themen strittig:
Dienstverträge vor In-
krafttreten des KV für
Arbeitnehmer der Unis
Die Ärztekammer Steier-
mark fand heraus, dass einige
Dienstverträge von Ärztinnen
und Ärzten im Dienste der
MUG, deren Dienstverhält-
nis vor Inkrafttreten des KV
für Arbeitnehmer der Uni-
versitäten begründet wurde,
eine Vertragsklausel enthalten,
wonach die betroffenen Ärz-
tinnen und Ärzte nach In-
krafttreten des KV vertraglich
in das (für Bedienstete weitaus
günstigere) Entlohnungssche-
ma des Kollektivvertrages zu
überführen gewesen wäre.
Trotz Aufforderung der Ärz-
tekammer für Steiermark
kam die MUG bisher ihrer
vertraglichen Verpflichtung
nicht nach und lehnte eine
automatische Überführung
der betroffenen Ärztinnen
und Ärzte in das Entloh-
nungsschema des Kollektiv-
vertrages ab. Es ist außerdem
davon auszugehen, dass im-
mer noch einige im Besitz
von besagten Altverträgen
mit Überführungsklausel in
das Entlohnungsschema des
KV für AN der Universitäten
sind. Die Ärztekammer bietet
daher allen möglicherweise
betroffenen Ärztinnen und
Ärzten eine Überprüfung ih-
rer Dienstverträge sowie die
darauffolgende Geltendma-
chung ihrer vertraglichen An-
sprüche an. Die Ärztekammer
für Steiermark gewährt jedem
Mitglied vollen Rechtsschutz,
es erwachsen dem Einzel-
nen daher keine Kosten für
die Rechtsvertretung bzw. im
Falle einer möglichen gericht-
lichen Auseinandersetzung.
Klagen Einstufung
Qualifizierungsver­ein­
barung
Aktuell werden acht betrof-
fene Ärztinnen und Ärzte,
die in Besitz einer Laufbahn-
stelle (Qualifizierungsverein-
barung) mit der MUG sind,
von der Ärztekammer für
Steiermark in ihrer Klage vor
dem Arbeits- und Sozialge-
richt Graz unterstützt. Die
betroffenen Ärztinnen und
Ärzte machen in ihren Klagen
eine nicht ordnungsgemäße
Einstufung in das Entloh-
nungsschema des Kollektiv-
vertrages geltend. Anders
als die Medizinischen Uni-
versitäten in Innsbruck und
Wien verweigert die Medizi-
nische Universität Graz allen
Ärztinnen und Ärzten mit
Qualifizierungsvereinbarung
bis dato eine Anrechnung
ihres Doktorates (nach altem
Studienplan), wodurch die
Betroffenen erhebliche Ein-
bußen in ihrer Entlohnung
hinnehmen müssen. Alle acht
werden in ihrer Klage von
>>
Aktuell werden acht betroffene Ärztinnen
und Ärzte, die in Besitz einer Laufbahnstelle
(Qualifizierungsvereinbarung) mit der MUG sind,
von der Ärztekammer für Steiermark in ihrer
Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht Graz
unterstützt.
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