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Ærzte
Steiermark
 || 01|2014
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Kassenärztliche
Arbeit teilen
Im Frühjahr 2011 war es nach
langen Verhandlungen ge-
lungen, die „Nachfolgepraxis
neu“ für Kassenpraxen mit
der GKK auszuverhandeln.
Damit wurde die sukzessive
und reibungslose Übergabe
von Vertragspraxen wesent-
lich erleichtert. Denn Praxis-
inhaberIn und (potenzielle(r))
NachfolgerIn arbeiten nach
klar definierten Regeln bis zu
einem Jahr zusammen. Die
Vorteile liegen auf der Hand:
Es gibt einen umfassenden
Wissenstransfer, die Patient­
Innen „gewöhnen sich“ an
die bzw. den NachfolgerIn
und die Übergabe findet ohne
Unterbrechungen statt.
Die Statistik zeigt, dass diese
Vorteile auch erkannt werden:
„Insgesamt 34 Praxen wurden
seither als Nachfolgepraxen
vergeben“, so der Obmann
auf die Hälfte zu reduzieren,
und für die verbleibende Zeit
eine Vertreterin bzw. einen
Vertreter zu engagieren. 35
Ärztinnen und Ärzte in der
Steiermark nehmen seither
dieses Angebot wahr.
25 davon sind Allgemeinme-
dizinerinnen bzw. -mediziner,
23 davon am Land. Die zehn
erweiterten Vertretungen im
fachärztlichen Bereich ver-
teilen sich im Verhältnis vier
zu sechs zwischen Graz und
Land.
Nächstes Ziel:
Jobsharing
Nun bemüht sich die Ärzte-
kammer darum, ein Jobsha-
ring-Modell für niedergelas-
der Niedergelassenen Ärzte,
Vizepräsident Jörg Garzarolli,
der sich intensiv um dieses
Projekt bemüht hat.
Im Jahr 2013 wurden 46 Pra-
xen ausgeschrieben, davon
mehr als 30 Prozent, nämlich
14, als Nachfolgepraxen.
23 der bisher vergebenen Pra-
xen betreffen Allgemeinme-
dizinische Praxen am Land,
zwei waren in Graz, sechs
fachärztliche Praxisüberga-
ben erfolgten nach dem Nach-
folgemodell.
Ebenfalls großes Interesse fin-
det die erweiterte Stellvertre-
tung, die es seit 2013 gibt und
die es Kassenärztinnen und
-ärzten erlaubt, die eigene
Arbeitszeit auf eine Dauer von
höchstens fünf Jahren (aber
mit Verlängerungsoption)
sene Kassenärztinnen und
-ärzte zu etablieren. Grund-
sätzlich bedeutet Jobsharing:
Zwei Ärztinnen bzw. Ärzte
des gleichen Faches teilen sich
eine volle Kassenstelle als
Gleichberechtigte.
Ein entsprechender Vorschlag
wurde der Gebietskranken-
kasse bereits als Verhand-
lungsgrundlage übergeben.
„Das Ziel ist die freiere Ge-
staltbarkeit der eigenen Ar-
beitsintensität“, sagt Kurien-
obmann Garzarolli, „damit
wird die Vereinbarkeit des
Berufs mit anderen Bereichen
der Lebensgestaltung, wie
etwa der Familie oder ande-
ren beruf lichen Interessen,
wesentlich erleichtert.“
Erweiterte Stellvertretung und
Nachfolgepraxis
sind auf gute Re-
sonanz gestoßen. Nächstes Ziel: die
Möglichkeit zum Jobsharing.
Nachf
Erweitertete Stellv
Jobsharing:
„Damit wird die Vereinbarkeit
des Berufs mit anderen Bereichen
der Lebensgestaltung wesentlich
erleichtert.“
Jörg Garzarolli, Kurienobmann
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