Ærzte
Steiermark
 || 01|2014
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Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Foto: Furgler
Quelle: Ärztekammer Steiermark
Lehrpraxis-Barometer
Wie geht es der Lehrpraxis?
Diese Frage wird heftig
diskutiert. Im „Lehrpraxis-Barometer“ wird nicht diskutiert,
sondern konstatiert.
Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:
15
Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:
7
Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen
an der Gesamtzahl in Prozent:
46,67
Stand: Dezember 2013
Wir sind eine sehr erfolgreiche Klinik im Bereich der ästhetischen Chirurgie mit
internationalem Know-how. Es erwartet Sie ein interessantes Arbeitsumfeld und
höchste Qualität in medizintechnischer Ausstattung. Um der stetig wachsenden
Nachfrage gerecht werden zu können, verstärken wir unser Team um
eine/n Assistenzarzt/-ärztin (50% bis 75%)
für Plastische Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie
Weiterbildungsanerkennung in Plastisch Ästhetischer & Rekonstruktiver Chirurgie
für 1 Jahr
Wir wünschen uns:
* Interesse und Vorkenntnissen in Plastischer, Ästhetischer Chirurgie
* Abgeschlossener Turnus (jus practicandi)
* Notarztdekret wünschenswert
eine/n Sekundararzt/-ärztin (50% bis 75%)
* Erfahrung und Interesse im Chirurgischen Bereich
* Abgeschlossener Turnus (jus practicandi)
* Notarztdekret wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
* Das monatliche Mindestentgelt auf Basis einer Vollbeschäftigung entspricht
€ 2.825,-- brutto mit Bereitschaft zur Überzahlung.
* Ein interessantes, angenehmes Arbeitsumfeld
* Höchste Qualität in medizinischer Ausstattung
* Geregelte Urlaubszeiten
* Beständigkeit und Langfristigkeit
* Parkplatz gratis
Wenn Sie über Herzlichkeit und positive Ausstrahlung verfügen und in unserem
patientenorientierten, motivierten und hoch qualifizierten Team dabei sein
möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Silvia Klug,
.
8301 Laßnitzhöhe, Hauptstraße 140, Tel.: 03133/6100,
nicht nachvollzogen werden“
Meier:
Betroffene Dienstneh-
mer können jederzeit durch
Übermittlung ihres Arbeits-
vertrages sowie der letzten
Lohnzettel eine Überprüfung
durch die Ärztekammer bzw.
meine Kanzlei durchführen
lassen. Allen Dienstnehmern
ist jedenfalls anzuraten,
rechtzeitig ihre Forderungen
geltend zu machen, um nicht
die Diskussion über einen
Verfall mangels Geltendma-
chung zu eröffnen.
Wie viele Bedienstete insge-
samt dürften von diesen Pro-
blemen insgesamt betroffen
sein? Haben Sie eine Schät-
zung?
Meier:
Derzeit sind in meiner
Kanzlei mehr als zehn Fälle
anhängig.
Von welchem finanziellen Vo-
lumen sprechen wir? Was ha-
ben die Einzelnen bei einem
Erfolg vor dem Arbeitsgericht
zu erwarten?
Meier:
Die Problematik der
Altdienstverträge vor Inkraft-
treten des KV konnte in zwei
Fällen überaus erfolgreich au-
ßergerichtlich durch Nach-
zahlungen von über 15.000
Euro brutto und künftige
ordnungsgemäße Einstufung
erledigt werden. Es ist zu
befürchten, dass die kollek-
tivvertragswidrige Bezahlung
auf Basis von Altverträgen
viele weitere Dienstnehmer
betrifft. Auch hier sind sind
die Erfolgsaussichten vor Ge-
richt überzeugend. Die Ent-
geltdifferenzen bei den Alt-
dienstverträgen belaufen sich
jährlich auf bis zu 11.000 Euro
brutto, bei den Qualifizie-
rungsvereinbarungen auf ca.
8.000 Euro brutto.
Arbeitrechtsexperte Meier
rät, Forderungen rechtzeitig
geltend zu machen, um eine
Diskussion über deren Ver-
fall zu vermeiden.
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