Ärzteausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006)
Sofern Sie eine Ausbildung vor dem 01.06.2015 begonnen haben, können Sie Ihre Ausbildung nach ÄAO 2006 auch nach diesem Stichtag fortsetzen und/oder zu einem späteren Zeitpunkt (in Absprache mit dem Dienstgeber) einen Wechsel in ÄAO 2015 beantragen (siehe Wechsel). Eine neue Ausbildung können Sie nach ÄAO 2015 (siehe ÄAO 2015) oder nach ÄAO 2006 beginnen.
Ausbildung zur Ärztin : zum Arzt für Allgemeinmedizin nach ÄAO 2006 im Überblick
Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt 36 Monate, einen Überblick finden Sie unter folgendem Link:
Ausbildung zur Fachärztin : zum Facharzt nach ÄAO 2006 im Überblick
Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt 72 Monate:
- Hauptfach
- Pflichtnebenfächer
- Wahlnebenfächer
- Gebundene Wahlnebenfächer
- Freie Wahlnebenfächer
Die Aufteilung ist abhängig vom jeweiligen Sonderfach. Die Informationen zu den einzelnen Sonderfächern finden Sie in den Anlagen zur ÄAO 2006.
Die Ausbildungsinhalte der einzelnen Sonderfächer sind in der sogenannten KEF und RZ-Verordnung (2006) geregelt.
Lehrpraxis nach ÄAO 2006
Die Liste der Lehrpraxisinhaber:innen finden Sie in unserem Downloadcenter.
Der Kollektivvertrag für die Lehrpraxis nach ÄAO 2006 ist zwischenzeitig außer Kraft getreten. Es besteht die Empfehlung, diesen weiterhin als Richtlinie für die Entlohnung zu benutzen.
Eine Förderung der Lehrpraxis nach ÄAO 2006 ist seit dem 01.01.2018 nicht mehr vorgesehen.