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Wechsel von der ÄAO 2006 in die ÄAO 2015

Grundlegende Antworten zum Umstieg von der ÄAO 2006 in die ÄAO 2015 sind in den FAQs der ÖÄK zu finden: https://www.aerztekammer.at/aeao-2015#faqs

Für den Umstieg ist ein Antrag nach § 27 Abs. 2 ÄAO 2015 an die ÖÄK im Wege der Landesärztekammer zu stellen. Informationen zum Antrag sowie das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der ÖÄK: https://www.aerztekammer.at/anrechnung-auf-aeao-2015

Folgende Unterlagen sind bei einem Antrag auf Umstieg bei der Landesärztekammer einzureichen:

  • § 27 Abs. 2-Antragsformular
  • Evaluierungsbogen des jeweiligen Sonderfachs
  • Rasterzeugnisse nach ÄAO 2006 im Original als Nachweis der bisherigen Ausbildung

Zur Vorlage von Originaldokumenten bringen Sie bitte jeweils das Original und eine Kopie. Sie können die Unterlagen zu den Öffnungszeiten der Ärztekammer für Steiermark am Empfang vorzeigen. Das Original nehmen Sie gleich wieder mit, die Kopie bleibt in der Ärztekammer. Unterlagen, die nicht im Original vorzulegen sind, können auch per E-Mail übermittelt werden an ausbildung@aekstmk.or.at

ACHTUNG: Nach erfolgtem Wechsel in die ÄAO 2015 ist ein Rückwechsel in die ÄAO 2006 für jene Ausbildung, für die der Wechsel beantragt wurde, nicht mehr möglich.

WICHTIG: Der Wechsel in die ÄAO 2015 ist nur in Absprache mit Ihrem Dienstgeber/ Ausbildungsverantwortlichen zu treffen.



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